Arbeitslos, eventuell bald Bürgergeld: Schonvermögen jetzt abbauen-geht das?

Begonnen von Jacky, 20. Juli 2024, 10:39:05

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Jacky

Hallo,

ich bitte euch hiermit um euere Hilfe.
Da mein Mann durch eine Krankheit momentan arbeitslos und unsere Familie möglicherweise bald
Bürgergeldempfänger wird, ein Frage.
Kann man zukünftiges Schonvermögen in der momentanen Phase der Arbeitslosikeit noch problemlos
ausgeben, eventuell auch an Verwandte/Eltern verschenken, um unter die Freigrenzen zu kommen?
Auch eine Einzahlung in eine Pensionskasse käme in Frage. Es ist noch kein Antrag auf Bürgergeld gestellt.
Wer kann weiterhelfen?
danke
Jacky

Sheherazade

Ausgeben ja, auch in Pensionsfonds einzahlen - nur Verschenken ist nicht drin, das gibt Probleme. Ggf. kommt aber die Umverteilung auf eigene Kinder in Frage.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Jacky

Danke für deine Antwort.
Könntest du mit die Probleme beim Verschenken (an Eltern ist angedacht, Betrag unter der Schenkungssteuer von 20.000€) bitte erklären?




180

Hallo,
es kommt auf ihre persönliche Einstellung drauf an. Wenn sie alles zu 200% korrekt machen möchte, dann sollte sie das Geld sinnvoll investieren:
- Wohnung/Haus renovieren
- ggf. Auto, alte technische Geräte (Waschmaschine, Herd, Kühlschrank, usw.), etc. durch neues ersetzen
- Vorräte anlegen nach Platz
- Rente: durchrechnen, ob sie später mehr als Sozialhilfe erwarten kann. Nur dann lohnt es sich auch nur 1 Cent in die Rente zu investieren. Sie kann freiwillig in die Rentenkasse einzahlen oder private Angebote nutzen. Es muss ausgeschlossen sein, dass sie früher an das Geld rankommen kann.

Wenn sie es nicht so genau nimmt:
Systematisch Bargeld abheben. Ob sie das im Sparstrumpf hat, verschenkt hat, davon im Bordell war oder vergoldete Steaks gegessen hat, kann niemand nachweisen - so lange sie schweigt.

Ottokar

Lt. BGB kann eine Schenkung bei später eintretender Bedürftigkeit des Schenkenden zurückgefordert werden.
Sofern du also nicht möchtest, dass das JC gegen deine Eltern auf Herausgabe der Schenkung prozessiert, solltest du diese unterlassen.

Zulässig sind z.B.
- Umverteilung des Vermögens, z.B. vom Girokonto in eine geschützte Altersvorsorge,
- Tilgung bestehender Schulden,
- Ersatzkauf von Haushaltgeräten und Wohnungsausstattung,
- Kauf eines Kfz für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person im Wert von jeweils bis zu 15.000€,
- ein Urlaub.
Alles sollte gut belegt sein, denn das JC wird die Ausgaben prüfen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

Jacky

Ich reiche mal den Ratgeber Vermögen nach.
Die Freibeträge sind ja nach Corona wieder extrem gesenkt worden aber immer noch wesentlich höher als vor Corona.

Zu beachten ist dabei das die Werte nach einem Jahr, wenn es nicht geändert wird, sich wiederum reduzieren zumindest für den Hauptantragsteller der ja im ersten Jahr noch 40 000.- besitzen darf.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Chefkoch

Was hat es das JC zu interessieren, was man VOR dem Leistungsbezug mit SEINEM Geld macht? Geld ist nunmal zum ausgeben da
Man wird nicht besser, wenn man andere schlecht macht ( Konfuzius )

180

Es werden die Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate vor Antragsstellunge geprüft und im Antrag wird abgefragt, wieviel Bargeld vorhanden ist und ob man in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt hat.

