Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Frage zur Erwerbsminderente??

Begonnen von Andree, 15. November 2024, 17:42:13

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Andree

Guten Abend,

Ich war vor 6 Wochen beim Amtsarzt vorstellig aufgrund meiner Erkrankung und des Fallmanager Wunsch um meinen Zustand zu beurteilen.

Gestern hab ich erfahren das ich für 6 Monate Nicht mehr einmal für 3 Std mehr fähig bin zu arbeiten.

Darüber hinaus läuft auch meine Bewilligung diesen Monat aus..

Mir wurde gesagt ich bekomme nun zeitnah Post.

Meine Frage : Hat jemand Erfahrungen damit gemacht? (Bekomme ich den selben Betrag an Geld )

Danke für Infos

Fettnäpfchen

Andree

Zitat von: Andree am 15. November 2024, 17:42:13Darüber hinaus läuft auch meine Bewilligung diesen Monat aus..
Einen WBA hast du ja hoffentlich schon gestellt?

Zitat von: Andree am 15. November 2024, 17:42:13Meine Frage : Hat jemand Erfahrungen damit gemacht? (Bekomme ich den selben Betrag an Geld )
Ja
und wenn du einen WBA gestellt hast bekommst du logischerweise auch das gleiche Geld, solange deinerseits keine finanziellen Änderungen eingetreten sind.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

jens123

Es ändert sich praktisch nichts, außer dass du mindestens 6 Monate aus dem Rennen bist und hoffentlich in Ruhe gelassen wirst.

Finanziell läuft aller wie vorher, es sind die üblichen Anträge zu stellen. Nicht auf irgendwelche Post warten; Weiterbewilligung sofort beantragen, falls noch nicht geschehen.

Andree

Guten Abend,

Ja klar hab ich den Weiterbewilligungsantrag abgeschickt.

Nur ist es schon etwas komisch das es nicht bei erster Begutachtung zum selben Ergebnis kam, naja es wird wohl immer zu Gunsten des Jobcenter entschieden.

Findet dann wohl jede 6 Monate eine neue Begutachtung statt?

Übrigens steht nicht auf Dauer sondern auf voraussichtlich über 6 Monate arbeitsunfähig.

Fettnäpfchen

Andree

Zitat von: Andree am 17. November 2024, 20:46:57Findet dann wohl jede 6 Monate eine neue Begutachtung statt?
Theoretisch schon aber in der Hauptsache liegt es am SB.

Zitat von: Andree am 17. November 2024, 20:46:57Nur ist es schon etwas komisch das es nicht bei erster Begutachtung zum selben Ergebnis kam, naja es wird wohl immer zu Gunsten des Jobcenter entschieden.
Und das soll was heißen?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Der AA hat lt. deiner Aussage keine volle Erwerbsminderung sondern eine krankheitsbedingte Einschränkung deiner Leistungsfähigkeit auf weniger als 3 Std. für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten attestiert.
Das ist keine Feststellung einer befristeten oder gar dauerhaften vollen Erwerbsminderung, hat also keinen Einfluss auf deine Leistung. Es kann aber sein, dass das JC dich nun auffordert, bei der DRV einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, da es sich hierbei um eine vorrangige Leistung handelt.
Ebenso kann es passieren, dass das JC deinen WBA ablehnt weil es "vermutet", dass du voll erwerbsgemindert bist. In dem Fall musst du Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen und zeitgleich beantragen, dass die Leistung gemäß § 43 SGB I weitergezahlt wird bis die DRV festgestellt hat, ob du nun tatsächlich voll erwerbsgemindert bist oder nicht.

Bist du voll erwerbsgemindert, hast du als Single keinen Anspruch mehr auf Leistungen des SGB II. Entweder hast du Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und diese deckt deinen Bedarf, oder du hast Anspruch auf (ergänzende) Leistungen des SGB XII.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.