Neuer Mietvertrag.

Begonnen von Andre, 29. Juli 2024, 14:38:59

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Andre

Hallo eine bekannte von mir hatte einen Neuen Mietvertrag bekommen.
Sie hatte es aber versäumt es der jobkomm mittzuteilen dementsprechend wurde ihr bedarf neu berechnet.
Sie mus das Geld warscheinlich auch zurückzahlen indem 40 oder mehr euro im Monat einbezahlten werden.

Meine Frage ist dazu kann man mit der jobkomm auch vereinbaren das es statt 40 nur 20 euro Pro Monat werden die abgezogen werden bzw gibt es da einen rechtlichehn weg das so einzurichten der wille es zurückzuzahlen ist da.

danke für das lesen und Antworten im voraus.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
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turbulent

Zitat von: Andre am 29. Juli 2024, 14:38:59eine bekannte von mir hatte einen Neuen Mietvertrag bekommen.
Sie ist umgezogen?

Zitat von: Andre am 29. Juli 2024, 14:38:59Sie hatte es aber versäumt es der jobkomm mittzuteilen dementsprechend wurde ihr bedarf neu berechnet.
Warum wurde ihr Bedarf neu berechnet, wenn sich nichts geändert hat?

Zitat von: Andre am 29. Juli 2024, 14:38:59Meine Frage ist dazu kann man mit der jobkomm auch vereinbaren das es statt 40 nur 20 euro Pro Monat werden die abgezogen werden bzw gibt es da einen rechtlichehn weg das so einzurichten der wille es zurückzuzahlen ist da.
Was ein "Satz"...
Natürlich darf sie darum bitten.

Andre

Ja Teschnich gesehen ist sie umgezogen selbe Adresse von vorderhaus in den hinterhof in eine kleinere Wohnung.
Die andere Wohnung ist 40 Euro Billiger.
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turbulent

Was wurde also neu berechnet?

Selbstverständlich muss sie ihren Umzug (nicht nur technisch ist das ein Umzug!) mitteilen. Und dann abwarten.

Die Überzahlung von 40 Euro monatlich hat sie ausgegeben, weil sie nicht daran gedacht hat, dass es ihr nicht zusteht?

Andre

Ja das sieht sie ja ein und will es zurückzahlen.
Ihre zustehende Miete wurde neu berechnet also 40 Euro weniger im Mona.
Die Jobkomm die für sie zuständig ist ist was bitten angeht stur.
Bitten kann man ja aber gesetzlich kann man da sich nicht auf 20 Euro einigen oder doch?
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Sheherazade

Zitat von: Andre am 29. Juli 2024, 14:53:36Bitten kann man ja aber gesetzlich kann man da sich nicht auf 20 Euro einigen oder doch?

Wie lange hatte sie denn diese 40€ im Monat mehr, die ihr nicht mehr zustanden?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Andre

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Sheherazade

Sie sollte tatsächlich in den sauren Apfel beißen und 40€ Rückzahlung je Monat akzeptieren. Wenn man zuvor 10 Monate lang 40€ mehr kassiert, kann man kaum noch von Vergessen reden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Andre

Ok danke für die antwort.
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DerGreif

Wenn sie weiterhin im Bezug ist, werden normalerweise 10% des Regelsatzes aufgerechnet. Hier könnten es sogar 30% sei, weil das Verschulden eindeutig bei deiner Bekannten lag.
§43 SGB II