Besteht Übernahme der Kosten der Unterkunft wenn man zum Aufstocker wird?

Begonnen von FAX, 06. Oktober 2024, 17:08:31

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FAX

Angenommen, jemand ist h4 und wohnt in einer Wohnung, welche vom Jobcenter als angemessen eingestuft wird, sodass deren Kosten übernommen werden. Wenn dieselbe Person beginnt, eine Tätigkeit auszuüben und ihr Gehalt mit h4 aufstocken muss. Ist es in diesem Fall zutreffend, dass das Jobcenter weiterhin die Kosten für dieselbe Wohnung übernimmt? Ich bin aus meiner Recherche leider nicht schlau geworden, daher bin ich über Antworten sehr dankbar :))   

Kopfbahnhof

Zitat von: FAX am 06. Oktober 2024, 17:08:31Ist es in diesem Fall zutreffend, dass das Jobcenter weiterhin die Kosten für dieselbe Wohnung übernimmt?
Ja, so ist es nur dann eben womöglich nicht die kompletten Kosten.

Je nachdem, was der monatliche Verdienst ist.

Sheherazade

Zitat von: FAX am 06. Oktober 2024, 17:08:31Wenn dieselbe Person beginnt, eine Tätigkeit auszuüben und ihr Gehalt mit h4 aufstocken muss. Ist es in diesem Fall zutreffend, dass das Jobcenter weiterhin die Kosten für dieselbe Wohnung übernimmt?   

Die Kosten der Unterkunft werden bei der Bedarfsberechnung genauso übernommen wie vorher.  Als Aufstocker sieht die Berechnung aus wie folgt: Regelsatz plus Kosten der Unterkunft (ergibt zusammen den Bedarf) minus anrechenbares Einkommen = Zahlbetrag.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Das anrechenbare Einkommen mindert zuerst die Regelleistung. Ist das anrechenbare Einkommen höher als die Regelleistung, werden im nächsten Schritt die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdUH) gemindert.
Je nach Einkommenshöhe kann es also dazu kommen, dass man noch anteilig etwas Regelleistung und die vollen KdUH bekommt, oder nur noch anteilig KdUH. Oder eben gar nichts mehr, wenn das Einkommen hoch genug ist.
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