Bedarfsgemeinschaft Auflösen Fragen

Begonnen von ChuckTheBomb, 23. Juni 2024, 14:54:30

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ChuckTheBomb

Moin,

Und zwar haben ich und meine Ex sich getrennt, sie Lebt seit Donnerstag jetzt bei ihren Eltern erstmal, bleibt vorläufig aber noch hier gemeldet.

Wie geht man jetzt am besten vor? und welche Hürden sind zu erwarten?

Ich bin der Bedarfsgemeinschaft Ansprechpartner, meine Ex ist vor 4 Jahren zugezogen da war ich schon lange im Hartz 4 Bezug, muss nur sie einen Neu Antrag auf Bürgergeld stellen, oder muss ich das auch? oder wird das in meinem Fall einfach auf Singlehaushalt umgewandelt?

Viele Grüße

 

Kopfbahnhof

Zitat von: ChuckTheBomb am 23. Juni 2024, 14:54:30Lebt seit Donnerstag jetzt bei ihren Eltern erstmal, bleibt vorläufig aber noch hier gemeldet
dann teile es so beim JC mit.
Dass ihr ab sofort getrennt seid und du deine eigene BG bist.

Ebenso muss deine (noch) Frau? sich beim JC melden.
Hat sie einen Job?

Zitat von: ChuckTheBomb am 23. Juni 2024, 14:54:30oder wird das in meinem Fall einfach auf Singlehaushalt umgewandelt?

Von allein geht da gar nichts.
Hoffentlich ist die Wohnung dann auch noch angemessen?

ChuckTheBomb

Zitat von: Kopfbahnhof am 23. Juni 2024, 16:54:12
Zitat von: ChuckTheBomb am 23. Juni 2024, 14:54:30Lebt seit Donnerstag jetzt bei ihren Eltern erstmal, bleibt vorläufig aber noch hier gemeldet
dann teile es so beim JC mit.
Dass ihr ab sofort getrennt seid und du deine eigene BG bist.

Ebenso muss deine (noch) Frau? sich beim JC melden.
Hat sie einen Job?

Zitat von: ChuckTheBomb am 23. Juni 2024, 14:54:30oder wird das in meinem Fall einfach auf Singlehaushalt umgewandelt?

Von allein geht da gar nichts.
Hoffentlich ist die Wohnung dann auch noch angemessen?


Nein sie hat keinen Job.

Wohnung ist nicht zu Groß ist ne 2 Zimmer Wohnung mit 50qm

Warum soll sich meine Ex beim Jobcenter melden? um den Auszug zu bestätigen, oder um ein Neu Antrag zu stellen für sich selbst? 

Das da von allein nix passiert ist klar, Frage ist ja eher, ob es reicht dem Jobcenter mittzuteilen das ich jetzt wieder alleine hier Lebe (Ich Wohne seit 2017 hier, Ex zog 2020 hinzu) oder muss ich ein kompletten neu Antrag stellen? ne oder?


Kopfbahnhof

Zitat von: ChuckTheBomb am 23. Juni 2024, 17:54:38oder muss ich ein kompletten neu Antrag stellen? ne oder?
Auf jeden Fall eine Veränderungsmitteilung.

Wenn die EX dauerhaft bei den Eltern wohnt, sollte sie auch die Meldeadresse ändern.

Sie hat keinen Job, ist also auch beim JC?
Dann muss sie sich natürlich auch dort melden.

Schwierig dürfte dann sein, wenn ihre Post weiterhin zu dir kommen soll.

Sheherazade

Du schreibst eine Veränderungsmitteilung, deine Ex stellt einen Neuantrag - was allerdings erschwert wird durch das Beibehalten der Meldeadresse bei dir. Sinnvoller wäre es, sie meldet sich mit Wohnanschrift bei ihren Eltern an.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ChuckTheBomb

Zitat von: Kopfbahnhof am 23. Juni 2024, 18:07:07
Zitat von: ChuckTheBomb am 23. Juni 2024, 17:54:38oder muss ich ein kompletten neu Antrag stellen? ne oder?
Auf jeden Fall eine Veränderungsmitteilung.

Wenn die EX dauerhaft bei den Eltern wohnt, sollte sie auch die Meldeadresse ändern.

Sie hat keinen Job, ist also auch beim JC?
Dann muss sie sich natürlich auch dort melden.

Schwierig dürfte dann sein, wenn ihre Post weiterhin zu dir kommen soll.



Sie wird wohl nicht dauerhaft da wohnen, denke erstmal bis sie eine Eigene Wohnung gefunden hat, zumindest haben wir erstmal Vereinbart das sie hier Vorläufig weiter gemeldet bleibt, oder sie mit ihren Eltern vereinbart das meine Ex sich da Anmeldet, wie sie es aber macht ist mir eigentlich relativ, wichtig für mich ist jetzt nur das wir keine Bedarfsgemeinschaft mehr sind, alles andere muss sie mit dem Jobcenter klären.

Ja klar sie ist beim Jobcenter, wir sind ja eine Bedarfsgemeinschaft seit 2020 gewesen.

 

Kopfbahnhof

Zitat von: ChuckTheBomb am 23. Juni 2024, 18:19:05Sie wird wohl nicht dauerhaft da wohnen
Erst mal egal, sie sollte sich trotzdem Ummelden.

Das dürfte einiges erleichtern, auch für dich.

ChuckTheBomb

Ich Frag schon mal für sie, ihre Eltern sind Gutverdiener ca 5000-7000 Verdienen beide zusammen gerechnet im Monat, meine ex ist 29 wird das einkommen der Eltern dann angerechnet, oder ist es in dem Alter egal, und die Eltern müssen nicht für sie aufkommen?   

OLD-MAN

Zitat von: ChuckTheBomb am 23. Juni 2024, 20:59:47wird das einkommen der Eltern dann angerechnet

Nein!

Wenn du keine Probleme bekommen willst, solltest du auf die Ratschläge der User hier hören und deine Ex sollte sich ummelden!

Fettnäpfchen

Mal rein reichen:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-sgb2_ba042684.pdf

Zitat von: ChuckTheBomb am 23. Juni 2024, 18:19:05Vereinbart das sie hier Vorläufig weiter gemeldet bleibt, oder sie mit ihren Eltern vereinbart das meine Ex sich da Anmeldet, wie sie es aber macht ist mir eigentlich relativ, wichtig für mich ist jetzt nur das wir keine Bedarfsgemeinschaft mehr sind,
Dann veranlasse das sie sich mit den Eltern kurzschließt und sich dort anmeldet. Es sollte dir nicht egal sein denn wenn nicht hast du die Arbeit und Probleme.

Nur meine Erfahrungswerte:
Zitat von: ChuckTheBomb am 23. Juni 2024, 20:59:47ihre Eltern sind Gutverdiener ca 5000-7000 Verdienen beide zusammen gerechnet im Monat,
das wären sie wenn das einer verdient so traurig sich das auch liest.

MfG FN
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