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Frage: Erstantrag, Bearbeitungstand selbst online abfragen?

Begonnen von Micky, 14. Juli 2024, 16:23:54

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Micky

Ich war letzte Woche auf Einladung erstmalig im JC, angeblich erstmal
zur Identitätsprüfung, per persönlicher Vorlage meines Ausweises.
Ein kurzer Lebenslauf war auch mitzubringen.
Mir wurde gleich das digitale Online Portal des JC vom SB freigeschaltet,
und ein Blatt Papier mit den Accountdaten ausgehändigt.

Über den Stand der Bearbeitung durch die Leistungsabteilung, konnt die SB mir nichts sagen. Sie schaute aber am Computer was nach.
Mein Account ist nun aktiv, und ich loggte mich ein.
Zum Bearbeitungsstand durch die Leistungsabteilung finde ich dort nichts, auch nicht, was ich an geforderten Dokumenten selbst in Papierform einreichte.
Ist das nicht möglich? Meine Emailadresse habe ich noch nicht angegeben.
Bringt das Vorteile?

Der Erstantrag ist c.a. 4 Wochen alt.
Einen ersten Vermittlungsvorschlag, bekam ich schon per Post.

Fettnäpfchen

Micky

Zitat von: Micky am 14. Juli 2024, 16:23:54Ein kurzer Lebenslauf war auch mitzubringen.
Aha also ein SB der es sich einfach macht. LL geht die eigtl. nichts an.

Zitat von: Micky am 14. Juli 2024, 16:23:54Mir wurde gleich das digitale Online Portal des JC vom SB freigeschaltet, und ein Blatt Papier mit den Accountdaten ausgehändigt.
Davon halte ich nichts, aber wenn es dir nichts ausmacht und es keine Probleme gibt.
Und wenn du unterschrieben hast das du deswegen keine Briefpost mehr bekommst dann solltest du das schnell wieder ändern.
Meines Wissens nach müsstest du täglich da reinschauen und wenn du es versäumst und plötzlich irgend ein Schreiben vom JC zu spät bearbeitet wird bist du schon sehr nah an den Sanktionen dran. Dürfte auch etwas anderes gemeint sein als ich unterhalb erkläredas gab es schon bevor JC Digital kam:
Mein JC Account habe ich auf anonym und intern umstellen lassen. Damit habe ich Ruhe und bekomme alles auf dem Postweg und so wird es auch von mir beantwortet und das so das es nachweislich beim JC abgegeben wurde.


Zitat von: Micky am 14. Juli 2024, 16:23:54Zum Bearbeitungsstand durch die Leistungsabteilung finde ich dort nichts, auch nicht, was ich an geforderten Dokumenten selbst in Papierform einreichte. Ist das nicht möglich? Meine Emailadresse habe ich noch nicht angegeben. Bringt das Vorteile?
Das DU nichts findest kann ich mir vorstellen, aber vllt. steht auch nichts drin weil ein Antrag nicht eingescannt bzw bearbeitet ist.

E-Mail und Telefonnummer geht das JC nichts an das kann durchaus Probleme ergeben weil du nichts wirklich nachweisen kannst.
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!

Zitat von: Micky am 14. Juli 2024, 16:23:54Der Erstantrag ist c.a. 4 Wochen alt. Einen ersten Vermittlungsvorschlag, bekam ich schon per Post.
Mach mal eine genaue Angabe und auch wann die letzte Unterlagen abgegeben wurden.
Mit ca.kann man nicht arbeiten oder willst du nur ca. Bürgergeld.

Ein VV darf dir zugeschickt werden genauso wie du Eingeladen werden darfst und zwar ab Datum Antragstellung.
Natürlich muss sich das JC aber an Regeln/Gesetze und Vorgaben halten.

Passt der VV auf dich?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Micky am 14. Juli 2024, 16:23:54Mein Account ist nun aktiv, und ich loggte mich ein.
Zum Bearbeitungsstand durch die Leistungsabteilung finde ich dort nichts, auch nicht, was ich an geforderten Dokumenten selbst in Papierform einreichte.
Ist das nicht möglich?

