Bürgergeld, Existengründung und Hinzuverdienstgrenze

Begonnen von SunnyFunny, 25. Juni 2024, 17:23:18

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SunnyFunny

Hallo, zusammen  :flag: 
Ich möchte aus gesundheitlichen Gründen nebenberuflich gründen und bekomme Bürgergeld. Für meinen Businessplan, der zwingend für die Beantragung von Fördergelder vorgeschrieben ist, habe ich für mein 1. Gründungsjahr einen Umsatz von knapp 1.900,-€ ausgerechnet, das sind ca. 160,-€ pro Monat.

Mit der Hinzuverdienstgrenze habe ich ausgerechnet, das ich von den 160,-€ erwirtschafteten Lohn (Umsatz pro Monat) ca. 40,-€ (also 20% Hinzuverdienstgrenze) behalten darf und (80 %) also ca. 120,-€ aufs Bürgergeld angerechnet wird.

Ich bekomme für meine BG sportlich aufgerundet ca. knapp 900,-€ Bürgergeld und es wäre fatal, wenn mir nun NOCH 120,-€ davon genommen werden, da ich unmöglich dann alles (Lebenshaltungskosten Nahrung, Kleidung...); NK, wie z.B. Versicherungen, Gewerbesteuer, Miete u. Miet-NK) leisten kann und wie der Name schon sagt auch nicht vom Gründungszuschuss finanziert werden kann.

Mit dem Gründungszuschuss soll ausschließlich (m)eine Gründung, sprich bspw. eine neue IT-Anlage (PC, Router, Drucker...), Büroausrüstung usw. finanziert werden, nicht der Frisör, nicht der Einkauf bei Edeka und auch nicht die Wohnungsmiete mit den Mietnebenkosten!

Habe ich das also richtig verstanden, dass der Staat ein Arbeitsverhinderer ist, mich dafür bestraft, wenn ich freiberuflich arbeite und mir so geringes Einkommen vom Bürgergeld abzieht, dass eine Existenzgründung unmöglich wird, also sich im Prinzip dann ja gar nicht lohnt?

Bzw. Wird mir von meinen (angenommenen) 160,-€ wirklich 120,-€ ans Bürgergeld angerechnet und nur die davon übrig gebliebenen 40,-€ (Sklavenlohn) darf ich behalten???

Ich danke euch allen ganz herzlich im Voraus und wünsche euch eine gute Zeit.

LG SunnyFunny

turbulent

Zitat von: SunnyFunny am 25. Juni 2024, 17:23:18Wird mir von meinen (angenommenen) 160,-€ wirklich 120,-€ ans Bürgergeld angerechnet und nur die davon übrig gebliebenen 40,-€ (Sklavenlohn) darf ich behalten???
Nein. Du behältst die vollen 160. Aber davon wird Dir ein Teil angerechnet. In der Summe hast Du am Ende mehr Geld, als wenn Du nicht für einen Hungerlohn von 160 Euro/Monat (220 Stunden?) "arbeiten" würdest.

Unterscheidest Du Umsatz von Gewinn/Ertrag/Einkommen? Oder ist das für Dich alles gleich?

peter_m

Zitat von: SunnyFunny am 25. Juni 2024, 17:23:18Für meinen Businessplan, der zwingend für die Beantragung von Fördergelder vorgeschrieben ist, habe ich für mein 1. Gründungsjahr einen Umsatz von knapp 1.900,-€ ausgerechnet, das sind ca. 160,-€ pro Monat.

Für eine so geringe Umsatzprognose wird es sicherlich keine Fördergelder geben.
Es werden Gründungen gefördert, die auf absehbare Zeit zumindest den eigenen Lebensunterhalt sichern.
Dazu gehören Beiträge zur Krankenversicherung, Altersvorsorge und die laufenden Kosten.

