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Unpassend, wie reagieren, oder lieber gar nicht?

Begonnen von fräulein, 05. September 2024, 15:58:51

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fräulein

Schönen Tag! Ich schrieb aus eigener Initiative (kein Vermittlungsvorschlag) eine Bewerbung an eine Firma XY.
Plötzlich bekam ich eine Antwort von der Personalabteilung, eine andere Stelle wird ausgeschrieben.

Den Link klickte ich und las mir die Anforderungen genau durch. Diese Stelle passt jedenfalls gar nicht zu meinem amtsärztlichen Gutachen.

Um Rückmeldung wurde gebeten, bin sehr unsicher
-Muss ich antworten, sonst drohen Konsequenzen? Falls ich dies sollte, wie formuliere ich?
Was meint Ihr dazu? :weisnich:

turbulent

Ich würde anrufen und mitteilen, dass ich mir das nicht zutraue/nicht möchte, die Stelle, auf die ich mich beworben hatte, jedoch zu mir und meinen Kenntnissen, Fähigkeiten und Vorlieben passt - "sollen wir uns mal kennenlernen?". Oder so.
So was könnte ich schlecht schriftlich beantworten, deswegen (ich!) lieber telefonisch.
Viel Erfolg!

fräulein


Kopfbahnhof

Zitat von: fräulein am 05. September 2024, 15:58:51Muss ich antworten, sonst drohen Konsequenzen?
Antworten kann man schon.

Schreib einfach zurück, dieser Job ist nicht Leidensgerecht.

Konsequenzen kann eine nicht Antwort, aber keine haben.

Ottokar

Du hast dich auf eine Stelle beworben, die nicht mehr vakant ist, stattdessen wurdest du von der Firma auf eine andere Stellenausschreibung hingewiesen. Die ursprüngliche Bewerbung hat sich damit erledigt.
Du bist weder verpflichtet, dich auf die neue Stellenausschreibung zu bewerben (insbesondere nicht, da diese lt. deinen Infos nicht passt), noch der Firma irgendeine Antwort oder Rückmeldung zu geben.
Nichts davon kann vom JC als Grundlage einer Sanktion verwendet werden. Abgesehen davon, dass AG und JC hier keine Daten austauschen dürfen, mangelt es für eine Sanktion schon an den individuell für diese Stellen vom JC lt. § 31 Abs. 1 S. 1 SGB II zu erbringenden Rechtsfolgenbelehrungen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.