Sind angebotene Weiterbildungen im Bürgergeld Pflicht?

Begonnen von Vorname, 11. August 2024, 09:19:20

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Vorname

Hallo,

ich bin neu hier, weil ich gerade ein Problem habe, wo ich nicht klarkomme:

Bin schwerbehindert, 58 Jahre alt und seit 4 Jahren arbeitslos. Weil ich bisher wegen meinen gesundheitlichen Problemen keine Arbeit gefunden habe (bin halt körperlich nicht belastbar), hat mir eine Sozialberatung geraten EMR zu beantragen.

Das hab ich vor 2 Monaten auch meiner SB gesagt. Weil ich aber erst wieder von 4 Fachärzten neue Befundberichte benötige und es bei Terminen monatelange Wartezeiten gibt, bin ich bei der Antragstellung noch nicht vorwärtsgekommen.

Jetzt hab ich am Freitag in meinem Briefkasten eine Einladung bei einem Bildungsträger (vorort) mit RFB bekommen, weil man mit mir über Weiterbildungen sprechen will.

Das kapier ich jetzt nicht. Da hat doch mein JC schon 3 Jahre Zeit gehabt, mir etwas anzubieten, was aber nie passiert ist und jetzt, wo ich mich auf die EMR vorbereite, jetzt soll ich eine Weiterbildung bekommen?

Was ich da auch nicht verstehe, ist, warum die Einladung mit RFB ist. Sind Weiterbildungen Pflicht?

Kann mich da jemand auflären?

Gruß

Sheherazade

Zitat von: Vorname am 11. August 2024, 09:19:20Was ich da auch nicht verstehe, ist, warum die Einladung mit RFB ist. Sind Weiterbildungen Pflicht?

Die RFB bezieht sich auf die Teilnahme am Gespräch, nicht auf die Teilnahe an einer Weiterbildung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Vorname

D. h. also, dass man mich nicht zu einer Weiterbildung zwingen kann?

Sollte der Maßnahmeträger nur das anbieten, was die auf ihrer Website stehen haben, dann interessiert mich nichts davon. Ich verstehe auch nicht, warum ich ausgerechnet dorthin soll.

Ich könnte mir nur vorstellen, dass die eine Maßnahme vorbereitet haben, die nicht für "Jedermann" auf der Homepage steht.

Sheherazade

Zitat von: Vorname am 11. August 2024, 10:25:02D. h. also, dass man mich nicht zu einer Weiterbildung zwingen kann?

Nein, kann man nicht. Du solltest aber gute Gründe haben, eine für deine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt geeignete Weiterbildung abzulehnen.

ZitatIch könnte mir nur vorstellen, .....

Wirst du beim Termin wohl erfahren.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Vorname

Zitat von: Sheherazade am 11. August 2024, 10:30:33Nein, kann man nicht. Du solltest aber gute Gründe haben, eine für deine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt geeignete Weiterbildung abzulehnen.

Die bieten auf der Homepage überwiegend Kurse für Migranten an, wo das Minimum Deutschgrundkenntnisse sind. Mit sowas kann ich nichts anfangen, deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass das Angebot der Homepage alles sein soll.

Das wäre keine Weiter- sondern eine Rückbildung  :smile:

new

Zitat von: Vorname am 11. August 2024, 10:25:02D. h. also, dass man mich nicht zu einer Weiterbildung zwingen kann?
Da gibt es diese eigenartigen Maßnahmen, die nicht wirklich weiterbilden
sich aber trotzdem als Weiterbildung tarnen. Da dankend abzulehnen, ohne santioniert zu werden,
ist fast unmöglich.

Fettnäpfchen

Vorname

Zitat von: Vorname am 11. August 2024, 11:00:18für Migranten an, wo das Minimum Deutschgrundkenntnisse sind. Mit sowas kann ich nichts anfangen, deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass das Angebot der Homepage alles sein soll. Das wäre keine Weiter- sondern eine Rückbildung :smile:
und du bist sicher kein Migrant  :zwinker:
lies dann unten das mit den Maßnahmen!

Zitat von: new am 11. August 2024, 14:10:55Da gibt es diese eigenartigen Maßnahmen, die nicht wirklich weiterbilden sich aber trotzdem als Weiterbildung tarnen. Da dankend abzulehnen, ohne santioniert zu werden, ist fast unmöglich.
Sorry aber das ist Blödsinn!

