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Was passiert, wenn ich während einer Weiterbildung aus dem Bürgergeld falle?

Begonnen von Vorname, 11. August 2024, 10:34:57

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Vorname

Hallo,

jetzt noch mein 3. Problem:

Das JC hat mich eingeladen, mich über Weiterbildungen bei einem Anbieter schlau zu machen.

Angenommen ich beginne eine Weiterbildung, falle aber während der Teilnahme wegen eines Erbes aus dem Bezug von Bürgergeld, was passiert dann mit der Maßnahme? Endet die dann auch sofort, kann ich die Maßnahme einfach weitermachen, muss ich vielleicht einen Teil der Maßnahme selbst zahlen oder wie läuft das?

Gibt es da schon Erfahrungen, Rechtsprechung o.ä.?

Gruß


Vorname


Ronald BW

Du bist dann nicht mehr Klubmitglied
Machst du eine Maßnahme aktuell?
Oder ist das nur eine vorbeugende Frage.
Mal so als Tipp lese dich mal durch das Forum.
Das könnte künftigen vorbeugenden Fragen vorbeugen.

Vorname

Zitat von: Ronald BW am 12. August 2024, 10:56:56Das könnte künftigen vorbeugenden Fragen vorbeugen.

Das ist eine vorbeugende Frage, die so anscheinend noch niemand gestellt hat.

Zitat von: Ronald BW am 12. August 2024, 10:56:56Du bist dann nicht mehr Klubmitglied

Aber angenommen, die Maßnahme wäre schon vom JC vollständig bezahlt, dann würde es doch keinen Sinn machen, die vorzeitig abzubrechen, indem man mich "rauswirft".

Ronald BW

Der Bürokrat stellt sich selten die Frage ob das Sinn macht.
Die alles klärende Frage ist bin ich zuständig.
Und wenn sich jemand findet der dafür zuständig ist das die Maßnahme nur mit Bezug bezahlt wird
ist das eben ohne Bezug nicht möglich.

Schnuffel01

Zitat von: Vorname am 12. August 2024, 14:14:38dann würde es doch keinen Sinn machen, die vorzeitig abzubrechen, indem man mich "rauswirft".
Sorry, aber beim JC macht vieles keinen Sinn... :lachen:


Wenn das JC nicht mehr für dich zuständig ist, bezahlt es auch deine Maßnahme nicht mehr. Eigentlich logisch.

Zitat von: Vorname am 12. August 2024, 14:14:38Aber angenommen, die Maßnahme wäre schon vom JC vollständig bezahlt
Und du denkst, das JC bezahlt den Maßnahmeträger komplett, wenn es doch gar nicht weiß, ob du die Maßnahme überhaupt beendest?
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Kopfbahnhof

Zitat von: Vorname am 12. August 2024, 14:14:38Das ist eine vorbeugende Frage, die so anscheinend noch niemand gestellt hat.
Doch wurde sie, allerdings nicht nur "vorbeugend"
Einfach mal die Suchfunktion in dem Forum nutzen.

Zitat von: Vorname am 11. August 2024, 10:34:57Angenommen ich beginne

Was wäre, wenn evtl. usw. solche Fragen, muss man auch nicht ausführlich beantworten.