Handbuch für die Informationsfreiheit

Begonnen von Ottokar, 18. Juli 2024, 12:21:14

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Ottokar

Auszug aus dem Thomé Newsletter 22/2024 vom 08.07.2024


Handbuch für die Informationsfreiheit
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Die KollegInnen von OpenRewi und FragDenStaat haben das Projekt Informationsfreiheit ins Leben gerufen, das dieses Handbuch zur Informationsfreiheit erarbeitet hat. Ziel des Handbuchs ist es, einen gut verständlichen und praxistauglichen Überblick des Informationsfreiheitsrechts in Deutschland zu geben.
Die Informationsfreiheit ist ein Transparenzgesetz, nach dem Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Weitergabe behördeninterner Informationen, zB. auch Dienstanweisungen, KdU-Richtlinien haben. Alles Dinge, die für die Beratungspraxis von enormer Bedeutung sind.

Aus der Beschreibung: Das Informationsfreiheitsrecht in Deutschland ist unübersichtlich. Es gibt eine Vielzahl von Bundes- und Ländergesetzen und einige kommunale Satzungen. Die Gesetze folgen jedoch einer ähnlichen Struktur und sie verwenden häufig identische oder jedenfalls ähnliche Begriffe. Unser Handbuch orientiert sich deswegen nicht an einzelnen Paragraphen, sondern an Themengebieten. Wenngleich ein Schwerpunkt auf dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) liegt, ist es damit nicht nur für Anträge nach dem IFG, sondern auch für Anträge nach anderen Gesetzen nutzbar.

Zum Handbuch: https://t1p.de/5ewfo
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


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Ottokar

Gilt dann das endlich auch für den Freistaat Bayern?
Vor längerer Zeit habe ich mal gelesen das es für Bayern und noch zwei oder drei Länder keine Auskunftspflicht über das IFG gibt.
So zumindest habe ich es in Erinnerung.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Soweit ich das überblicke, gilt das für alle Bundesländer.
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Fettnäpfchen

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