Partner verdient bald mehr Geld, ich Erwerbsunfähig nach DRV, Sozialhilfe

Begonnen von Ganesh, 28. Oktober 2024, 18:21:06

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ganesh

Hallo zusammen,

aus gesundheitlichen Gründen beziehe ich Sozialhilfe nach SGB XII, meine Frau studiert noch und erhält BAföG, doch ab November wird sie zusätzlich noch einem Minijob nachgehen und ich falle aus dem Bedarf nach SGB XII. Ich werde voraussichtlich nächstes Jahr eine Ausbildung anfangen und wollte schonmal einen Minijob suchen, um nicht jeden Cent umdrehen zu müssen und wieder eine gewisse Routine zu erlangen. Versichert bin ich über meine Frau.

Darf ich das dann auch schon im November, sobald ich es beim Sozialamt gemeldet habe und sie das wissen, dass sie nächsten Monat die Zahlung einstellen können?

Schonmal Danke im Voraus für eure Infos! :)


Mit freundlichen Grüßen

Rick

Ottokar

Wenn du erwerbsunfähig bist, wird ein Minijob dazu führen, dass die DRV diesen Status aufhebt und zwar rückwirkend zum Beginn der Erwerbstätigkeit.
Das würde hier auch dazu führen, dass dein Anspruch auf Sozialhilfe nach SGB XII rückwirkend entfällt und du stattdessen Anspruch auf Bürgergeld hättest.
Da du nichts zu deiner Erwerbsunfähigkeit schreibst (Gründe, Dauer) und auch nichts dazu, warum dein Anspruch auf Sozialhilfe nach SGB XII entfällt, kann man dazu weiter nichts sagen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ganesh

Hi, danke für die Antwort,

der Anspruch entfällt, weil meine Frau mehr Einkommen haben wird als den Grundbedarf von ~1.400 Euro für 2 Personen, also dachte ich zumindest.
Erwerbsunfähig bin ich aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung und wurde erst letztes Jahr von einem Neurologen nochmal überprüft, bis wann der mich jetzt genau "invalidiert" hat, weiß ich nicht genau. Ich habe diesen Status bereits 8 Jahre lang.

Also, würde ich jetzt einfach mal "probieren" einen Minijob anzunehmen, ob ich's überhaupt durchhalte, könnte das meinen Status rückwirkend aufheben? Würde das quasi meinen ganzen Krankheitsverlauf infrage stellen?

Quinky

Damit Du aus der Grundsicherung herausfällst, muss Deine Frau aber mehr als 1.750€ netto verdienen (Freibeträge nach § 11 SGBII bei Deiner Frau berücksichtigen).
Zusätzlich überprüfen, ob eventuell Wohngeld in dieser Situation zusteht.

Ernie

Rotti

Zitat von: Ottokar am 29. Oktober 2024, 09:43:11Das würde hier auch dazu führen, dass dein Anspruch auf Sozialhilfe nach SGB XII rückwirkend entfällt und du stattdessen Anspruch auf Bürgergeld hättest.
so einfach rein und raus geht nicht wie @Ottokar schreibt da muss schon ein Bescheid beantragt werden das einer wieder nach 8 Jahren fit und mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann und vom Sozialamt zum JC wechseln kann.
Zitat von: Ganesh am 29. Oktober 2024, 13:18:34Also, würde ich jetzt einfach mal "probieren" einen Minijob anzunehmen, ob ich's überhaupt durchhalte,
eine Genehmigte Probearbeit vom Sozialamt müsste aber machbar sein.
ZitatSoweit Leistungsberechtigte den Wunsch äußern, einer Tätigkeit nachgehen zu wollen, umfasst die Unterstützung nach Maßgabe des § 12 Absatz 1 auch die Vorbereitung sowie zusätzlich die Begleitung der Leistungsberechtigten. Äußern Leistungsberechtigte nach Satz 2 den Wunsch, durch die Aufnahme einer zumutbaren Tätigkeit Einkommen zu erzielen, können sie hierbei durch Angebote von geeigneten Maßnahmen für eine erforderliche Vorbereitung unterstützt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__11.html

Quinky

Einer Erwerbsunfähigen Person, die auf Grundsicherung angewiesen ist, würde ich immer von jeder Beschäftigung abraten, da praktisch fast der ganze Verdienst durch den Staat "enteignet" wird.
Hierbei ist zu beachten, das ab dem ersten € 70%!!! mit der Grundsicherung verrechnet wird, d.h.
150€ Verdienst, 105€ Anrechnung auf Grundsicherung, lediglich 45€ darf behalten werden
Wer NIE!!! gearbeitet hat und NUR Bürgergeld bezieht, darf MEHR behalten. Soweit die Ungerechtigkeit, die seit Regierung Schröder, also auch 16 Jahre Merkel, besteht.
Erst wenn der Erwerbsunfähige keine Grundsicherung beziehen muss, darf der ganze Verdienst behalten werden. Hier ist dann lediglich die Regelung zu beachten, das die EU-Rente nicht gestrichen wird (bis zu 3 Stunden/Tag erlaubt).

Ernie

Rotti

Zitat von: Quinky am 04. November 2024, 14:56:46Einer Erwerbsunfähigen Person, die auf Grundsicherung angewiesen ist, würde ich immer von jeder Beschäftigung abraten, da praktisch fast der ganze Verdienst durch den Staat "enteignet" wird. Hierbei ist zu beachten, das ab dem ersten € 70%!!! mit der Grundsicherung verrechnet wird, d.h.
ja aber hier die Frau studiert da ist der TE sicher noch nicht so alt um einen Versuch zu starten und im Bürgergeld sicher besser aufgehoben was einen Verdienst angeht-

Ganesh

Danke für eure Antworten, das hat mir geholfen, einen gewissen Einblick zu haben, wo ich stehe und welche Möglichkeiten ich habe.