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Bescheid über Kürzung / Nicht anerkannte Nebenkosten

Begonnen von Something, 04. September 2024, 19:05:37

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Something

Hallo zusammen.

Das Thema, bei dem ich Hilfe bräuchte, wirft für mich leider sehr viele Fragen auf.

Hintergrund:
Ich bin 37 Jahre alt und lebe zusammen mit meiner Mutter in einem Eigenheim, welches meiner Mutter gehört. Sie ist schon über 70 Jahre alt und hat eine kleine Rente von ungefähr 1200 € netto im Monat. Ich würde zwar gerne zumindest auf Teilzeit arbeiten gehen, aber neben einer starken Depression, habe ich seit Ende 2022 auch noch Probleme mit meiner Lunge (evtl. beidseitiges Lungenemphysem, Diagnose steht noch aus).

Eigentlich kommen wir gut über die Runden, außer wenn etwas am Haus kaputt geht, dann kann es manchmal schon knappt werden.

Die Wohnung (Eigenheim) ist leider ungünstig geschnitten, so dass ich mit meiner Mutter mindestens einen Flur teilen muss, weil mein Wohnzimmer darüber von meinem Schlafzimmer getrennt ist, und wir teilen uns auch eine gemeinsame Küche.
Aus diesen Gründen haben wir nie einen Mietvertrag etabliert, weil ich dachte, dass das Amt (Bürgergeld) das eh nicht akzeptieren würde (Thema Bedarfsgemeinschaft).

Pauschal hatte ich dann meiner Mutter immer den Betrag von 150 € im Monat überwiesen (Nebenkosten), leider muss ich zugeben das dies wahrscheinlich viel zu wenig angesetzt war und leider hatte ich bis dato auch nie eine Nebenkostenabrechnung gemacht.

Mein Problem ist folgendes:
Da ich leider wegen meiner Gesundheit am Anfang des Jahres meinen Nebenjob kündigen musste, kam meine Mutter mir etwas entgegen und meinte dann würde es ihr reichen, wenn ich nur noch 75 € bezahlen würde, was ja eigentlich Garnichts ist. Leider dachte ich wohl fälschlicherweise, dass das Amt das Bürgergeld nach den echten entstehenden Nebenkosten berechnet. Nun flatterte ein Schreiben ins Haus mit einer Kürzung von über 1000 € verteilte auf 8 Monate.

Leistungen:
Von Monat 1 (Januar) 2024 bis 11 Monat (Oktober) 2024 sollte ich eigentlich immer 764 € bekommen. Mein letzter Weiterbewilligungsantrag war ungefähr 26.04.2024.

Jetzt habe ich ein Schreiben, was die Monate 9 (September) 2024 bis Monat 4 (April) 2025 sagt, dass ich dann nur noch 638 € bekommen soll. Das wären dann über 1000 €, die meiner Mutter wegfallen würden und das Amt sagt, dass sie meine, nun erstellte Nebenkostenabrechnung nicht akzeptieren, weil ja nur diese 75 € ab Januar überwiesen worden sind. Wobei ich für die Monate 12 (2024) bis Monat 4 (2025) noch garkeinen Antrag gestellt habe.

Ich würde gerne Widerspruch einlegen, habe aber Angst das ich die Sache damit noch schlimmer machen würde.

Jetzt meine Fragen:
1)   Wäre ein Widerspruch Sinnvoll, oder kann man da nichts machen?
2)   Kennt jemand von euch gute Beratungsstellen, oder Anwälte?
3)   Inwiefern sind meine Mutter und ich eine Bedarf Gemeinschaft? Und besteht die Gefahr das meine Mutter mir gegenüber sogar Unterhaltspflichtig wäre?
4)   Kann meine Mutter die Kosten rückwirkend von mir einfordern? Z.B. über Nebenkostenabrechnung?

Es ist natürlich schon sehr erstaunlich, dass die Dame, welche meine Anträge bearbeitet, mich erst so spät erst darüber informiert hat, dass ich jetzt weniger Geld bekommen soll. In meinen letzten Bescheid wurden die 150 € Nebenkosten noch anerkannt.

Mir ist natürlich bewusst das ich jetzt keinen Solzialbetrug begehen möchte, dass Geld würde mir ja eh nicht zustehen, ich möchte mich dafür halt nur für meine Mutter einsetzen, weil das Geld eigentlich ihr zustehen würde-

Zum Schluss noch kurz:
Wohnfläche wären ca. 125 m² von der ich ca. 40 % mitbewohne.

