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Leistungen aus BuT

Begonnen von Mona, 08. September 2024, 11:36:20

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Mona

Liebe Alle,

ich bin neu hier und habe eine Frage zu Leistungen nach BuT für Vereinsbeiträge und für Freizeitfahrten: Kann es sein, dass da was zusammengestrichen worden ist oder habe ich einen Denkfehler?
Bisher habe ich für mein Kind Vereinsbeiträge abzüglich eines kleinen Eigenanteils bekommen und zusätzlich pro Jahr 180 Euro für Ferienfreizeiten.
In den alten BuT-Anträgen waren das auch immer zwei verschiedene Punkte.
Im letzten Antrag fand ich aber beide Punkte zusammengefasst, es gibt nunmehr 180 Euro im Jahr pauschal für alles, was mit Sport und Ferienfreizeit zusammenhängt.
Das würde bedeuten, dass BuT-Leistungen gekürzt worden sind.

Ist das tatsächlich so oder habe ich da was falsch verstanden?

Herzliche Grüße, habt alle einen schönen Sonntag  :smile:
Mona

Sheherazade

Du meinst, du hast bisher Verein UND Ferienfreizeiten bezahlt bekommen? Kenne ich so nicht.

ZitatFolgende Bildungs- und Teilhabeleistungen können beantragt werden:

    Lernförderung in Form von Nachhilfestunden und Kursen. Voraussetzung ist eine Bestätigung der Schule, dass die Nachhilfe z.B. zum Erreichen eines besseren Schulabschlusses, bei Dyskalkulie oder Sprachschwierigkeiten notwendig ist und nicht von der Schule geleistet werden kann.
    Persönlicher Schulbedarf: 195 € pro Jahr (65 € zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres im Frühjahr 2024 und 130 € zu Beginn des Schuljahres im Sommer/Herbst 2024). Die Höhe des persönlichen Schulbedarfs wird jährlich ebenso wie die Regelsätze erhöht.
    Schülerbeförderung in die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs. Als "nächstgelegene" Schule gelten auch Schulen mit bestimmten Schwerpunkten wie z.B. Naturwissenschaften oder Sport bzw. bilingualem oder ganztägigem Unterricht.
    Mittagessen in Kita, Schule, Hort (ohne Eigenanteil).
    Ein- oder mehrtägige Klassen- und Kitafahrten. Schulen können für leistungsberechtigte Kinder die Leistungen für eintägige Schulausflüge sammeln und mit dem zuständigen Träger direkt abrechnen.
    Angebote aus Kultur, Sport und Freizeit, z.B. Babyschwimmen, Sportkurse, Musikunterricht, werden bis zum 18. Geburtstag pauschal mit 15 € monatlich gefördert. Als Nachweis für die Teilnahme ist eine Bestätigung (z.B. Mitgliedsbescheinigung eines Sportvereins) ausreichend.

Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Gesetzlich ist auch eine über die 15 Euro/Monat hinaus gehende Pauschale möglich, § 28 Absatz 7 Satz 2 SGB II:

ZitatNeben der Berücksichtigung von Bedarfen nach Satz 1 können auch weitere tatsächliche Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Teilnahme an Aktivitäten nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 entstehen und es den Leistungsberechtigten im Einzelfall nicht zugemutet werden kann, diese aus den Leistungen nach Satz 1 und aus dem Regelbedarf zu bestreiten.

Wahrscheinlich gar man jetzt erstmal die Pauschale bewilligt. Wenn weitere Aktivitäten anliegen, muss die TE das gesondert nachweisen und es muss geprüft werden, ob ein entsprechender Einzelfall vorliegt.


Mona

@Sheherazade
@TripleH

Danke für Eure Antworten, Ihr Zwei!
Die Lösung ist, dass ich einfach einen Denkfehler hatte  :wand:.
Bei uns gibt es einmal Leistungen nach BuT und einmal den Aktiv Pass der Stadt.
Die Ferienfreizeit bezahle ich über BuT, den Vereinsbeitrag verrechnen die Vereine direkt über den Aktiv Pass.

Manchmal ist man doch echt wie vernagelt...

Soll / kann ich den Beitrag löschen?

Liebe Grüße und  :danke: , entschuldigt bitte
Mona



Sheherazade

Zitat von: Mona am 08. September 2024, 12:38:01Soll / kann ich den Beitrag löschen?

Nein, das muss nicht. Manchmal sind auch solche Fragen für andere User hilfreich. Zumal gerade die Antragssachen für das BuT bundesweit nicht einheitlich gestaltet sind. ;-)
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"