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Zwei-€ Jobs

Begonnen von bambini, 27. September 2024, 19:04:22

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bambini

Moin, im gestrigen Gespräch hat mir meine Fachkraft einen 2€-Job "angeboten".
Davon hörte ich nie etwas. Ich bin absolut Laie und habe an Euch, die Community viele Fragen.

Ich bat um 7 Tage Zeit, mich genauestens über diese Jobs zu informieren.
Es gibt sehr viele negative Argumente gegen die 2€-Jobs.
Wissenschaftl. Studien haben bewiesen, diese Jobs frustrieren Bürgergeldler und führen tatsächlich letztendlich nicht in feste Arbeit. Sogar die Arbeitsagentur selbst hält diese Jobs für nicht zielführend. Was noch erwähnenswert ist, das wenige Geld darf man zwar 100% behalten (Ohne Anrechnung), aber für die Fahrtkosten muss man selbst aufkommen. Sogar bis zum Ersttermin beim Träger von diesen Jobs.

Geringe Bezahlung: Die Bezahlung von nur 2 Euro pro Stunde wird oft als Ausbeutung empfunden und steht in keinem Verhältnis zur geleisteten Arbeit.

Keine Integration in reguläre Arbeitsplätze: Studien haben gezeigt, dass 2-Euro-Jobs oft nicht dazu führen, dass die Menschen langfristig in reguläre Vollzeitarbeit integriert werden.

Mangelnde Perspektive: Menschen, die in 2-Euro-Jobs arbeiten, haben oft das Gefühl, keine Perspektive zu haben und weiterhin von staatlicher Unterstützung abhängig zu sein.

Würde und Selbstwertgefühl: Viele Menschen empfinden es als entwürdigend, für so wenig Geld zu arbeiten und fühlen sich nicht wertgeschätzt.

Fehlende Qualifizierung: Oftmals fehlt es an Möglichkeiten zur Weiterbildung und Qualifizierung in 2-Euro-Jobs, was die Chancen auf eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt verringern kann.

Ich war richtig geschockt, als ich dies so sinngemäß im Internet lieste. Sollte ich der Fachkraft dies gleich vorlegen oder vorlesen? Macht das Sinn?
Kann ich im nächsten Gespräch gleich zur Fachkraft sagen, ich halte davon nichts, wie die Arbeitsagentur auch nichts davon hält und die wissenschaftlichen Studien. Deshalb am besten gleich Widerspruch? Oder kommt das erst mal ohne Absprache in den Kooperationsplan? Es gibt keine Zuweisung, daher auch kein Widerspruch vorerst nötig?
Was bedeutet "2€-Jobs dürfen nicht zusätzlich sein"?

Ichigo

Hi.

Ich habe vor kurzem selbst eine 1€ Arbeitsgelegenheit hinter mir und diese ohne Sanktionen abgebrochen, deshalb kann ich dir aus eigener Erfahrung ein wenig darüber schildern. Heißt aber nicht, dass es bei dir genauso ablaufen muss.

Zunächst mal kommt es darauf an ob du für das "Angebot" eine Rechtsfolgebelehrung erhalten hast oder nicht.
Falls ja macht das ein Abbrechen ohne Sanktionskonsequenzen sehr schwierig.
Gibt es keine Rechtsfolgebelehrung kannst du unter Angaben von sinnvollen Gründen zu deinem Sachbearbeiter gehen und mit ihm darüber sprechen, warum es deiner Ansicht nach keine zumutbare Maßnahme ist. Man könnte dann die von dir erwähnten Sachen nennen die du vermutlich aus Wikipedia hast.

Wichtig ist auch, dass bei dem "Angebot" alles seine Richtigkeit hat.
Angegeben sein muss die Arbeitsstelle, wie viele Stunden pro Tag und Woche verrichtet werden sollen, welche Tätigkeiten ausgeführt werden sollen und ob die Stelle wettbewerbsneutral ist. Wenn die Tätigkeiten die du ausführen sollst z.B. von einer Vollzeitkraft ausgeführt werden können und diese aber natürlich weitaus mehr Lohn dafür erhalten würde, dann wäre das Arbeitsplatzverdrängung und könnte deinerseits angefochten werden.

Du hast geschrieben, dass es keine Zuweisung gibt also sollte es rein theoretisch kein Problem sein wenn du das nicht machen willst. Ich würde da aber vorher genau nachhaken. Man erhält ja keinen Lohn sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung und auch wenn man das komplett für sich behalten darf dienen diese Plätze oftmals nur für schwer vermittelbare Leute die man so schnell wie möglich aus der Arbeitslosenstatistik haben will. Denn wer solche Maßnahmen mitmacht wird laut Statistik als arbeitssuchend gewertet und fällt dadurch aus der Arbeitslosenstatistik heraus. Hat man so eine Maßnahme dann beendet hat man quasi erstmal eine Weile "Ruhe" vor dem Jobcenter. Bis sie dann mit der nächsten Maßnahme kommen.