Eine Maßnahme muss sogar auf jeden so zugeschnitten sein das es auch eine Sinvolle ist.
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Vorname

Mein Verdacht ist, dass das JC jetzt im Zugzwang ist, weil ich denen angekündigt hatte, dass ich EMR beantragen will.

Vielleicht gibt es sogar einen Job der zu meinen Einschränkungen passt, aber wenn sich niemand vom JC darum kümmert, dann bleibe ich arbeitslos bis zur Rente.

Die Rentenversicherung würde wahrscheinlich ins Grübeln kommen, warum mir in 3 Jahren ALG 2 nichts angeboten wurde, was meine Situation auf dem Arbeitsmarkt verbessern könnte.

@Fettnäpfchen
Danke für den Link


Sheherazade

Deine Annahmen und Vermutungen scheinen vorauszusetzen, dass das Jobcenter der Rentenversicherung erklärungspflichtig ist, warum man dich noch nicht in Arbeit vermittelt hat. Das ist falsch.

Das du eine EM-Rente beantragen willst, macht das Jobcenter jetzt auch nicht weiter panisch. Im Falle einer Rentenbewilligung zahlt dann eben eine andere Stelle für dich. Zudem dauert so ein Rentenantragsbearbeitung auch recht lange.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Fettnäpfchen

Vorname

Zitat von: Vorname am 11. August 2024, 20:42:22weil ich denen angekündigt hatte, dass ich EMR beantragen will.
In dem Augenblick wo du eine EMR beantragst kannst du das JC davon unterrichten denn dann ist es offiziell.

Das wiederum bedeutet dass das JC dich absolut in Ruhe lassen muss da deine Erwerbsfähigkeit erst noch erneut festgestellt werden muss.

MfG FN
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Vorname

Zitat von: Sheherazade am 12. August 2024, 08:41:38Deine Annahmen und Vermutungen scheinen vorauszusetzen, dass das Jobcenter der Rentenversicherung erklärungspflichtig ist, warum man dich noch nicht in Arbeit vermittelt hat. Das ist falsch.

Das habe ich auch nicht geschrieben, sondern:

Zitat von: Vorname am 11. August 2024, 20:42:22Die Rentenversicherung würde wahrscheinlich ins Grübeln kommen, warum mir in 3 Jahren ALG 2 nichts angeboten wurde, was meine Situation auf dem Arbeitsmarkt verbessern könnte.

Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Ronald BW

@Vorname du grübelst die Rentenversicherung garantiert nicht.

new

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. August 2024, 18:54:32Sorry aber das ist Blödsinn!
die Maßnahmeträger haben voll besetzte Räume da basteln Menschen oder müssen kochen oder sonstwas. das kann doch keine individuelle Maßnahme sein. Ich war wegen sowas mal beim Sozialgericht die haben dem JC Recht gegeben. Es hieß, ich bin erwerbslos das ist Grund genug, eine maßnahme zu besuchen. Da mussten wir einkaufen und kochen. Wie kann das sinnvoll sein.

Fettnäpfchen

new

Zitat von: new am 12. August 2024, 15:08:00Ich war wegen sowas mal beim Sozialgericht die haben dem JC Recht gegeben.
So geht Rechtsprechung im Lande. Recht hat wer Recht bekommt.

JC freundliche Richter hatte ich auch schon zweimal. Entweder man geht in die nächste Instanz oder schluckt die bittere Pille.

Wenn du den Ratgeber gelesen hast weißt du ja was genau eine Maßnahmezuweisung beinhalten muss und auch den Grund warum genau diese Maßnahme DIR helfen soll Vermittlungshemmnisse zu überwinden.

MfG FN
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Vorname

Zitat von: Ronald BW am 12. August 2024, 14:41:51du grübelst die Rentenversicherung garantiert nicht.

Da ich schon 2x Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV beantragt habe, wovon 1x genehmigt wurde, weiß ich zwischenzeitlich schon recht gut, wie die ticken.

Und wenn vordergründig das JC dafür zuständig ist, mich in den Arbeitsmarkt zu integrierenn, das aber nicht macht und die DRV dafür jetzt zahlen soll, dann kommen die garantiert ins Grübeln.