Beleg (Eingangsstempel) über Abgabe der Einkommenssteuererklärung

Begonnen von Katrin, 11. August 2024, 14:08:55

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Katrin

Guten Tag ans Forum.

Ich fragte beim Finanzamt, ob es mir einen Eingangsstempel über die Abgabe meiner Einkommenssteuererklärung geben könne. Der Pförtner am Eingang verneinte dies.
Wie kann man denn so einen Eingangsbeleg erhalten? Nicht das nachher behauptet wird, die Einkommenssteuererklärung sei von mir nicht abgegeben worden , weil im Finanzamt verschlürt etc....

Danke für Rat!

TripleH

Zitat von: Katrin am 11. August 2024, 14:08:55Wie kann man denn so einen Eingangsbeleg erhalten?

Vom Amt? Gar nicht, darauf gibt es keinen Anspruch. Einen Nachweis zu haben, liegt in deiner Hand, indem du eine gerichtsfeste Versendungsart wählst.

Sheherazade

Bei Abgabe der Steuererklärung über Elster bekommt man einen Beleg. Sofern man noch das alte Formularverfahren nutzt, gibt es sowas nicht, gab es auch noch nie. Man kann den Hausbriefkasten nutzen, aber auch auf dem normalen Postweg gehen Briefe an das Finanzamt nicht verloren. Ansonsten muss man eben die teureren Varianten der Sendungsformen wählen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

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Mach das lieber elektronisch mit digi Unterschrift katrin. Das müsste der sicherste Weg sein.

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 11. August 2024, 14:14:39Bei Abgabe der Steuererklärung über Elster bekommt man einen Beleg. Sofern man noch das alte Formularverfahren nutzt, gibt es sowas nicht, gab es auch noch nie. Man kann den Hausbriefkasten nutzen, aber auch auf dem normalen Postweg gehen Briefe an das Finanzamt nicht verloren. Ansonsten muss man eben die teureren Varianten der Sendungsformen wählen.

Einwurfeinschreiben z.B.?

Tomatenstude

Zitat von: Katrin am 11. August 2024, 14:08:55Guten Tag ans Forum.

Ich fragte beim Finanzamt, ob es mir einen Eingangsstempel über die Abgabe meiner Einkommenssteuererklärung geben könne. Der Pförtner am Eingang verneinte dies.
Der Pförtner kann auch kaum prüfen, was Du da abgegeben hast.

Zitat von: Katrin am 11. August 2024, 14:08:55Wie kann man denn so einen Eingangsbeleg erhalten? Nicht das nachher behauptet wird, die Einkommenssteuererklärung sei von mir nicht abgegeben worden , weil im Finanzamt verschlürt etc....

Danke für Rat!

Das wird nicht behauptet und im FA "verschlürt" man auch nicht regelmäßig, sonst wäre das Netz heutzutage voll davon. Warum sollte das FA das auch tun. Es gibt Millionen Menschen, die Jahrzehnte jährlich ihre Erklärung per Post abgeben/einwerfen und denen das nie passiert.


Rotti

Zitat von: Tomatenstude am 11. August 2024, 14:45:00Es gibt Millionen Menschen, die Jahrzehnte jährlich ihre Erklärung per Post abgeben/einwerfen und denen das nie passiert.
in den FA sitzen meist nur Beamte mit 2 Kindern die sind gewissenhafter als schlechtbezahlte Teilzeitkräfte in so mancher Kommune.

