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Sanktion trotz fehlender RFB?

Begonnen von Unwissender, 03. August 2024, 10:37:40

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Quinky

Ich sehe eine Sanktion für unmöglich an, weil:

Es werden Fähigkeiten genannt die ich nicht habe ebensowenig wie der genannte Beruf!

Wenn ich grundsätzlich die Arbeit nicht ausführen kann, brauche ich mich auch nicht zu bewerben, sonst

Ironie an:
Ein Bäcker muß sich nicht auf einen Ingenierberuf bewerben, weil er ja vielleicht Brücken backen kann (wir haben ja viele marode Brücken)
Ironie aus

Falls ein Jobcenter-MA solche Anforderungen schickt, sollte das Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg informiert werden!

Fettnäpfchen

Zitat von: malsumis am 04. August 2024, 13:30:54Diese "Halbwahrheit" steht so schwarz auf weiß im Gesetz und du bist nicht der/diejenige, die in diesem Land die Gesetze nach Gutdünken ändern kann. Ach komm, lass es einfach. Ich brauche mir nicht von solchen Internetkoryphäen die Welt erklären zu lassen.
Solange du nur die Hälfte des Gesetzestexte akzeptierst und den wichtigen Rest ignorierst lass ich meine Kommentare erst bleiben wenn Du aufhörst mit deinen Halbwahrheiten zu argumentieren.
Oder wenn ich dessen überdrüssig bin
oder wie jetzt dann... denn wenn da noch jemand an deinem Beitrag keinen Zweifel hegt ist jedes weiter Wort eh zuviel.

Soviel
Zitat von: malsumis am 04. August 2024, 13:30:54Kindergarten.
gönne ich mir. Ich ändere auch keine Gesetze sondern verweise darauf das da mehr steht als du den HILFESUCHENDEN mitteilst.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

malsumis

Auf die andere relevante "Hälfte", die du ohnehin weder gelesen noch verstanden hast, bin ich schon hier eingegangen:

Zitat von: malsumis am 03. August 2024, 18:44:16Unwissender hat nichts genannt, was eine Ausnahme laut Nr. 1 bis 5 darstellt.
Bei dir hapert es schon am simplen Textverständnis.
Mannomann, so viel Meinung für so wenig Ahnung.

Kopfbahnhof

Zitat von: malsumis am 03. August 2024, 20:15:46und auch für dich gilt, lieber mal das Gesetz lesen

In deinem Gesetz kann stehen was will.

Stellen, die für einen NICHT zuständig sind, KÖNNEN Angebote zusenden.

Bei Nichtbeachtung kann es vom zuständigen JC aber niemals eine Sanktion geben.

Auch das steht im Gesetz!

Dazu kommt noch, ein nicht zuständiges AA/JC kennt meist gar nicht die möglichen Einschränkungen der Zumutbarkeit, bei den Jobangeboten.
Darum kommen gern mal welche, die man gar nicht machen kann, wegen gesundheitlicher Probleme z.B.

Auf so was muss ich mich nicht bewerben, wenn zu 100 % klar ist, kann ich gar nicht machen.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. August 2024, 16:15:24Stellen, die für einen NICHT zuständig sind, KÖNNEN Angebote zusenden.

Richtig. Und deshalb haben Stellenangebote von " nichtzuständigen" Stellen auch keine RFB.

ZitatBei Nichtbeachtung kann es vom zuständigen JC aber niemals eine Sanktion geben.

Korrekt, weder vom Jobcenter des Leistungsbeziehers noch vom Jobcenter, das das Stellenangebot versendet hat.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Unwissender

Zitat von: Sheherazade am 04. August 2024, 10:28:33
Zitat von: Unwissender am 04. August 2024, 10:03:33Wenn die Anforderungen nicht passen und ich daher schon von vornherein weiss das eine Bewerbung gar keinen Sinn macht

Hast du mal ein aktuelles Beispiel für die unpassenden Anforderungen?

Eigentlich sollte bei deinem Jobcenter hinterlegt sein, was geht und was nicht geht. Es gibt aber auch durchaus Jobs für Quereinsteiger. Es ist die Aufgabe deines Arbeitsvermittlers, die Jobangebote nach passend, vielleicht passend und gar nicht passend einzuordnen, nicht deine Aufgabe!

Zitatwarum muss ich dann auf meine Kosten eine Bewerbung abgeben?

Welche Kosten entstehen dir denn? Wenn es nicht gerade sehr hoch dotierte bzw. qualifizierte Jobs sind, verläuft das Bewerbungsverfahren so gut wie immer online oder per Email, Kosten entstehen dabei in der Regel keine. Erst, wenn es zu einem Vorstellungsgespräch kommt, können Kosten entstehen. Du verhinderst allerdings schon im Vorfeld, dass es überhaupt soweit kommen kann.

Zum Beispiel werden fundierte Kenntnisse in SAP verlangt, weil man die Lohnabrechnung damit machen soll! Oder Buchhaltungkentnisse! In beide Sparten hatte ich maximal 3 Stunden!

Natürlich gehe ich davon aus dass das bei meinem hinterlegt ist. Daher rege ich mich ja auf das mir andere JC oder die Arbeitsagentur Vorschläge zuschicken, die mach gar nicht kennen!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Kopfbahnhof

Zitat von: Unwissender am 05. August 2024, 09:08:46Daher rege ich mich ja auf
Wozu denn, ist es doch gar nicht wert.

Da beide für dich nicht zuständig, bleibt es dir überlassen, was du mit den Angeboten machst.

Das mit der Anhörung ist für mich nichts weiter als Bauernfängerei von deinem JC.

Schreib einfach rein, Job nicht machbar weil dafür völlig ungeeignet zwecks fehlender Kenntnisse.
Das mit der Zuständigkeit kann man sich evtl. für später aufheben, falls wirklich der Versuch einer Sanktion kommt.