Neue Vermieterin.

Begonnen von Andre, 02. Oktober 2024, 01:27:06

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Andre

Hallo ich Habe Heute folgenden Brief von der Neuen Vermieterin bekommen in dem steht:

Sehr Geehrter Herr xxx

wie sie wissen, habe ich die Immobilie xxxStrase käuflich erworben und werde dadurch zum 1.Oktober 2024 ihre Vermiterin.

Herr xxx(vorheriger Vermieter) hat ihnen allerdings eine Kündigung zum 31.12.2024 ausgesprochen.

Hiermit Bestätige und bekräftige ich ausdrücklich das Kündigungsschreiben, welches Sie erhalten haben.

Im Persönlichen Gespräch sagten sie ja, dass sie aktiv eine neue Wohnung suchen üür Januar 2025.

Solange dieser Auszug nicht erfolgt , zahlen sie die monatliche Miete bitte jeweils zu Beginn des Monats auf folgendes Konto.

xxxx

HiermitInformiere ich sie auch darüber, dass ab Oktober bauliche Maßnahmen sowohl am Grundstück als auch an den Wohneinheiten selbst vorgenommen werden.

Im beiderseitigen Interesse bitte ich um eine gute Zusammenarbeit und verbleibe mit freundlichen grüsen.

xxxxx

Die sache ist die mein vorheriger Vermieter hat mir folgende kündigung in den Briefkasten geworfen:

Kündigung

Sehr Geehrte Herr xxx

Hiermit Kündige ich Fristgemäß den Mietvertrag vom 01.10.2017 für das von ihnen angemietete Haus xxx Strase xx in xxx Stadt, bestehend aus 2 Zimmer, 1 Küche, 1Diele, 1 Bad/Duschraum und 1 keller.

ich habe ein berechtigtes Interesse für die Kündigung vorzuweisen:

Verkauf des Hauses und Eigenbedarf des Käufers.

Das Mietverhältnis endet demnach zum nächstmöglichen terim.

Mit Freundlichen Grüsen xxx

Seine Kündigung ist ungültig das hatte ich auch der neuen Vermieterin erklärt das sie ungültig ist und sinbefreit vor allem weil nicht der Name der neuen besitzer drauf steht und er nicht in deren namen Kündigen kann.

Und nach: § 566 (1) BGB

Das heist die müssen von sich aus ab dem 01.10.2024 kündigen und brauchen noch einen Guten Grund dafür wie Eigenbedarf oder ähnlichem.

Das scheinen die wohl nicht mit Absicht verstehen zu wollen.

Das würde ich denen aber erst Später mitteilen mit dem: § 566 (1) BGB.

Und denen eine Kopie der Kündigung des alten Vermieter geben das er wohl selber nicht getan hat.

Und das mit dem Umbauten?

Mus ich die neue Vermieterin reinlassen wenn die was umbauen wollen wenn ich noch hier Wohne?

Die Hälfte der Miete zahle ich nur noch weil mein Nachbar ständig Lärmbelästigung begeht das hatte ich auch dem Vorigen Vemieter mitgeteilt.

Und die Nebenkosten behalte ich auch ein weil der Vorige Vermieter mir nur die Nebenkostenabrechnung gab wenn ich einen Anwalt damit beauftragt hatte sich darum zu kümmern.

Ich denke ich kann der Neuen Vermieterin das so auch mitteilen das ich die Hälfte der Miete einbehalte solange der krach noch statfindet ein Lärmprotokol von über 611 Störzeiten habe ich auch.

Dem Nachbar wurde Fristlos gekündigt statt ihn per Räumungsklage rauszuholen hat der vorige Vermieter die Häuser verkauft.

Insgesamt sind es 3 kleine Alte fachwerkhäuser die die neue Vermieterin gekauft hat das Vordherhaus wollen die Abreisen für eien Parkplatz.

Diese Kündigung ist wie schon geschrieben meienr Meinung Ungültig und die Jobkomm wird mir auch Miteilen das sie so nicht Richtig ist oder liege ich da Falsch?

Wieviel an Miete wird den Aktuell im Wetterau Maximal Gezahlt also kalt in Hessen Wetteraukreis ich finde da immer wieder unterschiedliche zahlen?

