Fahrtkosten Vorstellungstermin

Begonnen von plushundert, 17. September 2024, 10:03:55

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plushundert

Guten Tag allerseits,

ich habe ziemlich kurtzfristig einen Termin für ein Vorstellungstermin für einen Job ausmachen können, bzw. der Termin wurde mir vorgeschlagen und absagen oder verschieben hätte den Verlust dieser Möglichkeit endlich aus dem Bürgergeldbezug auszuscheiden, zur Folge. Leider hat uns das Jobcenter auch die Miete gekürzt, so dass ich mir die Fahrt nicht leisten kann, da ca. 120-150 Euro für die Bahntickets anfallen würden. Ich habe absolut keine Möglichkeit mir die Kohle privat oder sonstwo zu leihen. Das Jobcenter erstattet nur geht aber nicht in Vorleistung, so die Aussage der VM. Gibt es irgendetwas was man in Bezug auf das Jobcenter machen kann?

LG,P.

turbulent

Zitat von: plushundert am 17. September 2024, 10:03:55Gibt es irgendetwas was man in Bezug auf das Jobcenter machen kann?
Hast Du die schriftliche Absage der potenziellen Arbeitgeberin, die Fahrtkosten zu übernehmen, dem Antrag auf Fahrtkostenübernahme im Vorhinein beigefügt?

Wenn Du in diesem Job wirklich die Chance siehst, JC-unabhängig zu werden, solltest Du alle Hebel in Bewegung setzen, das Geld zusammenzukratzen. Und Dich nicht aufs JC verlassen. Du bist der einzige, der ein Interesse daran hat, dass Du diesen Job bekommst.
(Wenn Du mit Regionalzügen fährst, dauert es zwar länger, aber Zeit hast Du ja leider. Dann sollte das Deutschlandticket doch reichen. Ist das keine Option? )

Kopfbahnhof

Zitat von: plushundert am 17. September 2024, 10:03:55Jobcenter erstattet nur geht aber nicht in Vorleistung, so die Aussage der VM
Wenn es eine aussichtsreiche Sache ist, würde ich da noch mal Druck machen, ob sie nicht doch in Vorleistung gehen.
Im RS ist dafür kein Geld vorgesehen, solche Kosten vorzustrecken.
Bei diesem Betrag erst recht nicht.






Ottokar

Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen nur im Erstattungsverfahren übernommen werden. Es gibt aber Urteile, wonach JC verpflichtet sind, solche Kosten im Voraus zu zahlen, wenn der Leistungsbezieher glaubhaft macht, dass er sie nicht verauslagen kann.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


plushundert

Zitat von: Ottokar am 17. September 2024, 14:04:28Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen nur im Erstattungsverfahren übernommen werden. Es gibt aber Urteile, wonach JC verpflichtet sind, solche Kosten im Voraus zu zahlen, wenn der Leistungsbezieher glaubhaft macht, dass er sie nicht verauslagen kann.
Hier wäre eine Quellenangabe hilfreich. Ansonsten hat mir das JC heute nochmals telefonisch mitgeteilt, dass Sie nicht in Vorleistung gehen und bar schon gar sondern nur per Überweisung, Banklaufzeit 3-5 Werktage. Was bei meinem Termin kommenden Dienstag wenig bringt (Terminbestätigung kam erst gestern!).

Sheherazade

In Anbetracht des engen Zeitfensters kann ich mich hier nur anschließen.

Zitat von: turbulent am 17. September 2024, 10:10:51Wenn Du in diesem Job wirklich die Chance siehst, JC-unabhängig zu werden, solltest Du alle Hebel in Bewegung setzen, das Geld zusammenzukratzen. Und Dich nicht aufs JC verlassen. Du bist der einzige, der ein Interesse daran hat, dass Du diesen Job bekommst.
(Wenn Du mit Regionalzügen fährst, dauert es zwar länger, aber Zeit hast Du ja leider. Dann sollte das Deutschlandticket doch reichen. Ist das keine Option? )

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Harald53

Zitat von: plushundert am 18. September 2024, 12:20:38Ansonsten hat mir das JC heute nochmals telefonisch mitgeteilt, dass Sie nicht in Vorleistung gehen und bar schon gar sondern nur per Überweisung, Banklaufzeit 3-5 Werktage. Was bei meinem Termin kommenden Dienstag wenig bringt (Terminbestätigung kam erst gestern!).

Dann ist das eben so. Hatte den Fall auch mal, dass ich etwas weiter Reisen musste zum Vorstellungsgespräch.
Da wollte das JC auch nicht in Vorkasse gehen.
Hab dann erklärt, dass ich dann das Vorstellungsgespräch eben nicht wahrnehmen kann weil ich kein Geld zum auslegen habe. (War sogar ein VV).
Letztenendes hat man es mir dann aber doch vorher in Bar ausgezahlt. (Das war allerdings noch zu der Zeit wo es diese Auszahlungsautomaten im JC gab.)

Kopfbahnhof

Zitat von: plushundert am 18. September 2024, 12:20:38dass Sie nicht in Vorleistung gehen
Das ist schon schäbig vom JC und zeigt wieder einmal, die helfen nicht bei der Jobsuche, sondern die verhindern eher, einen Job zu bekommen.
Klagen könnte man ja schon, aber was bringt das, wenn der Job bis dahin eh nicht mehr zu haben ist?

Beim AA war das früher deutlich einfacher, da haben die MA eine Fahrkarte direkt ausgegeben.

Fettnäpfchen

plushundert

Zitat von: plushundert am 18. September 2024, 12:20:38Ansonsten hat mir das JC heute nochmals telefonisch mitgeteilt, dass Sie nicht in Vorleistung gehen und bar schon gar sondern nur per Überweisung, Banklaufzeit 3-5 Werktage. Was bei meinem Termin kommenden Dienstag wenig bringt (Terminbestätigung kam erst gestern!).
Zeitlich wird es wohl nichts mehr bringen aber ich stelle dir mal ein entsprechendes Musterschreiben in den Anhang.
Und wenn es nur für die Zukunft ist, wobei ich da im JC schon "Rabatz" machen würde und sei es dass der Chef von dem Verein dazu geholt wird denn das was im Schreiben steht kann man auch mdl. vortragen.
Mit so was
Zitat von: Kopfbahnhof am 18. September 2024, 17:16:59Das ist schon schäbig vom JC und zeigt wieder einmal, die helfen nicht bei der Jobsuche, sondern die verhindern eher, einen Job zu bekommen.
muss Schluss gemacht werden! Sonst tanzen die dir ewig auf deinen Nerven rum.

MfG FN
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