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Muss ich dem JC Nachweise zur (jährlichen) Nebenkostenabrechnung zusenden?

Begonnen von kkc1945, 27. September 2024, 20:52:33

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TripleH

Allein schon über 1000 Euro Grundsteuer kann niemals stimmen. Was der Vermieter da auch umlegt, es ist garantiert nicht der Wert, der auf die Wohnfläche entfällt (§ 556a BGB). Klingt eher nach einem oder mehreren Grundstücken, die er sich von anderen bezahlen lässt.

Und da ein Gewerbe mit auf dem Grundstück ist, gelten nochmal andere Regeln.

Der Mietvertrag wäre echt interessant.

Sheherazade

Zitat von: kkc1945 am 02. Oktober 2024, 21:19:42Um des Verständnis Willen: Auf dem Grundstück befinden sich zwei Einheiten, eine Wohneinheit und ein Gewerbebetrieb. Aus diesem Grund hat der Vermieter die Grundsteuer, die Gebäudeversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Abfallgebühren gehälftet. Alles andere, wie Strom, Wasser etc. wird separat über die jeweilige Einheit abgerechnet.

Ja, die Verbrauchsabrechnungen - und dafür sollte es Belege geben (Ablesung von Strom- und Wasserzählern).

In der Abrechnung werden immer 50% je Wohneinheit berechnet, warum beim Niederschlagswasser und beim Schornsteinfeger 100%, wenn es doch 2 Gebäude sind? Und was bitte ist der Posten *Selbstzahler* bei Heizkosten/Wartung? Wenn du es selbst bezahlst, warum wird dir das zusätzlich berechnet?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Ja, die Abrechnung ist mehr als fragwürdig, sie ist schlicht nicht nachvollziehbar und damit nicht fällig. D.h. das der Mieter hier Einspruch einlegen und eine nachvollziehbare entsprechend begründete Abrechnung fordern sollte. Diesbezüglich empfielt sich zuvor ein Termin beim örtlichen Mieterverein, oder einem Anwalt für Mietrecht, um dabei wirklich sämtliche Mängel aufzuführen und die konkreten gesetzlichen Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung zu benennen.
Das JC darf die Betriebskostenabrechnung trotzdem nur formal auf inhaltliche Mängel prüfen - die hier zweifelsohne vorliegen - und keine Einsicht in die Kostenbelege des Vermieters fordern.
Das JC kann hier aber den Mieter auffordern, die unverkennbar unzulässige Abrechnung anzufechten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


kkc1945

Zitat von: TripleH am 03. Oktober 2024, 01:30:40Allein schon über 1000 Euro Grundsteuer kann niemals stimmen.

Und da ein Gewerbe mit auf dem Grundstück ist, gelten nochmal andere Regeln.


Mir liegt der Grundbesitzbescheid vor, in dem bereits für 2024 die erhöhte Grundsteuer weiter auf 2.549,99 € erhöht wird, siehe Anlage.

Inwiefern ändern sich die Regeln, wenn ein Gewerbebetrieb noch vorhanden ist? Kannst du das erläutern.


Zitat von: Sheherazade am 03. Oktober 2024, 08:58:38Ja, die Verbrauchsabrechnungen - und dafür sollte es Belege geben (Ablesung von Strom- und Wasserzählern).

In der Abrechnung werden immer 50% je Wohneinheit berechnet, warum beim Niederschlagswasser und beim Schornsteinfeger 100%, wenn es doch 2 Gebäude sind? Und was bitte ist der Posten *Selbstzahler* bei Heizkosten/Wartung? Wenn du es selbst bezahlst, warum wird dir das zusätzlich berechnet?


Also Schornsteinfeger wird einzeln abgerechnet, genauso die Wartungskosten für Heizung vom Sanitärtechniker. Bei Niederschlagswasser ist das eine gute Frage.

Sensoriker

Das liest sich stark nach "was soll ich das überprüfen, zahlt doch eh das Amt"

Würdest du das ungeprüft akzeptieren wenn du das selber bezahlen müsstest?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

kkc1945

Zitat von: Sensoriker am 03. Oktober 2024, 17:34:30Das liest sich stark nach "was soll ich das überprüfen, zahlt doch eh das Amt"

Würdest du das ungeprüft akzeptieren wenn du das selber bezahlen müsstest?

Das ist Unfug. Zumal ich die Hälfte ohnehin aus eigener Tasche zahle von daher macht das Argument zumindest aus der Hinsicht ohnehin keinen Sinn.

Und zum anderen habe ich den Vermieter bereits vor einer Woche darum gebeten, die noch fehlenden Nachweise nachzureichen. Einige hat er parat gehabt und einige fehlen noch.

peter_m

Die Grundsteuer muss nach Quadratmetern genutzter Fläche auf das Gewerbe und Dich aufgeteilt werden.
Eine 50/50-Aufteilung ist unzulässig.

kkc1945

Vielen Dank für den Hinweis.

Ich würde aber stark behaupten, wenn man die tatsächliche Fläche zur Rate ziehen würde, dann wäre unser Anteil mehr als 50%.