Gastherme funktioniert nicht mehr richtig

Begonnen von ossi2k, 07. Oktober 2024, 20:04:57

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ossi2k

Hallo, meine Gastherme funktioniert nicht mehr richtig und ich hatte auch schon bei einer Firma angefragt was mich ein neues Gerät kostet. Die Gastherme mit allem drum und dran würde mich so rund 9200€ kosten.

Kann mir einer sagen wieviel davon das Bürgergeldamt übernimmt und wie viel ich per Darlehen zurückzahlen muss?

Wenn das Amt nichts übernimmt, genehmigen die dann überhaupt so ein hohes Darlehen?

mfg
ossi2k

TripleH

Zitat von: ossi2k am 07. Oktober 2024, 20:04:57Kann mir einer sagen wieviel davon das Bürgergeldamt übernimmt und wie viel ich per Darlehen zurückzahlen muss?

Aufgrund deines Erbes eventuell gar nichts?

https://hartz.info/index.php/topic,134835.0.html#msg1614999


 

Hamburger 171189


ossi2k

Zitat von: TripleH am 07. Oktober 2024, 20:08:00
Zitat von: ossi2k am 07. Oktober 2024, 20:04:57Kann mir einer sagen wieviel davon das Bürgergeldamt übernimmt und wie viel ich per Darlehen zurückzahlen muss?

Aufgrund deines Erbes eventuell gar nichts?

https://hartz.info/index.php/topic,134835.0.html#msg1614999


 

Moin, sagen wir mal mir bleiben am Ende 30000€, davon sind 15000€ Schonvermögen und die anderen 15000€ investiere ich in ein Auto. Kann ich dann kein Darlehen beantragen?

mfg
ossi2k

Tini911

Zitat von: ossi2k am 08. Oktober 2024, 06:33:40
Zitat von: TripleH am 07. Oktober 2024, 20:08:00
Zitat von: ossi2k am 07. Oktober 2024, 20:04:57Kann mir einer sagen wieviel davon das Bürgergeldamt übernimmt und wie viel ich per Darlehen zurückzahlen muss?

Aufgrund deines Erbes eventuell gar nichts?

https://hartz.info/index.php/topic,134835.0.html#msg1614999


 

Moin, sagen wir mal mir bleiben am Ende 30000€, davon sind 15000€ Schonvermögen und die anderen 15000€ investiere ich in ein Auto. Kann ich dann kein Darlehen beantragen?

mfg
ossi2k

Vielleicht solltest du dafür deine Heizung erneuern lassen und dir kein Auto kaufen,

TripleH

Zitat von: ossi2k am 08. Oktober 2024, 06:33:40Moin, sagen wir mal mir bleiben am Ende 30000€, davon sind 15000€ Schonvermögen und die anderen 15000€ investiere ich in ein Auto. Kann ich dann kein Darlehen beantragen?

Zum einen ist die Lebensversicherung kein Vermögen, sondern Einkommen und daher fällt Bürgergeld für mindestens einen Monat definitiv weg und zum anderen gibt es nach § 42a SGB II nur dann ein Darlehen, wenn man den Bedarf nicht aus dem Schonvermögen bestreiten kann.

Du solltest es echt nicht übertreiben. Du hast das Geld für die Reparatur. Warum soll der Steuerzahler dafür aufkommen?

ossi2k

Zitat von: TripleH am 08. Oktober 2024, 10:02:38
Zitat von: ossi2k am 08. Oktober 2024, 06:33:40Moin, sagen wir mal mir bleiben am Ende 30000€, davon sind 15000€ Schonvermögen und die anderen 15000€ investiere ich in ein Auto. Kann ich dann kein Darlehen beantragen?

Zum einen ist die Lebensversicherung kein Vermögen, sondern Einkommen und daher fällt Bürgergeld für mindestens einen Monat definitiv weg und zum anderen gibt es nach § 42a SGB II nur dann ein Darlehen, wenn man den Bedarf nicht aus dem Schonvermögen bestreiten kann.

Du solltest es echt nicht übertreiben. Du hast das Geld für die Reparatur. Warum soll der Steuerzahler dafür aufkommen?

Das Einkommen kann ich doch aber für die Gastherme nutzen und Beerdigung ect.?

mfg
ossi2k

Sheherazade

Die Beerdigungskosten werden aus dem Nachlass bestritten, die Lebensversicherung zählt -wie dir schon erklärt wurde- nicht zum Nachlass.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ossi2k

Zitat von: Sheherazade am 08. Oktober 2024, 13:08:58Die Beerdigungskosten werden aus dem Nachlass bestritten, die Lebensversicherung zählt -wie dir schon erklärt wurde- nicht zum Nachlass.

