Bisher kein Bürgergeld...

Begonnen von Furlong, 10. Juli 2024, 09:39:59

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Furlong

Guten Tag,

wie oben schon beschrieben habe ich seit der Antragstellung 15.05.24 immer noch kein Mucks von diesem Jobcenter gehört wann das Bürgergeld auf meinem Konto eingeht.  :teuflisch:

Habe schon bei dem Leistungsbearbeiter angerufen und dieser sagte vor 2 Wochen es wären noch nicht alle Unterlagen angekommen obwohl ich das alles in der App eingereicht habe.

Jetzt möchte ich wissen was ich noch tun kann damit endlich das Geld auf meinem Konto eingeht.

Sheherazade

Antragstellung 15.05. für Leistungsbeginn wann?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Furlong

Das ist ja das ungewöhnliche auf diesem Schreiben wo ich hier hochgeladen habe steht drauf auch der Leistungsbeginn wäre der 15.05. Ansonsten habe ich keine weiteren Informationen...

Sheherazade

Das ist die Eingangsbestätigung für deinen Antrag. Wenn du nichts anderes vermerkt hast, ist der Leistungsbeginn immer am Tag der Antragstellung. Dann meine Frage noch mal genauer: Ab wann brauchst du das Bürgergeld, wirklich ab dem 15.05. oder hast du noch andere Ansprüche laufen wie z. B. Arbeitslohn oder ALGI oder Krankengeld ....., so dass der Leistungsbeginn ggf. erst ab 01.06. oder 01.07. eintreten würde?
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Furlong

Also vorher habe ich Geld vom Bezirk bekommen dieses endete am 30.04.24.

Seit da habe ich kein Geld mehr bekommen.

Nein kein Arbeitslohn, kein Krankengeld oder auch kein ALG1 keine von diesen. Deswegen verstehe ich nicht warum dieser Antrag so lang dauert.

Sheherazade

Zitat von: Furlong am 10. Juli 2024, 11:44:31Also vorher habe ich Geld vom Bezirk bekommen dieses endete am 30.04.24.

Also hast du einen Weiterbewilligungsantrag am 15.05. gestellt? Ein wenig spät, aber ist nun so wie es ist. Du solltest mal nachfragen, wie der Bearbeitungsstand ist.
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Fettnäpfchen

Furlong

Zitat von: Furlong am 10. Juli 2024, 09:39:59wie oben schon beschrieben habe ich seit der Antragstellung 15.05.24 immer noch kein Mucks von diesem Jobcenter gehört wann das Bürgergeld auf meinem Konto eingeht. :teuflisch: Habe schon bei dem Leistungsbearbeiter angerufen und dieser sagte vor 2 Wochen es wären noch nicht alle Unterlagen angekommen obwohl ich das alles in der App eingereicht habe.
Dann hätte spätestens vorigen Monat deine Leistung bearbeitert und angewiesen gehört.

Da brauchst du nicht mehr lang mit dem JC rummachen sondern, wenn es ein WBA ist, dich mit unterem anzupassenden Muster an das SG wenden.
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag)

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Furlong

Also ein Weiterbewiligungsantrag war das nicht sondern ein Neuantrag mit allem pipapo.

Auch ein Erstgespräch beim Sachbearbeiter für die Jobvermittlung fand statt.

Und alle unterlagen die von mir verlangt wurden habe ich über die app nachgereicht.

Hier wollte ich mir eure Gedanken und Ideen einholen bevor ich da weitere Schritte ergreife aber wie es aussieht muss ich diesen Schritt wagen.

Fettnäpfchen

Furlong

Zitat von: Furlong am 10. Juli 2024, 16:27:44Also ein Weiterbewiligungsantrag war das nicht sondern ein Neuantrag mit allem pipapo.
Dann solltest du die Musterklage dementsprechend abwandeln das es für WBA gedacht ist.

Im RatgeberLeistungspflicht des Leistungsträgers
findest du ganz am Anfang entsprechende Hinweise sowie folgendes im Zitat:
ZitatIst zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.

MfG FN
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Furlong

#9
Zitat von: Sheherazade am 10. Juli 2024, 12:58:42Also hast du einen Weiterbewilligungsantrag am 15.05. gestellt? Ein wenig spät, aber ist nun so wie es ist. Du solltest mal nachfragen, wie der Bearbeitungsstand ist.


Nein Kein WBA...

Also ich lade nochmals die Beweise hoch... Der Moderator mag mich wohl nicht xD

Sheherazade

Bei der einen Datei steht noch dein Name, deshalb wird das wohl gelöscht.

OK, kein Weiterbewilligungsantrag - aber offenbar hast du auch noch gar keinen Bescheid. Du fragst aber immer nur noch dem Geld.

Und was waren das
Zitat von: Furlong am 10. Juli 2024, 11:44:31Also vorher habe ich Geld vom Bezirk bekommen dieses endete am 30.04.24.
für Leistungen?

Hast du mal versucht, dort anzurufen oder persönlich vorzusprechen? Irgendwas scheint ja nicht zu stimmen.
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Furlong

Das Geld war vom Bezirk für n halbes zimmer ca. 15qm und Essen das mir zur Verfügung gestellt wurde sowie Versicherung.

Natürlich frage ich nach dem Geld weil ich meine Rechnungen bezahlen muss und es gerade nicht anderst geht als das Geld vom Amt zu beziehen.

Das ist ja mein großes Problem hätte ich ne Wohnung würde ich sofort mir ne Arbeit suchen aber das bleibt mir gerade verwehrt.

Mir geht es ja eher auch Hauptsächlich das ich wieder Versichert bin also bei der Krankenkasse.

Fettnäpfchen

Furlong

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Juli 2024, 16:35:50Dann solltest du die Musterklage dementsprechend abwandeln das es für WBA gedacht ist.
Da hatte ich wohl einen Leichtsinnsfehler drin gemeint war natürlich für Erstantrag.

MfG FN

Edit
Du solltest zumindest
Zitat von: Sheherazade am 11. Juli 2024, 10:01:51.... dein Name, deshalb wird das wohl gelöscht.
anonymisieren. Deswegen wurde der Anhang von gestern gelöscht.
Kleiner Leitfaden: Dateianhänge für das Forum anonymisieren.
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