Resturlaub

Begonnen von ndhfrank, 08. Juli 2024, 17:00:15

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ndhfrank

Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine kurze Frage.
Ich beende mein Arbeitsverhältnis zum 15.07.2024 und gehe in Altersrente (66).
Ich bin allerdings bis 15.07.2024 AU geschrieben.
Jetzt habe ich noch 6Tage Urlaub offen, ich habe gelesen das der gesamte Jahresurlaub gewährt werden muß wenn der Kündigungstermin nach dem 1. Juli des Kalenderjahres liegt.
Ist das richtig und hättet Ihr einen Paragraphen für mich, mein AG will das nicht akzeptieren.
Vielen Dank
Ndhfrank

Sheherazade

Zitat von: ndhfrank am 08. Juli 2024, 17:00:15Ich beende mein Arbeitsverhältnis zum 15.07.2024 und gehe in Altersrente (66).
Ich bin allerdings bis 15.07.2024 AU geschrieben.
Jetzt habe ich noch 6Tage Urlaub offen, ich habe gelesen das der gesamte Jahresurlaub gewährt werden muß wenn der Kündigungstermin nach dem 1. Juli des Kalenderjahres liegt.

Wo hast du das gelesen?

Dein Arbeitsverhältnis endet wegen Eintritt in die Altersrente (steht wahrscheinlich sogar so im AV), das ist nicht gleichzusetzen mit einer Kündigung. Von daher bin ich der Meinung, dein Arbeitgeber hat Recht.

Edit: Nee, ich korrigiere mich mal selbst.
"Urlaubsanspruch bei Renteneintritt: Es auf das Datum an

Wer kurz davor steht in den Ruhestand zu gehen, aber noch über Resturlaub verfügt, fragt sich sicher: Was passiert eigentlich mit meinem Urlaubsanspruch bei Renteneintritt? Anwalt Felix Prochnow weiß: ,,In diesem Fall kommt es auf das Datum an, zudem ein Mitarbeiter in Rente geht. Hierbei gibt es einen Unterschied, ob der Renteneintritt in der ersten oder in der zweiten Jahreshälfte liegt."

Fällt der letzte Arbeitstag auf ein Datum zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni eines Jahres, hat der in den Ruhestand gehende Arbeitnehmer einen anteiligen Urlaubsanspruch. Dieser Anspruch entspricht einem ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden Monat, in dem das Arbeitsverhältnis noch besteht. Konkret bedeutet das: Geht jemand also zum 30.03. in den Ruhestand und ihm stehen vertraglich 30 Tage Urlaubs pro Jahr zu, entspricht das einem Anspruch von 7,5 Urlaubstagen.

Wenn der letzte Arbeitstag vor dem Renteneintritt auf ein Datum zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember fällt, hat der in den Ruhestand gehende Arbeitnehmer Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Dies gilt, wenn das Arbeitsverhältnis seit dem 01.01. des Jahres bestand und keine anderweitige arbeitsvertragliche oder tarifliche Regelung greift. Es verhält sich mit dem Urlaubsanspruch bei Renteneintritt also ähnlich wie nach einer Kündigung des Arbeitsvertrags.

Wichtig: Dies gilt laut Bundesurlaubsgesetz aber nur, wenn das Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate besteht. Das dürfte bei einem Renteneintritt allerdings regelmäßig der Fall sein."
https://www.roland-rechtsschutz.de/urlaubsanspruch/
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ndhfrank

Hallo Sheherazade,
genau so hatte ich das auch gelesen, war mir nur nicht sicher ob das auch korrekt war darum meine Frage.
Mein Arbeitsvertrag war unbefristet ohne Renteneintritsklausel.
Die Kündigungsfrist wurde eingehalten und auch vom AG schriftlich bestätigt.
Da ich ja AU bis Vertragsende 15.07.2024 bin; müßte mir der AG meinen Resturlaub bezahlen. Siehst Du das auch so ?

Vielen Dank für Deine tolle Untertstützung
mfg
NDHFRANK

Sheherazade

Zitat von: ndhfrank am 09. Juli 2024, 09:56:33Da ich ja AU bis Vertragsende 15.07.2024 bin; müßte mir der AG meinen Resturlaub bezahlen. Siehst Du das auch so ?

Ja, sehe ich auch so. Wenn dein Arbeitgeber die Lohnbuchhaltung über einen Steuerberater machen lässt, können die ihm auch sagen, was korrekt ist und was nicht. Meistens geben die entsprechenden Programme das schon automatisch raus.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ndhfrank

Ich sage nocheinmal herzlichst Danke !
MFG
NDHFRANK

ndhfrank

Info
Der Arbeitgeber war einsichtig und hat den Resturlaub bezahlt.
Vorher mußte ich allerdings mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht drohen  :smile:

mfg
ndhfrank