Ah ok, jetzt wird es langsam, dann wird mir am Ende gar nicht soviel bleiben von dem Nachlass, das ich mir noch die Gastherme bezahlen kann. Wie wird dann aber die 22000€ Lebensversicherung verrechnet bei Amt, bleibt mir ja dann nichts anderes übrig als mich dort abzumelden oder? Davon kann ich ja dann keine Gastherme bezahlen, weil es ja nicht als Überschüss von dem Schonvermögen gilt.

mfg
ossi2k

Sheherazade

Zitat von: ossi2k am 08. Oktober 2024, 13:49:27Wie wird dann aber die 22000€ Lebensversicherung verrechnet bei Amt, bleibt mir ja dann nichts anderes übrig als mich dort abzumelden oder?

Lies noch mal hier in Beitrag #4 nach.
Du brauchst dich nicht abzumelden, man wird dich schon "entlassen" aus dem Bezug.

Zitat von: ossi2k am 08. Oktober 2024, 13:49:27dann wird mir am Ende gar nicht soviel bleiben von dem Nachlass, das ich mir noch die Gastherme bezahlen kann.

Wieso nicht? Diese € 9200,- werden doch noch drin sein bei dem bummeligen Rest.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Harald53

Andere Frage, besitzt du ein Eigenheim?
Wenn nein, dann ist der Vermieter für die Gastherme zuständig.

ossi2k

Zitat von: Sheherazade am 08. Oktober 2024, 14:51:38
Zitat von: ossi2k am 08. Oktober 2024, 13:49:27Wie wird dann aber die 22000€ Lebensversicherung verrechnet bei Amt, bleibt mir ja dann nichts anderes übrig als mich dort abzumelden oder?

Lies noch mal hier in Beitrag #4 nach.
Du brauchst dich nicht abzumelden, man wird dich schon "entlassen" aus dem Bezug.

Zitat von: ossi2k am 08. Oktober 2024, 13:49:27dann wird mir am Ende gar nicht soviel bleiben von dem Nachlass, das ich mir noch die Gastherme bezahlen kann.

Wieso nicht? Diese € 9200,- werden doch noch drin sein bei dem bummeligen Rest.
 

Wenn ich "entlassen" werde, dann kann ich doch mit dem Geld der LV die Gastherme bezahlen, evtl. ein Auto und dannn melde ich mich nach 1 oder 2 Monaten wieder beim Amt an oder gibt es da eine Art Sperrzeit?

mfg
ossi2k

Sheherazade

Zitat von: ossi2k am 08. Oktober 2024, 14:57:51Wenn ich "entlassen" werde, dann kann ich doch mit dem Geld der LV die Gastherme bezahlen, evtl. ein Auto und dannn melde ich mich nach 1 oder 2 Monaten wieder beim Amt an oder gibt es da eine Art Sperrzeit?

Versuchen kannst du es ja. Wobei ich annehme, dass du mit 22.000€ für wenigstens 6 Monate raus bist.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ossi2k

Zitat von: Sheherazade am 08. Oktober 2024, 15:04:49
Zitat von: ossi2k am 08. Oktober 2024, 14:57:51Wenn ich "entlassen" werde, dann kann ich doch mit dem Geld der LV die Gastherme bezahlen, evtl. ein Auto und dannn melde ich mich nach 1 oder 2 Monaten wieder beim Amt an oder gibt es da eine Art Sperrzeit?

Versuchen kannst du es ja. Wobei ich annehme, dass du mit 22.000€ für wenigstens 6 Monate raus bist.
 

Ja gut das würde ja auch irgendwie noch gehen. Beim Nachlass geht noch einiges weg Beerdigung, Entrümpelung und Renovierung der Wohnung(Messiewohnung), Betreuerin und keine Ahnung was da noch auch mich zu kommt und ja ich hätte auch ganz gerne ein bisschen von dem Geld für mich zum weglegen, also unberührt lassen.

mfg
ossi2k

TripleH

Zitat von: Sheherazade am 08. Oktober 2024, 15:04:49Versuchen kannst du es ja. Wobei ich annehme, dass du mit 22.000€ für wenigstens 6 Monate raus bist.

Das wird nicht mehr auf 6 Monate aufgeteilt. Das ist im Monat des Zuflusses Einkommen, danach zählt es zum Vermögen. Für die Therme und einen Monat Leben reichen 22.000 Euro garantiert.