Vermutlich kann man nur Dokumente dort sehen, die man online hochgeladen hat. Den Bearbeitungsstand kann man nicht sehen. Du hast die letzten Unterlagen erst beim Erstgespräch Anfang Juli abgegeben, also vor knapp 10 Tagen? Dann sollte bald der Bescheid kommen, ansonsten mal telefonisch nachfragen.

ZitatMeine Emailadresse habe ich noch nicht angegeben.
Bringt das Vorteile?

Musst du für dich entscheiden. Ich bin auch bereits 60 Jahre alt und versuche, mich nicht gegen jegliche technische Neuerung zu sperren. Die Agentur für Arbeit macht mittlerweile alles nur noch online für ALGI und das kann sogar einem jüngeren Menschen den letzten Nerv rauben wie ich vor einigen Monaten bei einem meiner Kinder mitbekommen habe.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Micky

@Fettnäpchen

Einen Lebenslauf, der gefordert wurde, hätte ich nicht vorlegen brauchen?
Dann hätte der SB alles an meinen Ausbildungen und beruflichen Fähigkeiten doch mündlich abfragen müssen.

O.K. dann überlege ich mir, ob ich es mit dem digitalen Portal halte, wie Du.
Zum Unterschreiben wurde mir nichts vorgelegt.

Mein Erstantrag habe ich am 12.Juni in den Haus-Briefkasten des JC gesteckt.
Dabei hatte ich noch einig Dokumente vergessen beizulegen, die habe ich dann am 1. Juli
nachgereicht.

Was den VV betrifft, passt schon nicht, das man englisch und deutsch verhandlungssicher beherrschen soll.
Im LL habe ich geschrieben, dass ich Schulenglisch Grundkenntnisse habe.

Fettnäpfchen

Micky

Zitat von: Micky am 14. Juli 2024, 17:43:40Einen Lebenslauf, der gefordert wurde, hätte ich nicht vorlegen brauchen?
Genau, das gilt auch für Bewerbungsschreiben.

Zitat von: Micky am 14. Juli 2024, 17:43:40Dann hätte der SB alles an meinen Ausbildungen und beruflichen Fähigkeiten doch mündlich abfragen müssen.
Ganz genau das ist der Job eines SB, bzw. gehört dazu.

Es gehört zum Profiling was mit jedem Antragsteller gemacht werden muss. Das Profiling das von der BA gefordert wird habe ich nie gehabt, geschweige denn davon gelesen das es bei einem gemacht wurde. Ist denen wahrscheinlich zu viel Arbeit oder die Haben keine Ahnung davon, oder haben interne Anweisungen.
Wenn du das im Anhang anschaust kannst du dir denken was ich ausdrücken wollte aber als Neuling weiß man vieles nicht.


Zitat von: Micky am 14. Juli 2024, 17:43:40Was den VV betrifft, passt schon nicht, das man englisch und deutsch verhandlungssicher beherrschen soll.
Stell den mal anonymisiert ein dann kann man schreiben was du als Antwort schicken kannst. Außer du willst warten bis es, falls du den VV nicht umsetzt, zu einer Anhörung kommt.

Zitat von: Micky am 14. Juli 2024, 17:43:40Im LL habe ich geschrieben, dass ich Schulenglisch Grundkenntnisse habe.
Anzunehmender Weise hat sie den nur oberflächlich gelesen, wenn überhaupt.

MfG FN

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Rotti

Zitat von: Micky am 14. Juli 2024, 16:23:54Ein kurzer Lebenslauf war auch mitzubringen.
sich gleich am Anfang dazu verwehren wäre kein guter Start, um den SB die Arbeit zu erschweren.

PetraL

Zitat von: Micky am 14. Juli 2024, 16:23:54Zum Bearbeitungsstand durch die Leistungsabteilung finde ich dort nichts,
Wo würde man das denn nachschauen können, falls man es kann???
Zitat von: Sheherazade am 14. Juli 2024, 17:34:28Vermutlich kann man nur Dokumente dort sehen, die man online hochgeladen hat
Wo könnte man die denn sehen, falls man es kann???

Ich bin zwar nicht unbedingt ein absoluter Computer-Neuling, aber dieses Portal durchschaue ich noch nicht so wirklich ...  :weisnich: