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Kosten der Unterkunft - Fragen dazu

Begonnen von Dustdog, 27. August 2024, 14:04:09

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Dustdog

Hallo zusammen,

ich bin über 30 Jahre alt und wohne - der Situation bedingt - aktuell noch bei meinem Vater.

Mein Vater liegt seit 2 Wochen im Krankenhaus mit einer nicht so tollen Diagnose. Natürlich hoffe ich, dass sich alles bessern wird, aber Gedanken macht man sich schon bezüglich drohender Obdachlosigkeit.

Aktuell zahlt mein Vater für ca. 72 qm 650 Euro Warmmiete. Jetzt denkt ihr vielleicht, wie günstig das bitte ist. Richtig, der Mietpreis wurde seit 12 nicht verändert von der Vermieterin (sehr herzliche Person).

Als Untermieter, auch offiziell beim Jobcenter so erfasst, zahle ich ihm 250 Euro an Miete. Heißt: der aktuelle Regelsatz von 563 Euro für mich und 250 Euro extra, die ich meinem Vater immer monatlich überweise.

Nun macht man sich trotz der unschönen Situation natürlich Gedanken. Fakt ist, dass eine neue Wohnung WEITAUS mehr als 650 Euro warm kosten würde - gerade bei den heutigen Mietpreisen.

Vorhin hatte ich beim Jobcenter (allerdings nur beim ''Service'') angerufen und die meinte, dass für alleinstehende in meiner Region aktuell 520 Euro Kaltmiete gezahlt werden. Da steht auch dieser seltsame Richtwert mit ''50 qm''.

Wobei meiner Ansicht nach die Größe eigentlich eher unwichtiger sein sollte, denn es kommt ja auf die Gesamtmiete an und die ist aktuelle bei meinem Vater ja extrem günstig, für die heutige Zeit.

Ich meinte dann zu ihr, ob es denn möglich wäre, den mir zustehenden Mietsatz, also 520 Euro Kaltmiete, theoretisch zu bewilligen.Und wenn nein, ob man, falls es an der Größe der Wohnung liegen würde, das verrechnen könnte.  Denn es ist doch so, dass zu den 520 Kaltmietkosten ja noch andere Kosten dazu kommen würde. Das alles ist ja aktuell bei den 650 Euro Warmmietkosten schon dabei. Heizung, Wasser,...Umlagen eben.

So würde das Jobcenter weitaus günstiger davon kommen, also wenn ich eine neue Wohnung finden würde, wo teilweise ein oder zwei Zimmer schon gut 1000 Euro warm kosten würden, je nach Region.

Wie gesagt, ich hoffe, dass es nicht dazu kommen wird, aber Gedanken mache ich mir dennoch. Wie darf man das nun verstehen?

Also Warmmiete aktuell 650 Euro, bei 72 qm. Offiziell stehen mir 520 Euro Kaltmiete zu. Allerdings diese seltsame Richtwert für eine Person bei 50 qm.

Kann es nun an der Größe mit über 20 qm mehr scheitern oder gibt es da Spielraum? Denn ich sags noch mal: ein Umzug plus die neue Miete, würde dem Jobcenter sehr viel mehr kosten.


Ich hoffe, dass man mir da etwas helfen kann.

Liebe Grüße


Quinky

Die 50qm ist ein Richtwert, der als angemessen gilt. Jedoch ist es möglich, auch eine größere Wohnung zu haben, sofern die Angemessenheitskriterien für 50qm nicht überschritten werden.
In Deinem Fall gehe ich davon aus, das das Jobcenter die größere Wohnung akzeptiert, da ein Umzug und Angemessenheit in eine andere 50qm.Wohnung wesentlich teurer werden. Auch die Jobcenter sind an Wirtschaftlichkeit gebunden.
Eine Aufforderung umzuziehen, um dann mehr KDU erstattet zu bekommen (was das Jobcenter dann zahlen müßte) dürfte spätestens vor Gericht scheitern.
Das was unter Umständen auf Dich zukommen könnte, wäre bei einer Nebenkostennachzahlung das nur 50/72 akzeptiert werden.
Aber auch hier gilt zu beachten, das eine Gesamtnachzahlung für 72qm der Angemessenheit für 50qm entsprechen würde, dann das Jobcenter alles bezahlen müßte.
Auch kannst Du nicht auf 250€ Kosten verwiesen werden, wenn die WG mit Deinem Vater endet (aus welchem Grund auch immer).

Ernie

Birgit63

Probleme könnte es bei den Heizkosten geben. Denn 20 qm mehr müssen auch beheizt werden, sonst droht Schimmel. Ich drücke deinem Vater die Daumen, dass es vielleicht doch gut ausgeht.

Sheherazade

Zitat von: Dustdog am 27. August 2024, 14:04:09Also Warmmiete aktuell 650 Euro, bei 72 qm. Offiziell stehen mir 520 Euro Kaltmiete zu.

Kannst du das mal aufdröseln nach Bruttokaltmiete (Kaltmiete plus kalte Nebenkosten) für die derzeitige Wohnung und die Angemessenheitsrichtlinie?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dustdog

Hallo,

erstmal ein großes DANKE an euch.

@Quinky

Genau das ist beruhigend zu wissen. Ein Bekannter von mir, welcher auch in meiner Gegend wohnt, muss z.B. aktuell 570 Euro an Warmmiete zahlen. Allerdings sehr viel kleiner, aber ich bin nach wie vor der Ansicht, dass es im Endeffekt auf den Endbetrag ankommen sollte. Denn wie du schon sagtest, würde es dem Jobcenter sehr viel teurer kommen, wenn ich da raus müsste und eine neue Wohnung finden müsste. Denn wie allen ja bekannt ist, zahlt man bei den aktuellen Mietpreisen schon für 2 Zimmer weit über 800 Euro warm.

Was die Nebenkosten angeht, die ja seit 12 Jahren 150 Euro betragen pro Monat (also 500 Euro Kalt und 150 Euro Nebenkosten), da würde ich auch mit ''einbußen'' rechnen.


@Birgit63

Das stimmt, allerdings wurde die ganzen Jahre über nur im Wohnzimmer und im Schlafzimmer geheizt und das sehr wenig. Mit Schimmel habe ich hier seit 12 Jahren keine Probleme. Vielen Dank für deine lieben Worte. Das ist das wichtigste überhaupt, nur die Hintergedanken kommen dennoch zu Stande.


@Sheherazade Was meinst du genau? Also wenn ich das so verstanden habe: die reine Kaltmiete beträgt in der Wohnung 500 Euro und 150 Euro kommen an monatlichen Nebenkosten hinzu. Laut der Person im Servicecenter am Telefon werden für eine Person bei ca. 50 qm 520 Euro an Kaltmiete bezahlt. Also alles noch ohne Nebenkosten.

Habe ich deine Frage beantwortet?

Fettnäpfchen

Dustdog

Zitat von: Dustdog am 28. August 2024, 12:35:10Denn wie du schon sagtest, würde es dem Jobcenter sehr viel teurer kommen, wenn ich da raus müsste und eine neue Wohnung finden müsste. Denn wie allen ja bekannt ist, zahlt man bei den aktuellen Mietpreisen schon für 2 Zimmer weit über 800 Euro warm.
Nur mal so am Rande die Denke von dir ist falsch. Denn das JC zahlt nur das max. der Angemessenheitskriterien. Also nix mit 800.- oder auch weniger, denen ist das egal.

Und ja die qm sind egal (s.Quinky) solange die Kosten innerhalb der Angemessenheitskriterien liegen.
und dann gibt es noch die Gesamtangemessenheit!
s. Anhang 1+2 und Anhang 4 Seite 42 (10)
https://www.harald-thome.de/informationen.html da kannst du schauen was aktuell ist wenn dann aber auch auf das Datum achten nicht das das JC nicht alle zwei Jahre(Pflicht) angepasst hat.

Das mit der Wirtschaftlichkeit würde auch noch zum Tragen kommen.
s. Anhang 3

Ob dass aus Anhang 4 Seite 39 Punkt 9 auf dich zutreffen würde ist unklar weil dein Status bezüglich BG o. HG unklar ist.
Bei Punkt 10 würde wieder die Wirtschaftlichkeitsberechnung ins Spiel kommen!
Zitat8Nach Ablauf der Karenzzeit ist Satz 7 mit
der Maßgabe anzuwenden, dass der Zeitraum der Karenzzeit nicht auf die in Satz 7 genannte
Frist anzurechnen ist. 9Verstirbt ein Mitglied der Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft und
waren die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung davor angemessen, ist die
Senkung der Aufwendungen für die weiterhin bewohnte Unterkunft für die Dauer von
mindestens zwölf Monaten nach dem Sterbemonat nicht zumutbar.
10Eine Absenkung der
nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese
unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen
unwirtschaftlich wäre
.
39

Zitat von: Dustdog am 27. August 2024, 14:04:09Als Untermieter, auch offiziell beim Jobcenter so erfasst, zahle ich ihm 250 Euro an Miete.
Mit Vertrag oder mdl. ?
Wie ist dein Leistungsbescheid taucht da dein Vater mit auf und bildet ihr (fälschlicherweise) eine HG? oder gar eine BG?

Zitat von: Birgit63 am 27. August 2024, 14:26:24Ich drücke deinem Vater die Daumen, dass es vielleicht doch gut ausgeht.
DITO!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dustdog

Hallo an alle,

mal ein Update: ich habe diesmal direkt beim mir zuständigen SB (welcher sonst auch sämliche Bescheide von mir erstellt) angerufen und ihm die aktuelle Situation geschildert.

Laut seiner Aussage, wären die Gesamtkosten von 650 Euro warm kein Problem. Da müsst ich mir keine Sorgen machen.

Da mein Vater eh zu seiner Freundin ziehen wollen würde, sofern er wieder gesund wird, was ich natürlich hoffe und er dann die Miete nicht mehr tragen kann und möchte, würde ich dann als Hauptmieter drinnen stehen.


Jetzt kommt aber ein Punkt, welcher mir, abgesehen vom Vaters Gesundheit, Sorgen macht:

Macht die Vermietern das mit? So an sich wirkt sie herzlich und lieb. Man weiß aber nicht, ob sie das so hinnehmen wollen würde. Denn wer kennt dieses Klischee von Arbeitslosen: "saufen nur und sind faul".

Das Geld würde sie ja bekommen direkt vom Amt. Muss sie nun kontaktieren und ich mit ihr treffen.


@Fettnäpfchen

Bin meine eigene Bedarfsgemeinschaft. Die 250 Euro sind vertraglich geregelt via Kostenbeteiligungsvereinbarung.

Fettnäpfchen

Dustdog

Zitat von: Dustdog am 02. September 2024, 17:16:33Macht die Vermietern das mit?
Sie kann muss aber nicht da dein Vater Ihr Vertragspartner ist und du der deines Vaters.

Zitat von: Dustdog am 02. September 2024, 17:16:33Das Geld würde sie ja bekommen direkt vom Amt.
Diese Verantwortung würde ich niemals an ein JC abgeben.
Die fangen einmal zu spinnen an und die KduH werden nicht überwiesen und bis das dann geklärt ist kann es durchaus sein das du schon deine fristgerechte und nicht anfechtbare Kündigung hast.
Und wenn es bloß ist weil die mdl. Ansage das die Miete passt nicht stimmt und niemand etwas von dem Telefongespräch weiß.
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: Dustdog am 27. August 2024, 14:04:09Mein Vater liegt seit 2 Wochen im Krankenhaus mit einer nicht so tollen Diagnose. Natürlich hoffe ich, dass sich alles bessern wird, aber Gedanken macht man sich schon bezüglich drohender Obdachlosigkeit.
Obdachlosigkeit kommt nur für wenige Menschen in Frage das sind Leute denen alles egal ist.
Zitat von: Dustdog am 27. August 2024, 14:04:09Aktuell zahlt mein Vater für ca. 72 qm 650 Euro Warmmiete. Jetzt denkt ihr vielleicht, wie günstig das bitte ist. Richtig, der Mietpreis wurde seit 12 nicht verändert von der Vermieterin (sehr herzliche Person).
mit einer Mieterhöhung musst du schon rechnen.
Zitat von: Dustdog am 27. August 2024, 14:04:09Vorhin hatte ich beim Jobcenter (allerdings nur beim ''Service'') angerufen und die meinte, dass für alleinstehende in meiner Region aktuell 520 Euro Kaltmiete gezahlt werden. Da steht auch dieser seltsame Richtwert mit ''50 qm''.
entscheidend ob die Wohnung angemessen für das JC ist die Warmmiete insgesammt.