Betriebskostenguthaben bei Grusi

Begonnen von Lilie, 16. Juli 2025, 18:55:11

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Lilie

Hallo miteinander,

Ich beziehe 711€ EU Rente plus 556€ ergänzende Grusi. Meine Miete beträgt 705€.
Jetzt habe ich für 2024 ein Betriebskostenguthaben i. H. v. 304€. Ich soll dies mit der September Miete verrechnen.

Wird dieses Guthaben als Einkommen angerechnet oder kann ich es behalten da ich die Miete ja selbst mit der Rente zahlen kann?

Ich würde mich freuen wenn jemand kompetentes antworten könnte.

Liebe Grüße

Fettnäpfchen

Lilie

Ist nicht meine Materie aber es wäre für die anderen hilfreich wenn du diesen Bescheid einstellen würdest.

Zitat von: Lilie am 16. Juli 2025, 18:55:11Ich beziehe 711€ EU Rente plus 556€ ergänzende Grusi.
Zitat von: Lilie am 16. Juli 2025, 18:55:11da ich die Miete ja selbst mit der Rente zahlen kann?
für was ist dann der Grusibetrag von 556.- Euro gedacht.

MfG FN
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Lilie

Hallo Fettnäpfchen,

danke für deine Antwort. Die Grusi ist wohl der Regelsatz. Also analog HLU beim Bürgergeld, denke ich. Im Bescheid wird nichts weiter erklärt. Einfach nur der Bedarf ermittelt minus Einkommen = Grusi 556€.

Sheherazade

Das Sozialamt hat Anspruch auf das Guthaben, weil die deine Miete inklusive Betriebskosten zahlen bzw. zu deinem Bedarf rechnen (das gleiche wie beim Jobcenter). Reiche die Betriebskostenabrechnung beim Sozialamt ein und warte den Bescheid ab.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Lilie

Hallo Sheherazade,

die Bescheide vom JC waren immer klar definiert. Welches Geld wofür gezahlt wurde.
Z. B. 705€ Miete, 563€ RS. Das ist beim Sozialamt anders. Hier wird einfach nur der Bedarf ermittelt minus Einkommen gleich zu zahlende Grusi.

Und nein, den größten Bedarf decke ich durch meine Rente selbst (711€). Das Sozialamt zahlt also mitnichten meine Miete.

Natürlich reiche ich die Abrechnung ein. Falls das Guthaben angerechnet wird wüßte ich natürlich gern ob das korrekt ist oder ob ich Widerspruch einlegen sollte.

Sheherazade

Die Anrechnung von z. B. Betriebskostenguthaben findet zuerst auf den Regelsatz statt, dann erst auf die KdU - genauso wie beim Bürgergeld. Du trägst also gerade mal ca. 200€ von deiner Miete über 705€ selbst.

Aber selbst, wenn es nur 10€ wären, dein Bedarf besteht aus Regelsatz und KdU. Solange deine KdU in der tatsächlichen Höhe als Bedarf anerkannt werden, gehört dem Sozialamt jede Erstattung, die du innerhalb der KdU bekommst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Zitat von: Lilie am 17. Juli 2025, 12:00:48Hier wird einfach nur der Bedarf ermittelt minus Einkommen gleich zu zahlende Grusi.
Das ist beim JC nichts anders.

Zitat von: Lilie am 17. Juli 2025, 12:00:48Und nein, den größten Bedarf decke ich durch meine Rente selbst (711€)
Geht auch anders herum. Den größten Teil deines Unterhalts zahlst du selbst. Das Sozialamt zahlt deine Miete.
Das ist aber völlig egal wie rum. Deine Miete kommt mit in die Berechnung.

Das einzige wäre wenn das Sozialamt deine Miete nicht voll anerkennt (Wohnung zu teuer) und du daher einen Teil der Miete selbst übernimmst.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Kopfbahnhof

Zitat von: Lilie am 16. Juli 2025, 18:55:11Jetzt habe ich für 2024 ein Betriebskostenguthaben i. H. v. 304€. Ich soll dies mit der September Miete verrechnen.

Ist genauso wie beim JC, das Guthaben steht dem Sozialamt zu.

Zitat von: Lilie am 17. Juli 2025, 12:00:48Und nein, den größten Bedarf decke ich durch meine Rente selbst (711€). Das Sozialamt zahlt also mitnichten meine Miete.
Und wovon kaufst du dir dann dein Essen, Strom usw. usw.?

Bekommst du eine Nachzahlung bei den BK, würdest du die dann auch selbst übernehmen?


Kurzpfennig

Das Guthaben der Nebenkostenabrechnung steht dem Sozialamt zu, und diese muss auch der Behörde vorgelegt werden. Bei mir ist es so, ich behalte das Guthaben, dafür wird mir aber der Betrag in den Folgemonaten Gegengerechnet und abgezogen.