Fragen wegen Mietkostenänderung

Begonnen von Marco1982, 10. Juli 2024, 09:38:09

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Marco1982

Moin hab mal ein paar Fragen wegen einer Mietkostenänderung.

Wohne ja bei den Eltern und war bis jetzt auch die Pflegeperson vom Vater und wir hatte die Miete durch 3 geteilt, jetzt ist der Vater verstorben und die Miete soll jetzt natürlich durch 2 geteilt werden.

Ich habe jetzt schon einen neuen Untermietsvertrag gemacht mit der Mutter, muss aber jetzt noch die Anträge Veränderungsmitteilung und KDU ausfüllen, denke ich mal.

Da ich mir bei beiden sachen nicht genau sicher was ich da ankreuzen muss bei einigen Fragen wollte ich mal hier nachfragen.

Veränderungsmitteilung

Bei der Frage Weitere Person/en in meinem Haushalt, Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt)
Bin ja meine eigene Bedarfsgemeinschaft weil die halt auch fragen Unterkunft, kommt jetzt da 0 hin oder 2 oder sagar noch die 3 weil ich erst weiter unten eintrage das einer fehlt ab jetzt.

Mein Familienstand oder der Familienstand eines Mitglieds meiner Bedarfsgemeinschaft hat sich geändert oder wird sich ändern.
Da denke ich mal kein Kreuz hinmachen weil der Vater nicht zu meiner BG gehörte.

Eine oder mehrere Person/en meiner Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft ist/sind ein- oder ausgezogen oder wird/werden ein- oder ausziehen
Hier denke ich mal dann ankreuzen weil der Vater verstorben ist? und zur Haushalt/UNterkunft gehörte

Dann noch dieser Punkt
Kosten für Unterkunft und Heizung
Grund der Änderung
Jemand ist Versorben in der Haushaltsgemeinschaft/Unterkunft denke ich mal

Die Fragen zur KDU poste ich dann später hier.






TripleH

Dass die Miete pro Kopf berücksichtigt wird, ist der Normalfall (Kopfteilsprinzip). Wenn man den Fehler mach, dazu aber einen Untermietvertrag abzuschließen, dann sind Vermieter und Mieter erstmal an den Vertrag gebunden und du hast jetzt quasi (für das Amt, denn die interessiert nicht der Vermieter) ohne Not einen teureren Vertrag abgeschlossen. Wie jetzt speziell das für dich zuständige Jobcenter darauf reagiert, weil sie ja ohne Vertrag jetzt sowieso die halbe Miete berücksichtigen müssten, kann man schlecht sagen.


Marco1982

Das Jobcenter hat den Vertrag noch gar nicht weil ich alles zusammen abgeben wollte, also kein Untermietsvertag abgeben nur Veränderungsmitteilung und KDU?

Der Untermietsvertag mit der Mutter kann man ja auch wieder entsorgen solange er noch nicht abgegeben wurde.

Allerdings auch im Untermietsvertag sind die Kosten genau 50/50 geteilt, so wie es wohl auch bei dieser Kopfteilsprinzip wohl sein würde jeder bezahlt den gleichen Anteil?

TripleH

Also hab es bisher die 1/3 für dich ohne Vertrag? Dann werden das jetzt automatisch 1/2, wenn nur noch 2 Personen in der Unterkunft leben. Ein Vertrag ist unnötig und kann sogar unvorteilhaft sein, da die Parteien auf kurzfristige Änderungen nicht so schnell reagieren können, da es Kündigungsfristen bzw. Fristen für Mieterhöhung etc. gibt.

Veränderungsmitteilung mit Nachweis, dass nur noch 2 Personen in der Unterkunft leben, sollte reichen.

Marco1982

Nein damals wurde das auch mit einem Untermietsvertag gemacht aber auch 1/3 für jeden, jetzt nicht genau auf den Euro, ich höre ja heute zum ersten mal von dieser Kopfteilsprinzip.

Es muss ja jetzt denoch eine Möglichkeit geben in so einem Fall die Miete anzupassen, wenn eine Partei wegbricht.

Oder muss meine Mutter, was ja jetzt mein Vermitter, ist mir eine Mieterhöhung schreiben von 150 auf 300 bis 350 Euro, mit der Begründung das jetzt die Miete durch 2 und nicht mehr 3 geteilt wird.

Ja wir wohnen mehr auf dem Land, da ist die Miete billig, eine eigene Wohnung würde das Jobcenter doch viel mehr kosten.


Fettnäpfchen

Marco1982

Zitat von: Marco1982 am 10. Juli 2024, 14:50:45Es muss ja jetzt denoch eine Möglichkeit geben in so einem Fall die Miete anzupassen, wenn eine Partei wegbricht.
Du machst genau dass:
Zitat von: TripleH am 10. Juli 2024, 14:37:19Veränderungsmitteilung mit Nachweis, dass nur noch 2 Personen in der Unterkunft leben, sollte reichen.
und mehr nicht.
Das JC schreibt dich dann schon an wenn sie nicht durch zwei teilen können, sonst auch.

Den neuen U.-MV vernichtet ihr!

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

TripleH

Zitat von: Marco1982 am 10. Juli 2024, 14:50:45Es muss ja jetzt denoch eine Möglichkeit geben in so einem Fall die Miete anzupassen, wenn eine Partei wegbricht.

Aber doch nicht bei einem normalen Mietvertrag. Da ist es dem Mieter doch egal, ob einer seiner Vermieter nicht mehr da ist. Er bezahlt Miete für ein Zimmer, Küche und Bad (beispielsweise) und mehr hat ihn doch nicht zu interessieren.

