Hinterbliebenen- bzw. Witwenrente bei Unverheirateten?

Begonnen von SunnyFunny, 29. Juni 2024, 12:32:21

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SunnyFunny

Hallo zusammen,
Ich würde mal gerne wissen, wie das rechtlich mit Zahlung der Hinterbliebenen- bzw. Witwenrente bei Unverheirateten aussieht, die ein Kind oder mehrere gemeinsame Kinder haben und ob in diesem Fall adoptierte Kinder vom Gesetz den biologischen gleichgestellt sind. Bekommt der hinterbliebene Partner Witwenrente, wenn man nicht verheiratet war, aber Kinder miteinander hat?

Steht den Kindern in irgendeiner Form eine Art Rente zu? Ich frage für Freunde, die für diese wenigenn spezielle Frage hier nicht registrieren wollten.

Ich danke euch allen recht herzlich im Voraus.

LG SunnyFunny

Sheherazade

Als nicht ehelicher hinterbliebener Partner bekommt man keine Witwenrente. Die leiblichen minderjährigen Kinder des/der Verstorbenen können aber auf Antrag Halbwaisenrente erhalten. Ansonsten ist die Rentenversicherung ein guter Anlaufpunkt für weiterführende Infomationen.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

terrier

Zitat von: Sheherazade am 29. Juni 2024, 13:55:47Die leiblichen minderjährigen Kinder des/der Verstorbenen

auch adoptierte Kinder, denn diese sind den leiblichen Kindern gleichgestellt
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Sheherazade

Ich weiß, deshalb mein Hinweis für weitere Informationen mal auf der Seite der Rentenversicherung nachzuschauen.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

SunnyFunny

Klasse! Dankeschöön! Dann gebe ich das so weiter!  :sehrgut: