Wegfall "Nebenkostenprivileg Kabelanschlusskosten"

Begonnen von OLD-MAN, 07. September 2024, 08:35:13

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Sheherazade

Zitat von: OLD-MAN am 10. September 2024, 10:02:00Abrechnung NK für 2024 erfolgt erst Mitte Juni 2025

OK, du bekommst also keine kalenderjährlichen BK-Abrechnungen (Monat 01-12), sondern immer von Monat 07-06? Dann hätte der Vermieter eigentlich schon mit der Abrechnung von Juni 2024 berücksichtigen müssen, dass ab 7/2024 die Kabelgebühren entfallen, war ja lang genug vorher angekündigt. In dem Fall hätte ich schon mit Erhalt der BK-Abrechnung im Juni das Gespräch mit dem Vermieter gesucht, schließlich legt die BK-Abrechnung die Vorauszahlungen für das kommende Jahr fest.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

OLD-MAN

Nein, jetzt hast du mich falsch verstanden,

BK Abrechnung ist immer das Kalenderjahr, aber die Abrechnung erhält M erst Mitte des Jahres, Also di BK Abrechnung vom Kalemderjahr 2024 erreicht M erst Mitte 2025. Jetzt richtig verstanden?

Sheherazade

Ah, ok. Da stand ich auf dem Schlauch, bin schon zu lange kein Mieter mehr.  :zwinker:

Wie schon gesagt, ich würde auch nach Möglichkeiten suchen, diese entfallenen Vorauszahlungen rauszunehmen aus der Mietzahlung, allerdins nur mit vorheriger Kontaktaufnahme und Einverständnis des Vermieters. Deiner ist scheinbar jetzt garstig, weil du die BK-Vorauszahlungen eigenmächtig gekürzt hast.

Ich finde auf die Schnelle keine gesetzliche Grundlage für diesen besonderen Fall. Einerseits hatte der Vermieter seit 2021 Zeit, sich auf das Ende der Umlage ab 6/2024 einzustellen, andererseits verlierst du das Geld ja nicht, sondern bekommst es im Rahmen der nächsten Abrechnung wieder. Wobei ich diese Position über das Ende des Abrechnungsjahres hinaus definitiv nicht mehr zahlen würde, deshalb solltest du trotzdem noch das Gespräch mit deinem Vermieter suchen, damit die Vorauszahlungen ab 01/2025 um die Postion des Kabelfernsehens in beiderseitigem Einverständis gekürzt werden. Das dein Vermieter 6 Monate für die Erstellung der BK-Abrechnung braucht, kann dir nicht angelastet werden.
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Schmidtchen2

Hallo,
ich arbeite in einer Immobiienverwaltung und 2! meiner Mieter haben ihre Vorauszahlung ab 7/24 gekürzt, ohne irgendeine Nachricht oder einen Hinweis.

Das empfand ich mir gegenüber als extrem unhöflich, außerdem ist es für mich als Verwalter ein gewisser Aufwand, unterjährig die geänderten Vorauszahlungen zu verbuchen.

Zumal mir auch kein Gesetz bekannt ist, das unterjährige Anpassungen der Vorauszahlungen vorsieht.

Es geht tatsächlich um jeweils 36 Euro, die tatsächlich nicht mehr angefallen sind, bzw. um 60 Euro, um die die Vorauszahlungen großzügig gerundet, verringert wurden.

Kurzum: Ich reagiere auf so einen Quatsch nicht, aber für  Mieter, die mir so respektlos eine lange Nase zeigen, werde ich mir auch kein Bein ausreißen.


malsumis

Allerhöchstens käme eine Anpassung nach § 313 BGB in Betracht, welche selbst hohe Anforderungen stellt. Aber einfach mal so einseitig die Miete zu kürzen, kann der Mieter nicht.

Kopfbahnhof

Zitat von: OLD-MAN am 10. September 2024, 08:56:42wie geschrieben- plötzlich 2 Mal Kabelanschlussgebühren bezahlen muss
Warum sollte man das tun?
Die schalten eh nicht so schnell ab, dafür haben die gar nicht genug Personal.
Wenn es dann irgendwann mal so weit ist, kann man immer noch einen Vertrag machen.

So lange kann man sagen, habe erst mal über Internet TV (oder DVB-T) gesehen und das getestet :grins:

Hier ist auch Vodafone, kamen schon 3 Schreiben mit Abschalttermin, letztes im März, seitdem nichts mehr. (läuft nach wie vor)

Zitat von: OLD-MAN am 10. September 2024, 10:02:00Also, wann stellt der VM /wann muss der VM die Nebenkosten um/anpassen?

Sollte in der BK Abrechnung für 2024 drin stehen, welche man 2025 bekommt.

OLD-MAN

@ Kopfbahnhof

Dein wiederholter Vorschlag ist für M (ehrlich, aufrichtig und gesetzeskonform) keine Option!



Unwissender

Schreib halt den Vermieter an und frag, wie er das mit den Kabelgebühren handhabt!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!