Dauerzoff mit Jobcenter wegen Nebenkostenabrechnung - rechtswidriger Bescheid

Begonnen von HelmutW28, 11. August 2024, 11:38:39

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HelmutW28

Hallo zusammen,

das Jobcenter hat mir am Samstag einen Bescheid "Aufforderung zur Mitwirkung" geschickt.

Zur Vorgeschichte:

Ich habe eine Nebenkostenabrechnung im Juni 2024 für das Jahr 2023 vom Vermieter bekommen. Danach steht mir eine Rückzahlung von 278 Euro zu. Auf der Abrechnung wurde vermerkt, daß das Geld überwiesen wird.

Nachdem man mir nur aufgrund der Abrechnung vom Bürgergeld bereits 278 Euro abgezogen hatte, und ich dagegen protestiert habe, weil das Geld ja noch gar nicht geflossen ist, bekam ich einen Bescheid, das ich glaubhaft nachgewiesen habe, daß das Geld noch nicht geflossen ist, und hat den Bürgergeldbescheid für Juni nachträglich wieder geändert auf die volle Summe.

Nun erreicht mir gestern ein Brief des Jobcenters, ein Bescheid "Aufforderung zur Mitwirkung für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts".

Man verlangt nun folgendes von mir:

- Nachweis zum Verbleib des Guthabens aus der Jahresverbrauchsabrechnung 2023 vom 02.06.24
- Falls Sie weiterhin kein Guthaben überwiesen bekommen haben, bitte ich um Bestätigung der Einbehaltung des Guthabens durch ihren Vermieter



In diesem Schreiben werde ich über die Folgen fehlender Mitwirkung aufgeklärt.

Nach wie vor habe ich keine Rückzahlung der NK erhalten!

Nun kann ich schlecht etwas nachweisen, was 1. nicht in meiner Macht liegt, und 2. hat die Vermieterin keinerlei Verpflichtung, mir einen Nachweis über "Nichtüberweisung" auszustellen.

Zudem hatte ich im Juni das Jobcenter unterrichtet, das ich mich melde, sobald das Geld mir zugegangen ist.

Ich halte den Bescheid über fehlende Mitwirkung für rechtswidrig. Alle Unterlagen diesbezüglich hatte ich bereits im Juni eingereicht. Es kann nicht sein, daß ich nun NACHWEISEN muss, das noch gar keine Rückzahlung an mich erfolgte. Wie soll das gehen? Ich könnte Kontoauszüge schicken der letzten Monate, das ist auch alles. Die Vermieterin ist sauer ohne Ende, weil ich sie ständig mit Nachweisen fürs Jobcenter belästigen muss. Gleichzeitig verweist die Vermieterin darauf, das die Rückzahlung irgendwann in den nächten 8 Wochen kommt. Aber sie unterschreibt nun nichts mehr fürs Jobcenter, ihr reichts.

Ich überlege nun, Widerspruch einzulegen, bzw einen Anwalt einzuschalten. (bin im VdK seit 10 Jahren)

Was würdet ihr mir raten, was ich machen sollte?
Darf das Jobcenter mich überhaupt derart schikanieren, und mich zwingen, das ich nachweise, daß der Vermieter noch nicht gezahlt hat?

TripleH

Du hast die Vermieterin doch bestimmt schriftlich aufgefordert, das Guthaben auszuzahlen. Da sie das nicht gemacht hat, wirst du bestimmt einen Anwalt einschalten oder die Aufrechnung mit der laufenden Miete erklären. Nun, dann nimmst du diese Schreiben, von denen du dir für deine Unterlagen eine Kopie gemacht hast, falls es vor Gericht landet, und kopierst die nochmal für das Jobcenter. Wenn du die Aufrechnung erklärt hast, weiß das Jobcenter ja, wann das Guthaben mit der Miete verrechnet wird und kann den Bürgergeldbescheid entsprechend ändern.

Zitat von: HelmutW28 am 11. August 2024, 11:38:39Es kann nicht sein, daß ich nun NACHWEISEN muss, das noch gar keine Rückzahlung an mich erfolgte. Wie soll das gehen?

Indem man eben nach Mietrecht handelt. Wenn dir 278 Euro Nachzahlung Bürgergeld zustünde, würdest du auch einfach Monate warten, ohne Druck zu machen? Die Vermieterin "belästigen". Das ist ja lachhaft. Sie hat das Guthaben auszuzahlen, dafür gibt es gesetzliche Fristen, hier ein Monat, § 286 Absatz 3 BGB.

Im Übrigen spricht das Gesetz nicht von Zufluss, sondern von Rückzahlung oder Gutschrift. Eigentlich reicht eine Gutschrift auf dem Mieterkonto. Das Guthaben muss nur realisierbar sein. Und das ist es, da du eben Aufrechnung erklären kannst.