Wieviel Geld davor auf dem Konto war, kann das JC nicht prüfen und wird es auch nicht, so lange die Kontoauszüge keine Indizien liefern oder der Kunde zu viel erzählt.
Ob die Angaben zum Bargeld stimmen, kann das JC sowieso nicht prüfen.
Und ob in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt wurde ist auch kaum überprüfbar, wenn der Kunde das nicht angibt.

Das muss jeder für sich selbst entscheiden, wie ehrlich er oder sie gegenüber dem Staat ist.

Sheherazade

Zitat von: 180 am 20. Juli 2024, 17:39:09Wieviel Geld davor auf dem Konto war, kann das JC nicht prüfen und wird es auch nicht, so lange die Kontoauszüge keine Indizien liefern oder der Kunde zu viel erzählt.

Du vergisst den automatisierten Datenabgleich zwischen Jobcenter und Finanzamt (Stichwort: Kapitalerträge). Ganz so einfach ist es nun auch nicht wie du denkst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

180

Kapitalerträge gibt es nur auf verzinstes Geld.
Wenn das Geld auf dem Girokonto liegt, erfährt davon weder das Finanzamt noch das JC etwas. Die können nur von der Existenz des Kontos erfahren, aber nicht, wieviel drauf ist.

Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Juli 2024, 16:58:06der ja im ersten Jahr noch 40 000.- besitzen darf
Für mich fiese Falle, damit es eine "bessere" Kontrolle gibt.

Was haste damit denn gemacht usw. darum, geschickt dafür sorgen es vorher "korrekt" auszugeben.

Fettnäpfchen

 :flag:

Zitat von: 180 am 20. Juli 2024, 17:39:09Es werden die Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate
Drei Monate und für alles andere muss es das JC rechtlich begründen können, also einen Betrugsvorwurf!

Zitat von: 180 am 20. Juli 2024, 17:39:09Das muss jeder für sich selbst entscheiden, wie ehrlich er oder sie gegenüber dem Staat ist.
Genau und unter Umständen dann auch die Konsequenzen tragen.
Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. Juli 2024, 17:55:39Für mich fiese Falle, damit es eine "bessere" Kontrolle gibt.
Ist ja eine sogenannte Selbstauskunft und daher hat das JC hinterher keine rechtliche Begründung diese Art der "eidesstaatlichen Erklärung" anzuzweifeln.


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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: 180 am 20. Juli 2024, 17:52:50Kapitalerträge gibt es nur auf verzinstes Geld.

Ah ja. Und welcher Schwachkopf lässt Vermögen weit oberhalb der Freigrenzen auf dem Girokonto rumliegen? Das mindeste ist wohl ein Tagesgeldkonto und da gibt es Zinsen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tomatenstaude

Zitat von: Chefkoch am 20. Juli 2024, 17:26:05Was hat es das JC zu interessieren, was man VOR dem Leistungsbezug mit SEINEM Geld macht?
Nichts, solange man nicht erst hierdurch hilfebedürftig wird

Zitat von: Chefkoch am 20. Juli 2024, 17:26:05Geld ist nunmal zum ausgeben da
korrekt- wenn dann allerdings staatliche Hilfe notwendig wird, möchte man halt wissen, wohin das Geld "verschenkt" wurde

Rotti

Zitat von: Chefkoch am 20. Juli 2024, 17:26:05Was hat es das JC zu interessieren, was man VOR dem Leistungsbezug mit SEINEM Geld macht? Geld ist nunmal zum ausgeben da

Zitat von: Jacky am 20. Juli 2024, 10:39:05Da mein Mann durch eine Krankheit momentan arbeitslos und unsere Familie möglicherweise bald Bürgergeldempfänger wird, ein Frage. Kann man zukünftiges Schonvermögen in der momentanen Phase der Arbeitslosikeit noch problemlos ausgeben, eventuell auch an Verwandte/Eltern verschenken, um unter die Freigrenzen zu kommen?
wenn die einen nachweisen, das da geplant wird, sich das Bürgergeld zu erschleichen wäre natürlich fatal.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser