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Steckt das Amt und der Vermieter unter einer Decke? Grundsicherung SGB12

Begonnen von Zwergchen, 29. Juli 2024, 14:25:08

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Rotti

Zitat von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 14:25:08Hallo, ist es normal, dass das Amt eine Bestätigung haben will, dass der Vermieter zustimmt, dass man zu einem bestimmten Datum, ausziehen kann? Dürfen die das?
so einfach kann keiner die Wohnung wechseln da müssen schon stichhaltige Gründe sein.
Zitat von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 14:25:08Ich werde die Wohnung fristlos zum 31.08. kündigen, da mein Arzt mir ein Attest gab, dass ich nicht länger in der Wohnung bleiben kann, aufgrund von Schimmel, welcher seit meinem Einzug, noch immer vorhanden ist und nie entfernt wurde und ich jetzt endlich eine Wohnung fand, in die ich umziehen kann
so einfach geht das nicht erst sollte klar sein wer den Schimmel verursacht solange du deinen VM nicht mehrmals aufgefordert hast den Schimmel zu beseitigen und gegebenenfalls das nicht Gerichtlich durchgesetzt hast kannst du nicht so einfach kündigen.

"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Fettnäpfchen

Zwergchen

Zitat von: Zwergchen am 30. Juli 2024, 17:33:57Ich hab jetzt fristlos gekündigt, ich hoffe bloß, dass das Amt am Ende nicht sagt, dass sie das nie gesagt haben, denn in den Mails steht überhaupt nichts davon drin und ich habe generell nur noch Kontakt per Mail, eben aus diesen Gründen, um Beweise zu haben
Wenn da nichts drin steht hast du auch keinen Beweis.
Deswegen besteht man auf eine schriftliche Antwort in der das beantragte/erfragte etc dann auch drin steht.
Und E-Mail und Gericht .... zumindest im Schriftverkehr mit dem SG werden E_Mails nicht anerkannt.

Zitat von: Rotti am 01. August 2024, 22:40:47so einfach kann keiner die Wohnung wechseln da müssen schon stichhaltige Gründe sein.
Doch es besteht die freie Wohnort Wahl.

Zitat von: Rotti am 01. August 2024, 22:40:47so einfach geht das nicht erst sollte klar sein wer den Schimmel verursacht solange du deinen VM nicht mehrmals aufgefordert hast den Schimmel zu beseitigen und gegebenenfalls das nicht Gerichtlich durchgesetzt hast kannst du nicht so einfach kündigen.
auch das geht. Könnte aber unter anderen Voraussetzungen schadhaft sein.
Das trifft hier aber nicht zu da die TE:
Zitat von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 14:25:08jetzt machen sie wieder Probleme, weil die neue Wohnung 200€ billiger ist (auch unter der dortigen KdU), als die derzeitige,
geringere KduH hat als vorher und zusätzlich unter den Angemessenheitskriterien.
Da kann es sogar im Einzugsbereich des Amtes sein und auch ohne Zusicherung muss das Amt die vollen KdUH übernehmen da billiger.

Sunny
und war der RA erfolgreich.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Arimond77

Zitat von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 14:25:08Ich bin vor 4 Jahren hier nur eingezogen, weil das Amt mir immer wieder die Zahlungen in meiner Heimat einstellte, da das damalige WG-Zimmer zu teuer wäre und trotz 3 Gerichtsurteilen, dass die zahlen müssen, haben die sich nie dran gehalten.

Wenn so ein Urteil gefallen ist, dann muss doch das Amt zahlen. Da können die sich doch nicht gegenstellen, oder irre ich?
 
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren.
DAS BÜRGERGELD BLEIBT, WAS HARTZ IV SCHON IMMER WAR: EINE ARMUTSFALLE!

Schmidtchen

Beantworte doch mal die Fragen, die dir gestellt wurden:

Hast du dem Vermieter vom Schimmel berichtet und ihn in den 4 Jahren aufgefordert, diesen zu beseitigen?

Wenn nicht und du jetzt fristlos kündigst und ihm eine verschimmelte Bude zurück gibst, gibt es richtig Probleme und dann geht es nicht nur um 3 Monate Mietzahlung, die das Amt dann nicht leistet, weil es ja die neue Wohnung bezahlt.


Bimimaus5421

Zitat von: Zwergchen am 29. Juli 2024, 21:18:11Dann weißt du scheinbar nicht wie Autismus funktioniert und dass nicht jeder Autist gleich ist...
Ich verstehe nur das was mit meinem Hobby zu tun hat und alles andere nicht, programmieren in C++ kann ich, sonst aber nichts ^^

Ich lebe seit 12 Jahren in Isolation, die letzten 4 Jahre konnte ich nicht mal das Haus verlassen, das Amt weiß es, dennoch muss ich in der Stadt in einer verschimmelten Wohnung leben und darf nicht zurück aufs Land umziehen.

Ich verstehe rein überhaupt nichts davon, ich denke nur dass es so sein muss, weil es logisch für mich ist.
Ich kann was verstehen wenn man es genau erklärt, aber soweit will mir hier scheinbar keiner helfen...

Ihr dürft mich gern aus dem Forum kicken, wenn ihr nicht anerkennen wollt, dass ich meine Probleme habe, ihr wärt nicht das erste Forum und mit Sicherheit auch nicht das letzte ^^
Verschimmelte Wohnung geht garnicht .
Ist der Vermieter zuständig
Der muss den Schimmel wegmachen
Das ist Gesundheitsgefährend
Vermieter Frist setzen der soll den schimmel wegmachen
Ich weiß nicht wie stark der schimmel ist ?
Ich spreche aus eigner Erfahrung
Hatten vor Jahren auch schimmel immer wieder .
Ich selber hatte mit giftiger Farbe die ins mauerwerk geht in den Aussenwände z.b wohnzimmer und Schlafzimmer gestrichen .
Auch musste der Vermieter den Schimmel wegmachen
Und mit Sanierung ist alles weg
Man muss nur wissen wie man Druck macht
Kannste auch die Bildzeitung anschreiben
Das Sozialamt muss sogar beitrag für Mieterbund bezahlen , damit nicht weitere Probleme entstehen