Kappung Heizkosten bis zum St. Nimmerleinstag trotz angemessenem Verbrauch?

Begonnen von PetraL, 22. September 2024, 18:07:04

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Fettnäpfchen

Zitat von: TripleH am 26. September 2024, 14:19:32Das ist aber nicht Inhalt einer einstweiligen Anordnung.
ich habe ja auch nicht behauptet das ich dass so schreiben würde sondern warum.

MfG FN
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Bimimaus5421

Zitat von: TripleH am 24. September 2024, 18:16:17
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. September 2024, 12:57:43Das macht man damit das JC nicht noch auf die Idee kommt sich die max. Bearbeitungszeit für einen Widerspruch auszureizen.

Und was willst du machen, wenn das Jobcenter die 3 Monate ausreizt? Eine Klage vor Erlass des Widerspruchsbescheides ist trotz irgendeiner Fristsetzung unzulässig.
 
Dann macht man Sachanstandsfragen und verzögerungsrügen .
Machen Anwälte auch so

TripleH

Zitat von: Bimimaus5421 am 26. September 2024, 14:50:19Dann macht man Sachanstandsfragen und verzögerungsrügen . Machen Anwälte auch so

Aha. Und das ändert an der Dreimonatigen Frist bis zu einer zulässigen Untätigkeitsklage genau was?
 

PetraL

Guten Abend ihr Lieben.
Ein kurzer Zwischenstand: Sämtliche Widersprüche der letzten 3 Jahre liegen beim JC auf Eis. Im alten Verfahren (Berufung seitens JC, jetzt beim LSG) hat sich weiterhin noch nichts getan. Nachdem für die letzten 3 Monate des letzten Bewilligungszeitraums die volle Heizkostenvorauszahlung übernommen wurde, wurde das mit dem abschließenden Bescheid nach Einreichen der abschließenden EKS (Selbständig im Nebengewerbe) wieder rückgängig gemacht und (wieder mal) ein beliebiger Phantasie-Betrag eingesetzt. JC will jetzt 70 Euro und paar Zerquetschte von MIR zurück haben als angeblich zuviel gezahlte Leistungen - dabei haben die mir viel zu wenig gezahlt ... naja, halt typisch JC ...  :no:
Aber es gibt einen neuen Klopper - dazu kommt ein neuer Thread, denn da brauche ich wieder mal eure Expertise  :weisnich:
LG