Abschlussprämie für abgeschlossene Ausbildung

Begonnen von derstumme, 27. August 2024, 19:11:26

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derstumme

Hallo zusammen,

folgendes Problem: ich (Alter 22) bin in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinem Vater und es kam jetzt zu einer Überzahlung für den Monat Juni und Juli. Im Juni habe ich die Ausbildung beendet. Die Überzahlung kam durch angerechnet das Kindergeld welches in dem Monat gar nicht mehr floss, da ich bereits meine Ausbildung im Juli beendet habe. Hieß es auch nicht das Problem und hoffe dass das Jobcenter das auch erkennt und es berichtet.

Nun zu der Frage: Ich habe gesehen, dass meine Abschlussprämie für die abgeschlossene Ausbildung gem. Paragraph 17 TVAöD-BBiG auch als Einkommen angerechnet wurde. Ist dies korrekt?

Ich hab schon länger jetzt gegoogelt, aber leider nichts gefunden. In die Weiterbildungsprämie für das Bestehen von Zwischen- oder Abschlussprüfungen Nach § 87a Absatz 1 beziehungsweise § 131a Absatz 3 in Verbindung mit § 456 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) falle ich meiner Erkenntnis auch nicht rein, oder?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.


Ottokar

Die Abschlussprämie für die abgeschlossene Ausbildung gem. Paragraph 17 TVAöD-BBiG darf imho gemäß § 11a Abs. 3 SGB II nicht als Einkommen berücksichtigt werden.
In der Weisung zu § 11 SGB II stellt die BA unter Rz 11.82 klar, dass Prämien, die auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift anlässlich einer bestandenen Zwischen- oder Abschlussprüfung gezahlt werden, nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind.
Also: Widerspruch einlegen, auch wegen des angerechneten aber nicht zugeflossenen Kindergeldes.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


derstumme

Moin Ottokar,

vielen Dank für deine Antwort :sehrgut: .
Mega, Dankeschön.

Grüße aus dem Norden