Angemessenheit der Kosten der Unterkunft

Begonnen von Terminator62, 08. September 2024, 14:46:54

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Terminator62

Zitat von: Sheherazade am 10. September 2024, 09:48:37Das sie bereits zur Kostensenkung aufgefordert wurde, wäre es die beste Lösung, ihre Eltern würden die Miete entsprechend senken, idealerweise auf ein Niveau knapp unter der ihr mitgeteilten Angemessenheit.

OK. Da muss man dann drüber reden. Wäre wohl an einfachsten.  :yes:
MfG  MK

Ichigo

Ich habe ebenfalls Anfang des Jahres so eine Aufforderung erhalten.
Dagegen vorgegangen bin ich wie folgt: Ich habe mir Angebote von verschiedenen Vermietern in der Umgebung geholt und dabei dann natürlich die entsprechenden Kriterien angefragt (Quadratmeter, Kaltmiete etc.).

Da ich selber rund 2,5 Quadratmeter über dem Wert liege der für mich als angemessen gilt und ich glaube es waren 35€ über der Miete liege die laut Mietpauschale liegt musste ich also etwas finden was günstiger ist. Da gab es nur nichts. Und das habe ich mir dann schriftlich geben lassen und dem Jobcenter zukommen lassen.

Das ist jetzt schon etwas über ein halbes Jahr her. Seitdem kam dann auch keine Antwort mehr. Die selber richten sich nämlich meistens nur nach einem veralteten Mietspiegel der nicht mehr der Realität entspricht und prüfen das selber gar nicht nach ob es überhaupt möglich ist etwas günstigeres zu bekommen. Das muss man alles selber machen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Terminator62 am 10. September 2024, 10:02:51Wäre wohl an einfachsten
Auf jeden Fall, allein schon, weil sie ja dort auch bleiben möchte.

Pauschalmiete wird weiterhin am besten sein.
Dann spielt es eh keine Rolle, wie viele Stromzähler da sind und was wie abrechnet wird.

Fettnäpfchen

Terminator62

Wenn die Miete auf die Angemessenheit abgesenkt werden sollte dann darf das JC bei einer Pauschalmiete nicht den Strom raus rechnen. Das kann denen nämlich durchaus in den Sinn kommen.
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 24.11.2011, Az. B 14 AS 151/10 R:
Keine Minderung des Regelbedarfes bei Pauschalmieten, keine Minderung der Pauschalmiete um den in der Regelleistung enthaltenen Anteil für Haushaltenergie.
Das Leistungssystem des SGB II lässt eine individuelle Bedarfsermittlung bei den in der Regelleistung enthaltenen Bedarfen grundsätzlich nicht zu. Die von der Rechtsprechung entwickelte Behandlung der Kosten der Warmwasserbereitung, die der Gesetzgeber mit § 20 Abs 1 Satz 1 SGB II nF ("... ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile ...") fortentwickelt hat, ist auf die Stromkosten als Bestandteil einer Inklusivmiete nicht übertragbar.
(Anm. Ottokar: damit hat das BSG seine in B 14/7b AS 64/06 R vertretene Rechtsauffassung zum Abzug von Haushaltenergie bei Pauschalmieten aufgegeben.)

MfG FN
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