SunnyFunny

Ich danke euch von Herzen für eure wertvollen Infos. Da fällt mir gerade ein, wenn man etwas verkauft, dann muss man ja auch Umsatz-, Gewerbe-, Quellen-, Kapital-, Kapitalertrags-, Einkommenssteuer zahlen, das habe ich versäumt in meine Berechnungen mit einzurechnen, sorry.

Ich denke, da wird wohl mal eine umfängliche Beratung bei einer geeigneten Stelle zuständig. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, da ich unbedingt vom Bürgergeld weg will. Fraglich ist WIE, bei vielen verschiedenen Erkrankungen, die beeinträchtigen. Natürlich gibt es inkludierende Arbeitgeber. Aber max. 60-100,-€ im Monat in einer Behindertenwerkstatt ist mir persönlich etwas zu wenig, um alle meine Ausgaben zu decken. Wie dem auch sei! Alles Gute euch allen  :ok: 

Ronald BW

#4
Damit du mit Handel etwas verdienst solltest du kalkulieren können.
160 im Monat das ist kein Umsatz, das ist einfach keine Basis
Du hast auch keine Ahnung welche Steuern fällig werden, nicht alle die du da auflistest sind für dich relevant
Du solltest um davon leben zu können mindestens 3000 Gewinn im Monat erzielen können
Das bedeutet je nach Gewerbe das doppelte bis vierfache an Umsatz.
Bei so einer Prognose könnte über eine Gründung nachgedacht werden.
Ich möchte deinen Traum ungern madig machen, denke aber das eine Beratung dir denn ausreden wird.
Lass es dein Projekt wird dich mehr kosten als das was es einbringt.
Du könntest deinen Plan mal einstellen dann könnte man mehr dazu sagen.

Sommertag

Zitat von: SunnyFunny am 25. Juni 2024, 17:23:18Habe ich das also richtig verstanden, dass der Staat ein Arbeitsverhinderer ist, mich dafür bestraft, wenn ich freiberuflich arbeite und mir so geringes Einkommen vom Bürgergeld abzieht, dass eine Existenzgründung unmöglich wird, also sich im Prinzip dann ja gar nicht lohnt?
nein, hast Du nicht. Der Staat unterstützt nur nicht eine Tätigkeit, deren Prognose im 1. Jahr nicht mal annähend kostendeckende Einnahmen vorsieht und wenn man ehrlich ist, nicht mehr als ein Taschengeld abwirft. Das ist dann auch keine Existenzgründung.

Wenn Du Waren verkaufst, bist Du übrigens kein Freiberufler, nur selbstständig.

Zitat von: SunnyFunny am 25. Juni 2024, 17:23:18Bzw. Wird mir von meinen (angenommenen) 160,-€ wirklich 120,-€ ans Bürgergeld angerechnet und nur die davon übrig gebliebenen 40,-€ (Sklavenlohn) darf ich behalten???
Der "Sklavenlohn" ergibt sich aus Deiner offenbar nicht tragfähigen Tätigkeit.

Darauf weist der geringe Umsatz hin. Auch im ersten Jahr sind dauerhaft 160 Euro im Monat nichts, was man als tragfähig titulieren könnte.

Ist wie bei Unternehmern, die nicht genug Umsatz machen, um ihr Personal zu bezahlen und daher nur gering beschäftigen, das dann aufstocken muss.
So ein "Unternehmen" ist nicht wirklich tragfähig.


SunnyFunny

Noch mal Danke an die, die mir geantwortet haben.  :sehrgut:
Ich denke, ich sollte eine Existenzgründung vielleicht noch max. 1 Jahr aufschieben und erstmal beim Jobcenter nach Bildungsgutscheinen fragen, um Kurse/Schulungen meine fehlenden Marketing- und Vertriebskenntnisse auszugleichen.  :yes:

Drückt mir die Daumen, dass ich bekomme, was ich möchte. Anders wäre echt blöd. Ich will weg vom BüG! Euch alles Gute  :flag: