Relevante Urteile (BSG oder Land NRW) - Pauschalmiete

Begonnen von English, 23. Juli 2024, 15:16:32

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Fettnäpfchen

English

 :danke: für die Rückantwort!

Habe nichts anderes erwartet. Spätestens vor dem SG.

MfG FN
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Hansimglück

Zitat von: English am 27. Juli 2024, 21:09:45Also in anderen Worten, keine Entschlüsselung notwending und hat alles so funktioniert (mit Schreiben vom Vermieter).
Das Schreiben enthielt das zuvor wichtige, aber fehlende Wort "Pauschalmiete". Wonach ja auch gefragt oder worum gebeten wurde.

Zitat von: English am 27. Juli 2024, 21:09:45Und ich hoffe, dass dieser Beitrag jedem weiteren, der sich jemals in einer ähnlichen Lage befinden sollte, helfen kann!
Die Lage ist: Wenn man eine Pauschalmiete zahlt, sollte das genauso im Vertrag stehen. Am besten ohne Interpretation und Co. Das hilft auch ohne Bürgergeld, wenn sich der Vermieter bei einer höheren Nachzahlung auf einmal nicht mehr daran erinnern will.

Zitat von: English am 27. Juli 2024, 21:09:45Lasst euch vom JC nicht unterkriegen, die kennen und zahlen Pauschalmieten, wie hier (schon wieder) bewiesen, absolut!
Bewiesen wurde, dass man das bekommt, was im Vertrag gennant ist. Das JC hat auch nicht bestritten, dass es das zahlen würde, sondern wollte eine Klarstellung, die im Vertrag nicht stand.

Nicht unterkriegen ist wichtig, hier aber ging es nur darum, dass geklärt wird, was Du zahlst. Mehr nicht.

malsumis

Zitat von: Hansimglück am 28. Juli 2024, 11:16:35Das Schreiben enthielt das zuvor wichtige, aber fehlende Wort "Pauschalmiete".
Zitat von: Hansimglück am 28. Juli 2024, 11:16:35Die Lage ist: Wenn man eine Pauschalmiete zahlt, sollte das genauso im Vertrag stehen. Am besten ohne Interpretation und Co.
Nicht einmal deine Freundin mit ihren Gefälligkeitslikes konnte den § nennen, laut dem das Wort Pauschalmiete zwingend enthalten sein muss. Aber vielleicht meldest du dich noch ein mal an, um uns zu erleuchten; wir wollen ja nicht dumm sterben.

Zitat von: Hansimglück am 28. Juli 2024, 11:16:35Bewiesen wurde, dass man das bekommt, was im Vertrag gennant ist. Das JC hat auch nicht bestritten, dass es das zahlen würde, sondern wollte eine Klarstellung, die im Vertrag nicht stand.
Das JC hatte trotz der Pauschalmiete eine Pflicht zur Aufschlüsselung bzw. eine Pflicht zur Begründung, warum eine solche Aufschlüsselung nicht vorgenommen wird, behauptet und begründet. Was natürlich rechtswidrig und völliger Blödsinn ist. Auch hierfür konnte deine Freundin keine Rechtsgrundlage liefern.

Sheherazade

@malsumis: Unsachlich rumstänkern kannste gut, ne? Wo sind denn deine hieb- und stichfesten Rechtsgrundlagen für die angeblich rechtswidrige Forderung des Jobcenters, das unklare Mietvertragsverhältnis durch ein Bestätigungsschreiben des Vermieters zu präzisieren?

Brauchst nicht zu antworten, kann eh nichts gescheites kommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

malsumis

Zitat von: Sheherazade am 28. Juli 2024, 14:31:17@malsumis: Unsachlich rumstänkern kannste gut, ne? Wo sind denn deine hieb- und stichfesten Rechtsgrundlagen für die angeblich rechtswidrige Forderung des Jobcenters, das unklare Mietvertragsverhältnis durch ein Bestätigungsschreiben des Vermieters zu präzisieren?

Brauchst nicht zu antworten, kann eh nichts gescheites kommen.
Habe ich schon im anderen Thread geschrieben. Hast es wohl "überlesen".
Zitat von: malsumis am 21. Juli 2024, 13:22:54Das Gesetz fordert nirgends, dass die Bezeichnung 'Pauschalmiete' (richtigerweise Inklusivmiete) im Vertrag genannt wird. Auch steht nirgends eine Verpflichtung zur Aufschlüsselung.
ZitatKinne/Schach/Bieber, BGB § 556 Vereinbarungen über Betri ... / 2.1.4 Inklusivmiete
Die Mietvertragsparteien können auch eine Miete vereinbaren, mit der alle Betriebskosten abgegolten werden. In diesem Fall besteht keine Möglichkeit, die Miete allein wegen gestiegener Betriebskosten zu erhöhen.
Die Miete setzt sich dann aus der Miete für die Gebrauchsüberlassung nebst einem kalkulierten, aber nicht ausgewiesenen Betrag für die Betriebskosten zusammen, möglicherweise zuzüglich eines geschätzten Sicherheitszuschlags. Mangels Vereinbarung der Mietvertragsparteien darüber, dass der Mieter bestimmte in der Betriebskostenverordnung bezeichnete Betriebskosten trägt, ist die Miete ihrem gesetzlichen Leitbild entsprechend als Inklusivmiete anzusehen (BGH, Urteil v. 19.12.2018, VIII ZR 254/17, GE 2019, 248). Ist im Mietvertrag die Vereinbarung "in der Miete sind die Betriebskosten enthalten / nicht enthalten" nicht durch Ausstreichen verdeutlicht, handelt es sich um eine Bruttomiete, in der sämtliche Betriebskosten enthalten sind (LG Berlin, Urteil v. 26.1.2015, 67 S 241/14, GE 2015, 387). Ist die Umlagevereinbarung hinsichtlich der Betriebs- bzw. Nebenkosten unwirksam, sind die hierfür angesetzten Vorauszahlungen als Teil der Bruttomiete anzusehen (OLG Frankfurt a. M., Hinweisbeschlüsse v. 14.2.2018 und 19.4.2018, 2 U 142/17, NZM 2018, 789 für Geschäftsraum). Die Vereinbarung einer derartigen Inklusivmiete ist für preisfreien Wohnraum jedoch nur für die sog. "kalten Betriebskosten" zulässig. Soweit für Wohnraum (und Gewerberaum) über die Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig nach der HeizKostenV abzurechnen ist, was grundsätzlich der Fall ist, sind Inklusivmieten unzulässig (BGH, Urteil v. 19.7.2006, VIII ZR 212/05, GE 2006, 1094).
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kinneschachbieber-bgb-556-vereinbarungen-ueber-betri-214-inklusivmiete_idesk_PI17574_HI1688703.html


Sheherazade

Ich habe gar nichts überlesen. Trotzdem war es für den TE der einfachste und schnellste Weg an seine Leistungen zu kommen, indem er eben nicht mit dem Kopf durch die Wand gegangen ist, nur um sein angebliches "Recht" durchzusetzen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"