Danke für das lesen und die Antworten im Voraus.

Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Ronald BW

Wenn du sagst du suchst aktiv eine neue Wohnung willst du ja ausziehen.
Hast also der Kündigung zugestimmt.
Die Kündigung ist ja auch fristgerecht erfolgt.
Kündigen können beide Parteien fristgerecht ohne Angabe von Gründen.
Ich verstehe auch nicht was du erreichen willst.
Die Objekte werden saniert und umgebaut, willst du ernsthaft auf einer Baustelle wohnen.
Mehr als denen den Bau verzögern wirst du nicht erreichen.
Dein Vermieter kann nicht im Namen der neuen Eigentümer kündigen, es wird ziemlich sicher so
gewesen sein das die zum Zeitpunkt der Kündigung noch gar nicht im Grundbuch standen,
also rechtlich das Eigentum nicht hatten.


Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 02. Oktober 2024, 01:27:06vor allem weil nicht der Name der neuen besitzer drauf steht
Wenn ich es richtig sehe, hat dir der bisherige VM gekündigt, schon vor dem Verkauf.
Damit geht der Vertrag, so wie er ist, auf den Käufer über.
Da muss nicht extra dessen Name drin stehen.

Zitat von: Andre am 02. Oktober 2024, 01:27:06Mus ich die neue Vermieterin reinlassen wenn die was umbauen wollen wenn ich noch hier Wohne?
Nicht unbedingt, kommt etwas darauf an, was umgebaut werden soll.

Zitat von: Andre am 02. Oktober 2024, 01:27:06Diese Kündigung ist wie schon geschrieben meienr Meinung Ungültig
Dann musst du dagegen vorgehen und der Kündigung widersprechen.
Da es einen Eigentümerwechsel gab, am besten an beide das gleiche Schreiben schicken.

Die Kündigung dürfte schon deshalb falsch sein, weil der alte VM innerhalb von 3 Monaten gekündigt hat.
Der muss aber eine Frist von mind. 6 Monaten einhalten, bei deiner Mietzeit.

Es hat nichts mit deiner Äußerung zu tun, dass du dir eine neue Wohnung suchen möchtest.

Zitat von: Andre am 02. Oktober 2024, 01:27:06oder liege ich da Falsch?
Ja, denn das JC kann die Richtigkeit der Kündigung gar nicht prüfen.


Rotti

Zitat von: Ronald BW am 02. Oktober 2024, 16:55:47Wenn du sagst du suchst aktiv eine neue Wohnung willst du ja ausziehen. Hast also der Kündigung zugestimmt. Die Kündigung ist ja auch fristgerecht erfolgt. Kündigen können beide Parteien fristgerecht ohne Angabe von Gründen. Ich verstehe auch nicht was du erreichen willst.
solche aussagen zu machen wie der TE schreibt war ja richtig fahrlässig wenigsten hätte ich gesagt sobald ich eine neue Wohnung finde ziehe ich aus und zu den Umbauten könnte auch eine Mietminderung eingefordert werden oder man bieten eine andere Wohnung zum Umzug an.
Meistens ist es ja so das im Haus mehrere Wohnungen restauriert werden und wenn eine fertig man in diese dann ziehen kann und das Jc muss weiter die neue Miete zahlen, wenn angemessen.

Ronald BW

Wenn ich das richtig verstehe will die Käuferin das ganz nutzen.
Und es soll mit Bauarbeiten begonnen werden.
Auch der Abriss von einem Haus ist geplant.
Was bedeuten kann das du zeitweise ohne Wasser und Strom bist, wenn das blöd gebaut ist.
Das müsste nicht mal Absicht sein.

Egal welche Rechte da der Mieter noch hat, ich würde zu sehen möglichst schnell da raus zu kommen.
Schöner wohnen wird das bestimmt nicht mehr für dich.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Oktober 2024, 18:20:34Wenn ich es richtig sehe, hat dir der bisherige VM gekündigt, schon vor dem Verkauf.

