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Bürgergeld wurde als Darlehen gewährt - Anrechnung einer Immobilie mit 50% MEA

Begonnen von Greyem, 08. Oktober 2024, 18:04:42

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Birgit63

Ja das geht zu Lasten der TE'in. Es kann aber nicht zu Lasten des Steuerzahlers gehen. Wie schon geschrieben. Fairness muss man sich leisten können.

Oktavius

Zitat von: Birgit63 am 15. Oktober 2024, 08:04:47Ja das geht zu Lasten der TE'in. Es kann aber nicht zu Lasten des Steuerzahlers gehen. Wie schon geschrieben. Fairness muss man sich leisten können.
Die neue Lebensgefährtin umsonst wohnen lassen und den getrennt lebenden Ehemann nicht behelligen, ist keine Fairness.
Aber was auch immer es ist, Dritte werden dafür wohl nicht zahlen.