Fettnäpfchen

bambini

Mal was dazu reinreichen:
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?
ALG2-FAQ
ZitatMuss ich einen 1 Euro Job annehmen, wenn meine Aufwendungen dafür höher sind als die Aufwandsentschädigung?
Die Zumutbarkeitskriterien in § 10 SGB II gelten gemäß § 10 Abs. 3 SGB II auch für Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, also AGH usw.
Ein "Sonstiger wichtiger Grund" nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II liegt u.a. vor, "wenn die Aufwendungen für die angebotene Arbeit höher sind als die Einnahmen aus der Arbeit" (Rz 10.26 der Durchführungshinweise zu § 10 SGB II). Das heißt im Klartext: wenn die Maßnahme des Amtes höhere Kosten verursacht als man dafür als Lohn oder Entschädigung erhält, kann die Maßnahme Folgenlos abgelehnt werden. Bei uneinsichtigen Sachbearbeitern muss man sich allerdings u.U. auf einen Rechtsstreit, d.h. Klage vor dem Sozialgericht, einstellen, um sein Recht auch zu bekommen.

MfG FN
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bambini

Es ist nur ein Gespräch, aber ich will auch ohne Zuweisung nicht als Totalverweigerer bei der Fachkraft vorgemerkt werden. Ein 2€-Job kommt mir als Versklavung gleich. Kein richtiger Job und wird auch nicht gerecht bezahlt. Problem im Gespräch ist immer, wie sage ich das ihr ohne große Umschweife?

Sheherazade

Zitat von: bambini am 01. Oktober 2024, 17:29:56Ein 2€-Job kommt mir als Versklavung gleich. Kein richtiger Job und wird auch nicht gerecht bezahlt. Problem im Gespräch ist immer, wie sage ich das ihr ohne große Umschweife?

Am besten, indem du ihr vorrechnest, dass du für 563€ (das ist dein Regelsatz, den du ja schon steuerfrei bekommst) nur knapp 45 Stunden im Monat zum Mindestlohn von derzeit 12,41€ arbeiten möchtest, die nicht anrechenbaren 2€ je Stunde solltest du aber noch dazu rechnen.

Nein, das war jetzt sarkastisch gemeint und stimmt auch nicht, wer hat schon einen Stundenlohn von 14,41€ netto?

Du übersiehst eben, dass du nicht nur für 2€/Stunde arbeiten gehst - mit dem Argument kannst du tatsächlich nicht punkten.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent

Zitat von: bambini am 01. Oktober 2024, 17:29:56Ein 2€-Job kommt mir als Versklavung gleich.
Diese 2 EUR sind doch aber kein Lohn. Das ist keine Arbeitsstelle, die entlohnt wird, gar nicht.

Ich verstehe, dass Du das nicht machen möchtest. Aber als Lohnerwerbstätigkeit solltest Du das nicht sehen (bei dieser Perspektive kannst Du nur verlieren).

Die Idee dahinter war mal (oder ist immer noch), dass Leute, die keine Chance haben auf eine Zusage, langsam wieder versuchen können, ob sie überhaupt arbeiten könnten (und was und wie lange). Natürlich ist jeder Job besser!

bambini

Soll ich meine Fachkrtaft fragen ob es für den 2E-Job eine Zuweisung dafür schon gibt? Und wenn ja, dann Widerspruch? :weisnich:

Sheherazade

Zitat von: bambini am 15. Oktober 2024, 17:11:05Soll ich fragen ob es eine Zuweisung dafür schon gibt?

Wozu willst du die Pferde scheu machen? Wenn du noch keine hast, gibt es auch noch keine.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

bambini

Ich will bestens vorbereitet sein, das ist das Problem - unvorbereitet in etwas "reinzufallen".

Marco1982

Zitat von: bambini am 01. Oktober 2024, 17:29:56Es ist nur ein Gespräch, aber ich will auch ohne Zuweisung nicht als Totalverweigerer bei der Fachkraft vorgemerkt werden. Ein 2€-Job kommt mir als Versklavung gleich. Kein richtiger Job und wird auch nicht gerecht bezahlt. Problem im Gespräch ist immer, wie sage ich das ihr ohne große Umschweife?

Erstmal biste kein Totalverweigerer nur weil du eine Maßnahme nicht machen willst, also erstmal keine Panik aktuell würdest du 10% dafür bekommen.

Totalverweigerer biste wenn du ein Job ablenhnst womit du aus dem Bürgergeld rauskommst.

Extra nachfragen würde ich jetzt auch nicht, wenn dann melden die sich schon von alleine.

Was die Maßnahme angeht hat die Fettnäpfchen doch den Link schon gepostet, wie du reagieren kannst, solltest du sie machen müssen.