Gas sind 290 €
Strom 113 €
Wasser 30 €
Gebäudeversicherung 18 €
Kommunale Kosten 113 €
Schornsteinfeger 5 €

Wären insgesamt aber jetzt ohne den Stromverbrauch (habe gelesen dieser wäre beim Bürgergeld schon enthalten) dann über 450 € Gesamtkosten für meine Mutter pro Monat. Wenn ich dann 40 % davon mittragen würde, wären das 180 € mindestens, wobei mir die letzten Jahre leider nur 150 € angerechnet wurden und jetzt ja sogar nur noch diese 75 €.

Neben dem fehlenden Geld (bräuchte dringend mal neue Kleidung) macht mich das ganze leider aktuell sehr depressiv, weil ich mir halt denke, dass ich diesen Fehler ja nicht absichtlich gemacht habe.



Im Voraus schonmal vielen Dank für eure Antworten. Und für mich ist das leider ein sehr schlimmes Thema aktuell.

turbulent

Hallo Something,
das JC zahlt Dir die Kosten der Unterkunft. Wenn Du 150 Euro zahlst (bzw. verpflichtet bist, die zu zahen), bekommst Du 150 Euro. Und wenn es nur 75 Euro sind, bekommst Du nur 75 Euro. 
Deine Mutter hat das Recht, angemessene Miete zu verlangen. Wenn sie das nicht tut, bist Du auch nicht verpflichtet, zu bezahlen. Und damit auch das JC nicht.
Deine Mutter kann jederzeit Miete verlangen. Allerdings würde das Frage aufwerfen, warum gerade jetzt. Deine (mögliche) Antwort: "Keine Ahnung", will sie halt haben." Zum Beispiel.
Für die Vergangenheit ist der Drops gelutscht.

Something

@turbulent

Danke schonmal für deine Antwort.

Miete hatten wir deswegen nie etabliert, weil ich dachte dass das Amt das nicht anerkennen würde, wegen Bedarfsgemeinschaft, weil es ja 1stens meine leibliche Mutter ist und 2tens, weil man hier keine Abgeschlossene Wohneinheit einriehten kann (geteilte Küche ect).

Du sagst der vergangene Drops ist gelutscht, allerdings geht es sich ja um den aktuellen Berechnungszeitraum und das Amt hat mir diese Kosten ja auch rückwirkend Angerechnet, ohne mich darüber zu Informieren. Jetzt würde ja die Frage im Raum stehen, wieso mir die Nebenkosten von 150 € zuerst bewilligt wurden beim vorletzten Antrag und aktuell soll ich für 9 Monate dann 75 € weniger bekommen und das für einen Zeitraum wo ich noch garkeinen Neuantrag gestellt habe.

Zumindest nochmal Danke für die wirklich schnelle Antwort.

Mittlerweile habe ich per E-Mail auch 2 Beratungsstellen kurz kontaktiert und werde mich bei einem spezialisierten Annwalt zumindest mal erkundigen. Ich glaube irgendwas stimmt da nicht.

TripleH

Zitat von: Something am 04. September 2024, 20:23:12Jetzt würde ja die Frage im Raum stehen, wieso mir die Nebenkosten von 150 € zuerst bewilligt wurden beim vorletzten Antrag und aktuell soll ich für 9 Monate dann 75 € weniger bekommen

Weil du seit Monaten ganz offensichtlich nur 75 Euro zahlst:


Zitat von: Something am 04. September 2024, 19:05:37kam meine Mutter mir etwas entgegen und meinte dann würde es ihr reichen, wenn ich nur noch 75 € bezahlen würde, was ja eigentlich Garnichts ist.

Und das anscheinend noch nichtmal dem Jobcenter mitgeteilt hast. Hier droht sogar noch ein Bußgeldverfahren.
 

Something

Natürlich habe ich das mitgeteilt. Habe denen ja sogar die Kontoauszüge geschickt, worauf man das sehen konnte. Meiner Mitteilungspflicht bin ich stets nachgekommen.

Nur ist es für mich schwer ersichtlich wieso das Jobcenter dann nicht eher reagiert hat, bzw ich die Rückzahlung (bzw. senkung des Bedarfs) nicht eher mitgeteilt bekommen habe.