Zitat von: HelmutW28 am 11. August 2024, 11:38:39Ich überlege nun, Widerspruch einzulegen, bzw einen Anwalt einzuschalten. (bin im VdK seit 10 Jahren)

Eine Aufforderung zur Mitwirkung ist kein Verwaltungsakt, daher wäre ein Widerspruch unzulässig. Und ein Anwalt wäre doch wohl wesentlich sinnvoller, um deinem Vermieter mal Beine zu machen, ne? Das JC hat deine Miete bezahlt, warum sollte es dann nicht das Guthaben anrechnen wollen, wenn es errechnet wurde? Deine Vermieterin zahlt rechtswidrig das Guthaben nicht aus und das JC soll die Füße still halten? Du hast echt Humor...
 

Tomatenstude

Zitat von: HelmutW28 am 11. August 2024, 11:38:39Alle Unterlagen diesbezüglich hatte ich bereits im Juni eingereicht. Es kann nicht sein, daß ich nun NACHWEISEN muss, das noch gar keine Rückzahlung an mich erfolgte. Wie soll das gehen?
Durch die Kontoauszüge ?

Zitat von: HelmutW28 am 11. August 2024, 11:38:39Die Vermieterin ist sauer ohne Ende, weil ich sie ständig mit Nachweisen fürs Jobcenter belästigen muss.
Dazu hat sie aber keinen Grund. Im Gegenteil.

Wenn sie ihrer Pflicht nachgekommen wäre und längst Dein Dir zustehendes Guthaben überwiesen hätte, müsste sie sich auch nicht "belästigt" fühlen.

Zitat von: HelmutW28 am 11. August 2024, 11:38:39Gleichzeitig verweist die Vermieterin darauf, das die Rückzahlung irgendwann in den nächten 8 Wochen kommt. Aber sie unterschreibt nun nichts mehr fürs Jobcenter, ihr reichts.
"irgendwann in den nächsten 8 Wochen" ist aber rechtswidrig ihrerseits.

Was "reicht" ihr denn? Dass sie als Vermieterin mit der Einnahme der Miete auch Pflichten hat?

So schlimm und unzumutbar, ein Guthaben, das sie als Überzahlung seit Monaten auf ihrem Konto hat, auszuzahlen?

Die bereits vergangenen 10 Wochen (!) haben ihr nicht gereicht, sie benötigt mindestens weitere 8 Wochen? Was soll das denn werden, Planung der Abschiedsfeier der 278 Euro vom Konto?

Gut, man kann verstehen, dass sie über ihr eigenes Fehlverhalten keine Quittung ausstellen mag und eher die aggressive Nummer ausspielt, nach der sie nun maximal genervt ist...

Zitat von: HelmutW28 am 11. August 2024, 11:38:39Ich überlege nun, Widerspruch einzulegen, bzw einen Anwalt einzuschalten. (bin im VdK seit 10 Jahren)
Als Du im Juni nicht das volle BG erhalten hast, hast Du zu recht gleich protestiert.

Dass die Vermieterin Dir schon seit 10 Wochen Dein Geld vorenthält und vorhat es mindestes weitere 2 Monate zu tun, ist aber ok?

Zitat von: HelmutW28 am 11. August 2024, 11:38:39Was würdet ihr mir raten, was ich machen sollte?
Deine Vermieterin um Auszahlung der Summe bitten oder nach Ankündigung, die Summe mit der nächsten Miete verrechnen. Dann hast Du die 278 Euro.

Zitat von: HelmutW28 am 11. August 2024, 11:38:39Darf das Jobcenter mich überhaupt derart schikanieren, und mich zwingen, das ich nachweise, daß der Vermieter noch nicht gezahlt hat?
Das JC schikaniert Dich hier nicht, die Vermieterin vera..cht Dich.

Rotti

Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Kopfbahnhof

Zitat von: HelmutW28 am 11. August 2024, 11:38:39Nachdem man mir nur aufgrund der Abrechnung vom Bürgergeld bereits 278 Euro abgezogen hatte
Wie kommt das JC überhaupt dazu??

Zitat von: HelmutW28 am 11. August 2024, 11:38:39Darf das Jobcenter mich überhaupt derart schikanieren
Wie sollen die dich denn schikaniert haben?

Das Guthaben wird erst verrechnet, wenn du die BK Abrechnung zum JC bringst.
Das macht man normalerweise erst, wenn das Geld auf dem Konto ist.
Gibt immer mal VM die meinen sich damit besonders lange Zeit zu nehmen.

Zitat von: HelmutW28 am 11. August 2024, 11:38:39Nach wie vor habe ich keine Rückzahlung der NK erhalten!
Dafür kann aber das JC nichts, musst du mit dem VM klären.