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Anlage VM ausfüllen bei Weiterbewiligungsantrag

Begonnen von porogo, 31. Juli 2024, 17:58:58

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porogo

Hallo,

am Ende des Weiterbewilligungsantrags bekam ich eine Seite (siehe Anhang), bei der ich nicht ganz verstanden habe, ob ich die im Screenshot angezeigte Anlage VM ausfüllen muss. Beim ersten Antrag habe ich etwas Ähnliches ausgefüllt, aber ich erinnere mich nicht mehr genau, ob es genau dieser Antrag war.

Soll ich trotzdem die Anlage VM ausfüllen? Wenn ich das nicht mache, werde ich dann aufgefordert, dies nachträglich zu tun?

Vielen Dank!

Kopfbahnhof

Zitat von: porogo am 31. Juli 2024, 17:58:58ob ich die im Screenshot angezeigte Anlage VM ausfüllen muss.
Ja, musst du, sonst kein Geld.

Gerade mit der Anlage VM, machen die JC es oft unterschiedlich.
Wenn verlangt, muss sie aber mit eingereicht werden.

Unwissender

Wenn du kein Vermögen hast, nur notwendige Eintragungen (Name, Vornam etc.) angeben, den Rest durchstreichen! So mache ich das seit Jahren, obwohl die genau wissen, das ich nix zum Eintragen habe. Trotzdem wird es imm weder verlangt
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Fettnäpfchen

porogo

Zitat von: porogo am 31. Juli 2024, 17:58:58Beim ersten Antrag habe ich etwas Ähnliches ausgefüllt, aber ich erinnere mich nicht mehr genau, ob es genau dieser Antrag war.
Mal ein Tipp am Rande:
Du solltest alles was das JC bekommt als Kopie besitzen, am besten einmal als Papier falls es mal technische Probleme gibt und als Kopie auf dem Computer.
Dann kann so etwas nicht mehr passieren
und wenn du etwas abgibst solltest du schauen das du für alle auch eine Bestätigung bekommst. Das scheint gerade bei der digital ein Problem zu sein. Hier gibt es immer wieder Beiträge in denen es darum geht das sie die Abgabe nicht beweisen können weil es in der e. Akte nicht extra als abgegeben ausgewiesen ist.

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Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Nicht ohne Beistand zur Arge

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Schnuffel01

ZitatWenn Sie diese Anlage schon einmal ausgefüllt haben, brauchen Sie diese nicht erneut einzureichen.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Unwissender

Zitat von: Schnuffel01 am 01. August 2024, 22:44:06
ZitatWenn Sie diese Anlage schon einmal ausgefüllt haben, brauchen Sie diese nicht erneut einzureichen.
Trotzdem wird immer wieder danach verlangt, obwohl es schon eingereicht, bzw. bekannt ist! Meine Erfahrung!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Schnuffel01

Bei mir nicht, habe den nur 1x ausgefüllt.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

new

Zitat von: Unwissender am 02. August 2024, 09:40:41Trotzdem wird immer wieder danach verlangt, obwohl es schon eingereicht, bzw. bekannt ist! Meine Erfahrung!
ungewöhnlich. Ich kenne es so, wie Schnuffel schreibt..

GoetzB

Zitat von: Schnuffel01 am 02. August 2024, 12:51:13Bei mir nicht, habe den nur 1x ausgefüllt.
Und wie ist das mit den Kontoauszügen.
Muss man diese nun jedes Jahr mit einreichen - letzte 3 Monate ?

Fettnäpfchen

GoetzB

Zitat von: GoetzB am 02. August 2024, 14:00:04Muss man diese nun jedes Jahr mit einreichen - letzte 3 Monate ?
Ja aber auch nur diue drei Monate. Wobei auch da JC gibt die darauf verzichten, genauso wie mit Anlage VM.

Meine O.-Kommune will auch immer die VM und Kontoauszüge.

MfG FN
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Schnuffel01

Zitat von: GoetzB am 02. August 2024, 14:00:04Und wie ist das mit den Kontoauszügen.
beim letzten Mal haben 2 Monate gereicht
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Kopfbahnhof

Zitat von: Schnuffel01 am 02. August 2024, 12:51:13Bei mir nicht, habe den nur 1x ausgefüllt.
Der Satz steht bei und gar nicht erst dabei.

Dafür braucht es bisher aber immer nur die letzten 5 Wochen vom Konto.