Und wenn ich es richtig verstehe, hat der TE der Kündigung nicht nachweislich und fristgerecht widersprochen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 03. Oktober 2024, 09:03:18wenn ich es richtig verstehe, hat der TE der Kündigung nicht nachweislich und fristgerecht widersprochen.
Sind eben wieder mal, zu wenige Informationen.

Wann hat @TE die Kündigung denn bekommen?

Andre

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Ronald BW

ja und widersprochen wann?

Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 04. Oktober 2024, 14:30:41Am 30.05.2024
Dann wäre zumindest die Frist korrekt.

Alles andere kannst nur du selbst prüfen, ob die Kündigung rechtens ist usw.

Evtl. hast du ja Glück und findest was anderes, was hier sicher eh das Beste sein dürfte.

Andre

Ich habe der Vermieterin am 03.10.2024 folgende Mail geschrieben:

Wegen der Kündigung von Herrn xxx (vorigen Vermieter):

Verkauf ist kein zulässiger Kündigungsgrund.

Der alte Vermieter (Verkäufer) kann nicht für den neuen Vermieter (Käufer) wegen Eigenbedarf kündigen.

Das kann nur der neue Vermieter selbst.

Wenn er im Grundbuch eingetragen ist.

Kurz die Kündigung ist schlicht unwirksam.

Bitte Verstehen sie mich nicht Falsch Deswegen wenn ich eine neue Wohnung finde ziehe ich aus.
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Sheherazade

Zitat von: Andre am 02. Oktober 2024, 01:27:06Seine Kündigung ist ungültig das hatte ich auch der neuen Vermieterin erklärt das sie ungültig ist und sinbefreit vor allem weil nicht der Name der neuen besitzer drauf steht und er nicht in deren namen Kündigen kann.

Dein Ex-Vermieter hat form- und fristgerecht in seinem eigenen Namen gekündigt, er hat sogar sein berechtigtes Interesse genannt (ob die Gründe rechtens sind, lasse ich mal dahingestellt). Was du da jetzt an die neue Eigentümerin verfasst hast, läuft ins Leere, du hättest gleich Anfang Juni auf die Kündigung deines Ex-Vermieters mit einem schrifltichen Widerspruch reagieren müssen. Ich denke mal, dass jetzt der Zug abgefahren ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Andre

Habe jetzt genauer nachgeschaut.

Kann ein Eigentümer bei einem Hauskauf dem Mieter kündigen?

Bei einem geplanten Hausverkauf kann der Eigentümer seinem Mieter nicht kündigen. Gesetzlichen Regelungen nach tritt der Käufer und neue Eigentümer die Rechtsnachfolge an, der Mietvertrag besteht weiter. Zudem gilt ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wer seine Immobilie verkaufen möchte, muss den Mieter entsprechend informieren und die Wohnung oder das Haus zum Kauf anbieten.

Hauskauf Mieter kündigen: Ist der neue Eigentümer zur Kündigung berechtigt?

Bei einem Eigentümerwechsel gilt der Grundsatz ,,Kauf bricht nicht Miete", das Mietverhältnis geht auf den neuen Eigentümer über. Der Erwerber kann dem Mieter nur kündigen, wenn ein gesetzlich zulässiger Kündigungsgrund vorliegt.
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Sheherazade

Zitat von: Andre am 06. Oktober 2024, 13:33:42Bei einem geplanten Hausverkauf kann der Eigentümer seinem Mieter nicht kündigen.

Das ist soweit ja auch richtig. Du hast aber bei Erhalt der Kündigung nicht der Rechtmäßigkeit widersprochen und die Kündigung somit wirksam werden lassen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Andre

Will Ihr Mieter sich darauf berufen, muss er Ihrer Kündigung schriftlich widersprechen. Sein Widerspruchsschreiben muss spätestens 2 Monate vor Mietvertragsende bei Ihnen sein (§ 574 b Abs. 2 BGB). Sie als Vermieter müssten nun ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses nachweisen.

Da die Neue Vermieterin ja selber geschrieben hat: Herr xxx(vorheriger Vermieter) hat ihnen allerdings eine Kündigung zum 31.12.2024 ausgesprochen.

Gäbe es genug Zeit um der Kündigung zu Wiedersprechen oder liege ich da falsch?
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