Bimimaus5421

@ something, natürlich macht dies immer eine Sinn einen Widerspruch zu leisten.
Mit der Angst kommt man nicht weiter
Ihr seit keine Bedarfgemeinschaft sondern du hast deinen eignen Bedarf und bist über 25 jahre alt .
Google mal Bedarfgemeinschaft oder hat deine Mutter schriftlich eingestanden das Sie dich unterstützt ,sicherlich nicht ?

Ihr seit hier vielleicht eine haushaltsgemeinschaft so argumentieren gerne die jc
Aber auch hier müsstet ihr aus einen topf wirtschaften z.b gemeinsames Konto haben sich die Lebensmittel teilen ...
Besser wäre gewesen sich vorher schlau zu machen und nicht ernst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist

Widerspruch schreibt man ganz einfach hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom ..ein
Der Bescheid ist rechtwidrig und dann die Formulierung warum du in deinen Rechten  beschwert bist
Dann gehts an die Rechtstelle des jc der ablehnt und dann muss man zum Sozialgericht Klage einreichen

Fettnäpfchen

something

Den Tipp solltest du vergessen:
Zitat von: Bimimaus5421 am 05. September 2024, 03:58:07@ something, natürlich macht dies immer eine Sinn einen Widerspruch zu leisten.
Wie kommst du denn da drauf?

Zitat von: Bimimaus5421 am 05. September 2024, 03:58:07Ihr seit keine Bedarfgemeinschaft sondern du hast deinen eignen Bedarf und bist über 25 jahre alt .
..
Ihr seit hier vielleicht eine haushaltsgemeinschaft so argumentieren gerne die jc
Aber auch hier müsstet ihr aus einen topf wirtschaften z.b gemeinsames Konto haben sich die Lebensmittel teilen ...
das stimmt aber

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Something am 04. September 2024, 23:58:03Natürlich habe ich das mitgeteilt.

Liest sich hier aber nicht so.

Zitat von: Something am 04. September 2024, 19:05:37Da ich leider wegen meiner Gesundheit am Anfang des Jahres meinen Nebenjob kündigen musste, kam meine Mutter mir etwas entgegen und meinte dann würde es ihr reichen, wenn ich nur noch 75 € bezahlen würde, was ja eigentlich Garnichts ist. Leider dachte ich wohl fälschlicherweise, dass das Amt das Bürgergeld nach den echten entstehenden Nebenkosten berechnet. Nun flatterte ein Schreiben ins Haus mit einer Kürzung von über 1000 € verteilte auf 8 Monate. Leistungen: Von Monat 1 (Januar) 2024 bis 11 Monat (Oktober) 2024 sollte ich eigentlich immer 764 € bekommen. Mein letzter Weiterbewilligungsantrag war ungefähr 26.04.2024. Jetzt habe ich ein Schreiben, was die Monate 9 (September) 2024 bis Monat 4 (April) 2025 sagt, dass ich dann nur noch 638 € bekommen soll. Das wären dann über 1000 €, die meiner Mutter wegfallen würden und das Amt sagt, dass sie meine, nun erstellte Nebenkostenabrechnung nicht akzeptieren, weil ja nur diese 75 € ab Januar überwiesen worden sind. Wobei ich für die Monate 12 (2024) bis Monat 4 (2025) noch garkeinen Antrag gestellt habe.

Vermutlich ist das Jobcenter erst mit dem Weiterbewilligungsantrag von April dahinter gekommen, dass du seit Januar 2024 anstatt 150€ nur 75€ bezahlst. Oder hast du im Januar 2024 eine Veränderungsmitteilung eingereicht?

Logischerweise musst du die 75€, die dir zuviel gezahlt wurde seit Januar 2024 zurückzahlen und dein laufender Anspruch wurde auf 75€ gekürzt.

Mir ist nicht klar, was du mit dem WBA ab Dezember 2024 meinst, der steht hier gar nicht zur Debatte. Im übrigen muss nicht der Untermieter bzw. Mieter eine Nebenkostenabrechnung erstellen, sondern der Vermieter bzw. Hauseigentümer, hier also deine Mutter.
 
Es wäre auch im Sinne deiner Mutter, wenn ihr endlich einen gescheiten Vertrag für die KdU (Mietvertrag oder Kostenbeteiligungsvereinbarung) machen würdet, deine Mutter hat durchaus das Recht, eine angemessene Miete für die von dir bewohnten Räume zu verlangen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"