Muss Sozialamt eine Bürgergeld-Kürzung vor Zahlungstermin mitteilen?

Begonnen von cetero, 02. August 2024, 14:43:25

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

cetero

Hallo,
mich interessiert folgendes Problem:
Das Bürgergeld muss zum Ende eines Monats überwiesen werden. Gut, aber: Hat das Sozialamt das Recht, das Bürgergeld ohne vorherige Ankündigung zu kürzen, selbst wenn die Kürzung gerechtfertigt wäre? Oder ist das Amt verpflichtet, zwei, drei vier Wochen vorher mit einem Änderungsbescheid auf die Kürzung hinzuweisen?
Hat Jmd Erfahrungen gemacht?

Fettnäpfchen

cetero

Zitat von: cetero am 02. August 2024, 14:43:25Das Bürgergeld muss zum Ende eines Monats überwiesen werden. Gut, aber: Hat das Sozialamt das Recht, das Bürgergeld ohne vorherige Ankündigung zu kürzen, selbst wenn die Kürzung gerechtfertigt wäre?
Ich gehe davon aus das du das Bürgergeld meinst.
Das Sozialamt hat nichts mit dem Bürgergeld zu tun daher verwende in Zukunft die richtigen Bezeichnungen; sonst ist das zu verwirrend!

Zu deiner Frage:
Nein!

Für eine bessere Antwort solltest du schon schreiben um was es genau geht!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

cetero

Die Antwort ist wenig hilfreich.
Es spielt für die Frage keine wesentliche Rolle, wer das Geld überweist. Im angesprochenen Fall ist es das Amt für Soziales und Senioren.

Die Antwort ist ziemlich einsilbig. Was soll man damit anfangen? 
Soll ich jetzt schreiben, das "Fettnäpfchen" hat gesagt, das geht nicht!??
Ein Hinweis, wo man das nachlesen könnte, wäre schön.

Was ist an der Frage ungenau?
Die Überweisung ist um eine erhebliche Summe ggü letztem Monat erfolgt, also nehmen wir den 31.07., aber ein entsprechender Bescheid, warum die Grundsicherung gekürzt wurde, ist einige Wochen vorher nicht eingetroffen.
Gruß c.

TripleH

Es ist sehr wohl ein Unterschied, ob es ums SGB II oder XII geht. Das sind nunmal unterschiedliche Gesetze mit unterschiedlichen Regelungen, wie, wann und warum Geld ganz oder teilweise nicht ausgezahlt wird.

Zitat von: cetero am 03. August 2024, 14:16:29Was ist an der Frage ungenau?

Die Überweisung ist um eine erhebliche Summe ggü letztem Monat erfolgt, also nehmen wir den 31.07.,

Deine Schreibweise. Deine Sätze sind einfach schwer verständlich. "Die Überweisung ist um eine erhebliche Summe... erfolgt." Das ist doch kein sinnvoller Satz.
 

Sheherazade

Zitat von: cetero am 03. August 2024, 14:16:29Es spielt für die Frage keine wesentliche Rolle, wer das Geld überweist. Im angesprochenen Fall ist es das Amt für Soziales und Senioren.

Also das Sozialamt. Und das macht schon einen Unterschied.

Ich mag es ja unheimlich, wenn ein User hier aufschlägt, kryptische Fragen im falschen Unterforum stellt und auf Nachfragen noch pampig wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

cetero

Danke für die Antwort und den Hinweis, aber steht nicht im Betreff dick und groß "Sozialamt"??

Und... bin ich nicht im "Hilfebereich" zu Hartz4 etc?



Ich mag es ja unheimlich, wenn ein User hier aufschlägt, Fragen nicht liest, aber arrogant sich über gutes Deutsch echauffiert.

Gruß c.

Clyde R Schrank

Zitat von: cetero am 03. August 2024, 15:52:32Danke für die Antwort und den Hinweis, aber steht nicht im Betreff dick und groß "Sozialamt"??

Und... bin ich nicht im "Hilfebereich" zu Hartz4 etc?



Ich mag es ja unheimlich, wenn ein User hier aufschlägt, Fragen nicht liest, aber arrogant sich über gutes Deutsch echauffiert.

Gruß c.

Du scheinst das Problem nach wie vor nicht zu verstehen. Das Bürgergeld kommt vom Jobcenter, nicht vom Sozialamt. Das Sozialamt kann da auch nichts kürzen, weil es völlig verschiedene Behörden sind. Darum ist dein Eröffnungspost schwer zu verstehen, bzw. nachzuvollziehen. Da die USer dir trotzdem helfen wollten hatten sie fragen dazu. Aber nach den Antworten würde es mich nicht wundern, wenn keiner mehr was schreibt.

Denke daran, du willst hier hilfe und Ratschläge, da sollte man nett sein, auch wenn einem persönlich die Antwort nicht passt, die man bekommt. So vergrault man nur die, die versuchen zu helfen...

Fettnäpfchen

cetero

Zitat von: cetero am 03. August 2024, 14:16:29Die Antwort ist wenig hilfreich.
Findest du.
Deine Frage:
Zitat von: cetero am 02. August 2024, 14:43:25Hat das Sozialamt das Recht, das Bürgergeld ohne vorherige Ankündigung zu kürzen, selbst wenn die Kürzung gerechtfertigt wäre?
meine Antwort:
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. August 2024, 15:18:10Nein!
also hilfreicher ging es mit den von dir gemachten Angaben nicht.

und bis jetzt weiß immer noch niemand um was es genau geht.

Netiquette
Zitat•  Schreibe verständlich und benutze Satzzeichen.
•  Niemand weiß, was Du denkst oder meinst, es sei denn, Du schreibst es auch.
•  Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.

Aber vllt. bist du ja auch nur der typische Wochenendtroll. Die schlagen ja regelmäßig hier auf und verhalten sich genau so. Bin ja auf die nächsten Zusatzinformationen neugierig.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: cetero am 02. August 2024, 14:43:25mich interessiert folgendes Problem: Das Bürgergeld muss zum Ende eines Monats überwiesen werden. Gut, aber: Hat das Sozialamt das Recht, das Bürgergeld ohne vorherige Ankündigung zu kürzen, selbst wenn die Kürzung gerechtfertigt wäre? Oder ist das Amt verpflichtet, zwei, drei vier Wochen vorher mit einem Änderungsbescheid auf die Kürzung hinzuweisen?
Nein ohne einen Verwaltungsakt nicht dazu gibt es das SGB I (Das von den Sozialleistungsträgen auf Antrag oder von Amts wegen durchzuführende Verwaltungsverfahren, das auf den Erlass eines Leistungsbescheids (Leistungsbewilligung oder -versagung) abzielt, beurteilt sich nach dem SGB X. )
wo vieles geregelt  Bewilligungsbescheid ist maßgebend und wenn das nicht passt, hast du vom Gesetz ein Widerspruchsrecht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Erstes_Buch_Sozialgesetzbuch

cetero

Hallo, ein Dankeschön vorweg.
Das ist ein ernstzunehmender und praktikabler Hinweis. Mir fehlt zwar ein entsprechender Kommentar, aber vielleicht komme ich auch so weiter.
Gruß c.

Bimimaus5421

Zitat von: cetero am 03. August 2024, 20:03:07Hallo, ein Dankeschön vorweg.
Das ist ein ernstzunehmender und praktikabler Hinweis. Mir fehlt zwar ein entsprechender Kommentar, aber vielleicht komme ich auch so weiter.
Gruß c.
Vielleicht ersteinmal den Unterschied verstehen damit Missverständnisse ausgeräumt werden
Bürgergeld vom Jobcenter ist Sgb 2 und Grundsicherung im Alter oder sonst beim Sozialamt bzw wegen Erwerbsminderung wenn man keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bei der drv hat ist sgb 12 zuständig .Gesetze bei Buzzer.de nachlesen .
Bevor was gekürzt wird sollte eigentlich ein Bescheid erstellt werden von der Behörde egal ob vom Sgb 2 Träger jobcenter  oder Sgb 12 Träger Sozialamt
Wenn die Behörde was kürzt was du nicht nachvollziehen kannst frage die Behörde an schriftlich und bitte um Aufklärung und Beratung ,Auskunft nach 13 bis 15 Sgb 1.

Ottokar

Um das eigentliche Problem hier nochmal zu verdeutlichen: wir wissen noch immer nicht, welche Leistung gekürzt wurde und warum. "Sozialamt" nützt dabei gar nichts, denn in einer Optionskommune kann das Sozialamt auch durchaus die Aufgaben des SGB II "Bürgergeld" wahrnehmen.

Um welche Leistung geht es: Bürgergeld nach SGB II, oder Sozialhilfe/Grundsicherung nach SGB XII?
Was ist der Grund für die Kürzung: Sanktion? Unangemesse Unterkunftskosten? Betriebskostenguthaben? Einkommen? Aufrechnung Darlehen?

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die zu einer Leistungskürzung führen können, die aber je nach Gesetz unterschiedlich gehandhabt wird.
Eine richtige Leistungskürzung setzt einen rechtskräftigen Verwaltungsakt voraus, der die Kürzung festlegt und den Grund benennt.
Es gibt aber auch eine vorläufige teilweise Leistungseinstellung, diese setzt keinen Verwaltungsakt voraus, meist erfolgt nicht mal die vorgeschriebene Information des Leistungsbeziehers.

Schon mal den aktuellen Bewilligungsbescheid gelesen? Vielleicht steht die Kürzung da schon drin?
Wenn der Grund für die Leistungskürzung nicht bekannt ist, sollte man zuerst mal bei der Behörde nachfragen, warum weniger Leistung überwiesen wurde. Vielleicht handelt es sich ja auch um einen Buchhaltungsfehler, auch das soll vorkommen.
Vielleicht wurde die Information oder der Verwaltungsakt über die Kürzung auch versendet und ist auf dem Postweg verloren gegangen.
All das kann man mit einem Anruf klären.

Wenn Du weist, um welche Leistung es sich handelt und warum weniger Leistung gezahlt wurde, kannst du das hier gern nachtragen. Ohne diese Infos kann es jedoch keine hilfreichen Antworten geben. Und ein höflicher Umgangston ist dabei auch nicht verkehrt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.