Doppelter Abzug KG bei JC + Asylbewerberleistungen?

Begonnen von TG, 08. September 2024, 12:26:58

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TG

Hallo,
vielleicht denke ich falsch?
Eine ausl. Mutter bekommt Bürgergeld und KG für 4 Kinder. Zwei dieser Kinder zogen im Familiennachzug nach und erhalten Asylbewerberleistungen. Das KG für diese beiden wird bei den Asylbewerberleitungen als Einkommen angerechnet, ebenfalls wird das gesamte KG (1000€) beim JC für 4 Kinder als EK angerechnet. Somit ist das eine Doppelanrechnung. Liege ich da falsch oder habe ich einen Denkfehler?

DerGreif

Da zwei Kinder kein Bürgergeld erhalten,  wird es auch nicht angerechnet. Evtl steht es in Klammern, weil Leistungsberechtigte nach AsylbLG zwar aufgeführt werden, aber ausgeschlossen sind.

Doppelte Anrechnung wäre es nur, wenn 509 Eur der Mutter angerechnet würden.


TG

Nein, es steht nicht in Klammern.
Im JC Bescheid der Mutter steht 1000 € Kindergeld.
Die ganze Berechnung erschließt sich mir nicht. Das gesamte KG wird bei der Mutter angerechnet und bei den Asylbewerberleistungen 2x 250€ ebenfalls.

Dann ist doch die Berechnung des JC falsch?

Sheherazade

Zitat von: TG am 08. September 2024, 21:45:31Dann ist doch die Berechnung des JC falsch?

Man könnte da zuverlässiger eine Aussage zu treffen, wenn du die entsprechende Berechnung mal anonymisiert hier einstellen würdest.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TG

Zitat von: Sheherazade am 09. September 2024, 07:51:03
Zitat von: TG am 08. September 2024, 21:45:31Dann ist doch die Berechnung des JC falsch?

Man könnte da zuverlässiger eine Aussage zu treffen, wenn du die entsprechende Berechnung mal anonymisiert hier einstellen würdest.

Ich weiß leider nicht, wie das funktioniert :sad:

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maxi

Zitat von: TG am 08. September 2024, 12:26:58Hallo,
vielleicht denke ich falsch?
Eine ausl. Mutter bekommt Bürgergeld und KG für 4 Kinder. Zwei dieser Kinder zogen im Familiennachzug nach und erhalten Asylbewerberleistungen. Das KG für diese beiden wird bei den Asylbewerberleitungen als Einkommen angerechnet, ebenfalls wird das gesamte KG (1000€) beim JC für 4 Kinder als EK angerechnet. Somit ist das eine Doppelanrechnung. Liege ich da falsch oder habe ich einen Denkfehler?
Wieviel willst Du noch kassieren ? Die erhalten mind. 3000 €, dafür müsste man 6000 € brutto verdienen? Unfassbar, kriegen den Hals nicht voll!

Chefkoch

"Unfassbar, kriegen den Hals nicht voll!"

DIE nehmen nur ihr Recht in Anspruch. So wie es jeder Deutsche auch machen würde. Klar, dass DU da wieder draufhauen musst. Keine Angst, DIE nehmen Dir nichts weg
Man wird nicht besser, wenn man andere schlecht macht ( Konfuzius )

hko

Zitat von: Maxi am 10. September 2024, 18:43:38Wieviel willst Du noch kassieren ? Die erhalten mind. 3000 €, dafür müsste man 6000 € brutto verdienen?
Hallo Maxi,
bitte nicht gleich so maßlos übertreiben.
Mit einem Brutto-Netto-Rechner erhält man bei Steuerklasse 1 und 4 Kindern:
Brutto 4663 € --> Netto 3000 €
Brutto 5000 € --> Netto 3175 €
Brutto 6000 € --> Netto 3722 €

Gruß hko