Katrin


Sheherazade

Nein, immer noch nicht. Aber online über Elster abgeben, völlig kostenlos. Mache ich schon seit ewigen Zeiten so und klappt hervorragend. Und extrem schnell, die Einkommenssteuererklärung für 2023 habe ich an einem Sonntag eingereicht, der Bescheid kam 4 Tage später, das Geld war einen Tag nach dem Bescheid auf meinem Konto.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 11. August 2024, 16:02:02Nein, immer noch nicht. Aber online über Elster abgeben, völlig kostenlos. Mache ich schon seit ewigen Zeiten so und klappt hervorragend. Und extrem schnell, die Einkommenssteuererklärung für 2023 habe ich an einem Sonntag eingereicht, der Bescheid kam 4 Tage später, das Geld war einen Tag nach dem Bescheid auf meinem Konto.

was ist denn wenn man die Beträge bei Elster versehentlich falsch einträgt? Bzw. weiß ich nicht immer, wie hoch der Jahresbetrag z.b. bei der KV, PV, und der Bruttojahreslohn ist. Außerdem war ich ca. 4 Monate krank, inklusive Reha und habe Geld von der Dt. Rentenversicherung bekommen. Da kann man schnell unabsichtlich einen falsche Wert angeben. Und in der Erklärung auf Papier muss man diese Jahreswerte doch gar nicht eintragen (,,die mit e gekennzeichneten Zeilen liegen in der Regel vor)steht im Papiervordruck.

Sheherazade

Zahlungen der Krankenkasse und der Rentenversicherung werden von denen automatisch dem Finanzamt gemeldet, ebenso vom Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und Zinseinnahmen der Banken. Man braucht in Elster nur die Daten abrufen, kontrollieren und übernehmen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Katrin

Zitat von: Sheherazade am 11. August 2024, 16:56:23Zahlungen der Krankenkasse und der Rentenversicherung werden von denen automatisch dem Finanzamt gemeldet, ebenso vom Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und Zinseinnahmen der Banken. Man braucht in Elster nur die Daten abrufen, kontrollieren und übernehmen.
Zitat von: Sheherazade am 11. August 2024, 16:56:23Zahlungen der Krankenkasse und der Rentenversicherung werden von denen automatisch dem Finanzamt gemeldet, ebenso vom Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und Zinseinnahmen der Banken. Man braucht in Elster nur die Daten abrufen, kontrollieren und übernehmen.

aha, wenn mans nur abrufen braucht....dann probiere ich das mal aus. Danke dir! :flag:

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 11. August 2024, 16:56:23Zahlungen der Krankenkasse und der Rentenversicherung werden von denen automatisch dem Finanzamt gemeldet, ebenso vom Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und Zinseinnahmen der Banken. Man braucht in Elster nur die Daten abrufen, kontrollieren und übernehmen.

Hallo Sheherazade: Ich mach das gerade bei Elster, geht auch recht gut. Allerdings: Beim Krankengeld muss ich jetzt den genauen Betrag eingeben und auch beim Übergangsgeld. Hier habe ich ca. 8 Zahlungen erhalten und ich hab die Auszüge nicht mehr alle, sprich: Die genauen Beträge kann ich gar nicht angeben. Also ich meine, dass mir nachher Falschinformation unterstellt würde.

weil du gesagt hast, man müsse diese Daten nur abrufen, kontrollieren und übernehmen. Ich sehe da nur, das man das selbst eingeben muss
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peter_m

Sozialversicherungsbeiträge kann man abrufen, andere Einkommen wie Krankengeld, Übergangsgeld etc. musst Du selbst eingeben.
Wenn Du die Unterlagen dazu nicht mehr hast (und sowas bewahrt man eigentlich auf), musst Du die Krankenkasse anrufen und Dir die Zahlen geben lassen.

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 11. August 2024, 19:35:26weil du gesagt hast, man müsse diese Daten nur abrufen, kontrollieren und übernehmen. Ich sehe da nur, das man das selbst eingeben muss

Ganz zu Anfang kann man alle dem Finanzamt gemeldeten Daten von Arbeitgeber, Krankenkasse, Rentenversicheurng, Banken etc. abrufen.

Lies mal hier

Ich nehme mal an, dass du über das Wochenende noch gar keinen Abrufcode bekommen konntest - den braucht man aber dafür.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"