Jobcenter fordert Qiuttungen von vor einem halben Jahr

Begonnen von KarlMüller5, 31. August 2024, 17:54:57

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

KarlMüller5

Hallo allerseits,

haben heute eine Aufforderung vom Jobcenter bekommen, in der wollen sie Unterlagen zur endgültigen Prüfung unseres Leistungsanspruchs.

Dafür wollen sie z.b. für den Zeitraum vom 01.02.2024 bis 31.07.2024 eine Lohnabrechnung von August.
Des weiteren wollen sie Quittungen für die über Vinted verkaufte Kleidung haben (Quittungen über den erwerb der Kleidung).

Habe euch die Aufforderung mal hinzugefügt.


Vielen Dank im Vorraus. :)

Rotti

Zitat von: KarlMüller5 am 31. August 2024, 17:54:57Des weiteren wollen sie Quittungen für die über Vinted verkaufte Kleidung haben (Quittungen über den erwerb der Kleidung)
ja wollen sie ich sehe bei mir auch öfters Leute die sich an die Kleidersammelcontainer zu schaffen machen.

180

Zitat von: KarlMüller5 am 31. August 2024, 17:54:57Des weiteren wollen sie Quittungen für die über Vinted verkaufte Kleidung haben (Quittungen über den erwerb der Kleidung).
Zitat von: KarlMüller5 am 31. August 2024, 17:54:57Des weiteren wollen sie Quittungen für die über Vinted verkaufte Kleidung haben (Quittungen über den erwerb der Kleidung).
Betreibst du dort einen gewerblichen An- und Verkauf?
Ansonsten bei alten Klamotten, hat niemand mehr eine Quittung. Einfach antworten, dass es sich um alte und gebrauchte Kleidung handelt und du deshalb keine Quittungen mehr hast.

Rotti

ZitatHallo alle zusammen,

meine Frau und ich beziehen seit der Geburt unserer jüngsten Tochter aufstockende Leistungen.
Beim Erstantrag gab es tatsächlich auch keine Probleme.
Nun mussten wir jedoch den Weiterbewilligungsantrag stellen und haben dabei auch offen und ehrlich Kommuniziert das wir die Kleidungstücke unserer jüngsten die nicht mehr passen über Vinted verkaufen.
Diese Verkäufe will das JC jetzt allerdings als gewerblich Einstufen und die ihrer Meinung nach erwirtschafteten Gewinne anrechnen.
https://hartz.info/index.php/topic,134546.msg1611311.html#msg1611311

KarlMüller5

Wie verhält sich das den mit der Lohnabrechnung von August, die ist ja für den Bemessungszeitraum (01.02.2024 - 31.07.2024) nicht relevant.

Tatsächlich sind es nur gebrauchte Kleidungsstücke die Verkauft werden.
Zum Teil kaufen wir auch Kleidung bei z.b. Vinted und wenn es halt dann nicht mehr passt, wird es wieder verkauft, aber davon gibt es eben keine Quittungen.

Fettnäpfchen

KarlMüller5

Am besten hängst du die Aufforderung noch mal an! Aber vernünftig anonymisieren sonst bringt es nichts wenn es wieder entfernt wird. Das Datum muss in deinem Fall stehen bleiben!

Wieso hast du extra ein neues Thema aufgemacht da verliert man doch den Überblick?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: KarlMüller5 am 03. September 2024, 18:42:13Tatsächlich sind es nur gebrauchte Kleidungsstücke die Verkauft werden. Zum Teil kaufen wir auch Kleidung bei z.b. Vinted und wenn es halt dann nicht mehr passt, wird es wieder verkauft, aber davon gibt es eben keine Quittungen.
wenn es in einen Jahr 30 Stck sind da vermuten die Gewerbe das musst du widerlegen.
ZitatWer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln. Diese werden dann bei der Steuererklärung des Betreffenden ganz genau hinschauen.
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=ebay+30+verk%C3%A4ufe
ps. ein großes Paket mit mehreren Sachen ist 1 Verkauf.