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vermögen bei bürgergeld

Begonnen von baracus, 16. März 2024, 13:51:07

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TripleH

Zitat von: Rotti am 18. März 2024, 22:00:47niemand kann erwarten das er die Aktienkurse stündlich überwacht

Dann kann ja das hier

Zitat von: baracus am 16. März 2024, 13:51:07was passiert wenn der kurs hoch bzw übers limit geht

nicht passieren.

Der TE geht aber offenbar davon aus, dass ihm veränderte Werte bekannt werden.

Und da gilt dann nunmal das, was das BSG bestimmt hat:

Zitat von: TripleH am 18. März 2024, 17:36:14Eine wesentliche Änderung von Vermögen im Laufe eines Kalendermonats ist zu berücksichtigen.

 

Rotti

ja entscheidend ist doch immer der Verkauf über dem Einstiegspreis es kann nicht sein ein vorübergehendes Überschießen des Schonvermögens einen Verkauf einzuleiten, wenn da jemand vielleicht als Altersvorsorge geplant hat, aber gut es ist eine Auslegungssache der Behörde, die dann einen Höchstkurs zugrunde legt, wo nie ein Verkauf zustande kam.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

baracus

also bezüglich ein mögliches überschreiten wie auch schwankende aktienkurse habe ich jetzt folgendes rausgelesen, berichtigt mich falls dem nicht so ist :

die bewertung ob man nun innerhalb dieser 15k ist findet 1x jährlich beim antrag statt, dh innerhalb des jahres kann der kurs steigen + fallen wie er lustig ist. er kann sich ja auch vervielfachen und ist sofort drüber....
und insgesamt gilt nun : falls man nun bei weiterantrag stellung 15001 euro also 1 euro drüber ist fällt man aus dem "bezug" und zwar komplett !?

Rotti

Zitat von: baracus am 24. Juni 2024, 16:31:21und insgesamt gilt nun : falls man nun bei weiterantrag stellung 15001 euro also 1 euro drüber ist fällt man aus dem "bezug" und zwar komplett !?
Zitat von: baracus am 24. Juni 2024, 16:31:21und insgesamt gilt nun : falls man nun bei weiterantrag stellung 15001 euro also 1 euro drüber ist fällt man aus dem "bezug" und zwar komplett !?
ein Teil-Verkauf sollte man immer bei Gewinn erwägen, wenn aus dem Bezug sonst vielleicht nur ein paar Aktien wo kein Verlust entsteht Freibetrag 30€
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

baracus

Zitat von: Rotti am 24. Juni 2024, 16:56:37
Zitat von: baracus am 24. Juni 2024, 16:31:21und insgesamt gilt nun : falls man nun bei weiterantrag stellung 15001 euro also 1 euro drüber ist fällt man aus dem "bezug" und zwar komplett !?
Zitat von: baracus am 24. Juni 2024, 16:31:21und insgesamt gilt nun : falls man nun bei weiterantrag stellung 15001 euro also 1 euro drüber ist fällt man aus dem "bezug" und zwar komplett !?
ein Teil-Verkauf sollte man immer bei Gewinn erwägen, wenn aus dem Bezug sonst vielleicht nur ein paar Aktien wo kein Verlust entsteht Freibetrag 30€



glaube das war eher fraglich bzw nicht komplett geklärt ob es einen unterschied macht ob ich das geld nun in form der aktie halte oder flüssig habe (zählt doch meine ich beides für nutzbares vermögen)

börgie

wusste gar nicht dass man überhaupt in etfs usw investieren darf.. weil man bezieht ja leistung..

Rotti

Zitat von: börgie am 30. Juni 2024, 00:41:33wusste gar nicht dass man überhaupt in etfs usw investieren darf.. weil man bezieht ja leistung..
man darf mit seinen Vermögen alles, aber Verluste sind deine, Gewinne sind des Jobcenters.
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