Du verwechselt Vermieter mit Familie. Das ist unter Umständen die gleiche Person, aber eben nicht dasselbe in Rechten und Pflichten.
 

Marco1982

Ja ist das erste mal das ich in so einem WG oder Untermietsvertrag Verhältnis lebe und ich nicht der einzige Mieter bin, hatte davor immer eigene Wohnungen, bin ja nur zu den Eltern zurück weil der Vater so schwer Krank war und die Mutter auch nicht mehr die Jüngste ist, und etwas weiter wegwohnen.

Suche halt jetzt einfach nur eine Lösung, das ich da vielleicht was verwechsele oder nicht sofort verstehe wird wohl so sein, hab halt davon wenig Plan gebe ich zu, darum frage ich ja um hilfe, wie ichs jetzt am besten mache.


TripleH

Mitteilen, dass der Vater verstorben ist und darum bitten, dass jetzt die halbe Miete berücksichtigt wird, in der Hoffnung, daß JC "vergisst" den unnötigen Untermietvertrag. Wenn nicht, dann müssen wir sehen, wie das Jobcenter reagiert hat.

Fettnäpfchen

Zitat von: TripleH am 10. Juli 2024, 17:41:33Mitteilen, dass der Vater verstorben ist und darum bitten, dass jetzt die halbe Miete berücksichtigt wird, in der Hoffnung, daß JC "vergisst" den unnötigen Untermietvertrag. Wenn nicht, dann müssen wir sehen, wie das Jobcenter reagiert hat.
Das JC hat den doch gar nicht:
Zitat von: Marco1982 am 10. Juli 2024, 13:56:12Das Jobcenter hat den Vertrag noch gar nicht weil ich alles zusammen abgeben wollte, also kein Untermietsvertag abgeben nur Veränderungsmitteilung und KDU?

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Sheherazade

Den neuen nicht, aber den alten.
Zitat von: Marco1982 am 10. Juli 2024, 14:50:45damals wurde das auch mit einem Untermietsvertag gemacht aber auch 1/3 für jeden
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

schon klar aber um den geht es ja nicht und das war damals auch korrekt sonst hätte das JC den nicht akzeptiert.
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Juli 2024, 16:25:37schon klar aber um den geht es ja nicht

So klar scheint dir das nicht zu sein. Und um den alten Untermietvertrag geht es VIELLEICHT nicht, wenn das Jobcenter nicht auf das Vertragsverhältnis als Untermieter abstellt sondern nur als Familienmitglied.
Zitat von: TripleH am 10. Juli 2024, 16:14:18Aber doch nicht bei einem normalen Mietvertrag. Da ist es dem Mieter doch egal, ob einer seiner Vermieter nicht mehr da ist. Er bezahlt Miete für ein Zimmer, Küche und Bad (beispielsweise) und mehr hat ihn doch nicht zu interessieren. Du verwechselt Vermieter mit Familie. Das ist unter Umständen die gleiche Person, aber eben nicht dasselbe in Rechten und Pflichten.

Aber wir werden sehen, wenn der TE macht wie vorgeschlagen.
Zitat von: TripleH am 10. Juli 2024, 17:41:33Mitteilen, dass der Vater verstorben ist und darum bitten, dass jetzt die halbe Miete berücksichtigt wird, in der Hoffnung, daß JC "vergisst" den unnötigen Untermietvertrag. Wenn nicht, dann müssen wir sehen, wie das Jobcenter reagiert hat.
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TripleH

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Juli 2024, 16:25:37schon klar aber um den geht es ja nicht und das war damals auch korrekt sonst hätte das JC den nicht akzeptiert.

Hat auch niemand gesagt, dass der alte Vertrag nicht korrekt ist.

Vielleicht ist das Problem an einem Beispiel verständlicher. Nehmen wir mal an, du bist Student in Göttingen und wohnst dort bei einem älteren Ehepaar zur Untermiete. 1 Zimmer, Mitbenutzung Küche und Bad für 400 Euro. Jetzt stirbt der ältere Herr. Welchen Grund gibt es für dich als Mieter, plötzlich anstatt 400 Euro nun 600 Euro zahlen zu wollen/müssen? Das Zimmer mit Mitbenutzung reicht dir als Arme Bettelstudentin völlig und du hast einen gültigen Vertrag über 400 Euro Miete.

Das ist eben der Nachteil eines Vertrages im Gegensatz zum gesetzlichen Konstrukt des Kopfteilsprinzips.

Fettnäpfchen

Zitat von: Sheherazade am 11. Juli 2024, 17:04:48So klar scheint dir das nicht zu sein. Und um den alten Untermietvertrag geht es VIELLEICHT nicht, wenn das Jobcenter nicht auf das Vertragsverhältnis als Untermieter abstellt sondern nur als Familienmitglied.
Zitat von: TripleH am 11. Juli 2024, 20:10:05Vielleicht ist das Problem an einem Beispiel verständlicher. Nehmen wir mal an, du bist Student in Göttingen und wohnst dort bei einem älteren Ehepaar zur Untermiete. 1 Zimmer, Mitbenutzung Küche und Bad für 400 Euro. Jetzt stirbt der ältere Herr. Welchen Grund gibt es für dich als Mieter, plötzlich anstatt 400 Euro nun 600 Euro zahlen zu wollen/müssen? Das Zimmer mit Mitbenutzung reicht dir als Arme Bettelstudentin völlig und du hast einen gültigen Vertrag über 400 Euro Miete.
Jetzt ist der Groschen gefallen und ich verstehe was ihr gemeint habt.
An die Konstellation habe ich tatsächlich nicht gedacht.
Schön wenn eine Zusammenarbeit wie jetzt klappt!  :sehrgut:

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.