Sind angebotene Weiterbildungen im Bürgergeld Pflicht?

Begonnen von Vorname, 11. August 2024, 09:19:20

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

Ronald BW

@Vorname Du bist für dein Glück und Seelenheil zuständig nicht das Jobcenter.
Das Jobcenter kann dir im besten Fall helfen das passende zu finden.

Und die DRV kommt immer noch nicht ins grübeln so wichtig bist du nicht, dort bist du eine Akte
mit einer Nummer mehr nicht, davon gibt es dort Millionen.
Auch wenn du mit Namen angeschrieben wirst ist das für den Vorgang völlig belanglos.
Wichtig ist nur hat die Nummer Ansprüche oder Nicht.
Und ganz wichtig lebt sie noch die Person hinter der Nummer.
Das ist aber auch das einzige was dich als Person wichtig macht, ob du lebst.
Du hauchst der Nummer Leben ein, das ist dann wichtig, aber sonst bist du wie alle anderen ein Verwaltungsakt

Kopfbahnhof

Zitat von: Vorname am 13. August 2024, 07:32:02schon 2x Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV beantragt habe, wovon 1x genehmigt wurde
Wenn da einmal die RV zuständig ist, muss man eigentlich nur jedes Jahr den Antrag erneuern.
(bei mir ein einfacher Zettel bzw. sogar per Telefon)

Das wird dann immer für 1 Jahr genehmigt, steht im Schreiben alles dazu drin.

Ist die RV dafür zuständig, kann vom JC gar nichts mehr kommen, was Maßnahmen, Euro Jobs usw. angeht.

Mit 58 kommt sonst weiter gar nichts mehr dazu von der RV.
ABER man hat Ruhe vor dem JC, bis auf die obligatorischen (sinnlosen) Termine.

Zitat von: Vorname am 13. August 2024, 07:32:02weiß ich zwischenzeitlich schon recht gut, wie die ticken.
Dann hast du die Zuständigkeit der RV wegen Fristablauf nicht weiter aufrechterhalten?

Denn da fällt man automatisch zum JC zurück, was die Eingliederung angeht.

Schwerbehinderter01

Zitat von: Vorname am 11. August 2024, 09:19:20Hallo,

ich bin neu hier, weil ich gerade ein Problem habe, wo ich nicht klarkomme:

Bin schwerbehindert, 58 Jahre alt und seit 4 Jahren arbeitslos. Weil ich bisher wegen meinen gesundheitlichen Problemen keine Arbeit gefunden habe (bin halt körperlich nicht belastbar), hat mir eine Sozialberatung geraten EMR zu beantragen.

Das hab ich vor 2 Monaten auch meiner SB gesagt. Weil ich aber erst wieder von 4 Fachärzten neue Befundberichte benötige und es bei Terminen monatelange Wartezeiten gibt, bin ich bei der Antragstellung noch nicht vorwärtsgekommen.

Das kapier ich jetzt nicht. Da hat doch mein JC schon 3 Jahre Zeit gehabt, mir etwas anzubieten, was aber nie passiert ist und jetzt, wo ich mich auf die EMR vorbereite, jetzt soll ich eine Weiterbildung bekommen?

Kann mich da jemand auflären?

Gruß
Du hast 2 Probleme:
1.Du hättest VOR der Beantragung zur EM-Rente mit deiner SB sprechen sollen. Die hätte evtl. ein amtsärztliches Gutachten angefordert, welches die Frührente (EM-Rente) befürwortet. Bis zu dem Zeitpunkt, hätte dich die SB von jeglichen Weiterbildungsmassnahmen ect. freigestellt. Du hättest weiterhin BG bezogen. Evtl. zusätzlich von einem Facharzt eine AU geben lassen.
2.Weiterbildung und Reha geht vor Rente. Das sieht die RV genauso wie das JC und deshalb dürftest du vom JC jetzt diese Weiterbildungsangebote per Brief ins Haus geflattert bekommen haben...

Kümmere dich um einen zeitnahen Termin über deine SB für einen Amtsarzttermin zur Begutachtung deiner Erwerbsfähigkeit.
Alles Gute weiterhin!

Ottokar

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 14. August 2024, 09:16:44Kümmere dich um einen zeitnahen Termin über deine SB für einen Amtsarzttermin zur Begutachtung deiner Erwerbsfähigkeit.
Das bringt gar nichts. Die Ärzte beim äD sind darauf festgelegt, selbst Personen die mit dem Kopf unter dem Arm zu ihnen kommen noch für vollschichtig erwerbsfähig zu erklären.
Ich habe noch kein Gutachten des äD der AfA gesehen, in welchem die gesundheitliche Erwerbsfähigkeit zutreffend beurteilt worden wäre. Allerdings habe ich mehrfach erlebt, wie bei Personen, denen vom äD der AfA volle Erwerbsfähigkeit attestiert wurde, von der DRV die volle Erwerbsminderung festgestellt wurde. In einigen Fällen sogar von Anfang an dauerhaft, was nur in wirklich harten Fällen vorkommt.

Der TE sollte umgehend EM Rente beantragen und die behandelnden Fachärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden.
Das
Zitat von: Vorname am 11. August 2024, 09:19:20Weil ich aber erst wieder von 4 Fachärzten neue Befundberichte benötige
ist total sinnlos, da die DRV trotzdem von diesen Fachärzten selbst direkt Auskünfte einholt, wofür diese auch bezahlt werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 14. August 2024, 09:16:44Du hättest VOR der Beantragung zur EM-Rente mit deiner SB sprechen sollen.
Absoluter Quatsch
Das macht man eigenständig bei seiner RV, ohne Gesülze von einem MA im JC.

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 14. August 2024, 09:16:44Bis zu dem Zeitpunkt, hätte dich die SB von jeglichen Weiterbildungsmassnahmen ect. freigestellt
Ab Antragsstellung auf EM Rente bei der RV ist das JC eh dazu verpflichtet, abzuwarten bis das Ergebnis da ist.

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 14. August 2024, 09:16:44Weiterbildung und Reha geht vor Rente
Mit 58 kommt da auch von einer RV nichts mehr.

Was das JC hier angeht, eine ECHTE Weiterbildung wird das kaum sein.

Vorname

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. August 2024, 16:26:29Was das JC hier angeht, eine ECHTE Weiterbildung wird das kaum sein.

Ich war jetzt beim Termin und bin mir veralbert vorgekommen. Es ging nicht um eine Weiterbildung, sondern man wollte mir ein Coaching aufschwatzen. Da hab ich dankend abgelehnt, da ich bereits an einem Coaching teilgenommen hatte, bei dem nur herauskam, dass man mir bei meiner gesundheitlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht weiterhelfen könne.