Als Bürgergeldempfänger bei der BA bewerben - Sinnlos?

Begonnen von Andy1989, 19. Oktober 2024, 13:34:05

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Andy1989

Hallo,

Und zwar überlege ich, mich bei der BA für eine Stelle als Telefonserviceberater zu bewerben.
Es handelt sich hierbei nicht um das Jobcenter bei dem ich gemeldet bin, sondern um eins in einem umliegenden Landkreis.
Allerdings bin ich mir trotzdem unsicher ob das überhaupt Sinn macht bzw mir nicht auch noch zum Nachteil wird.
Die haben doch mit Sicherheit auch Einsicht in meine Akte oder?
Da ich schwerbehindert und für die Stelle qualifiziert wäre müssten Sie mich auch zum Vorstellungsgespräch einladen, aber ich bin mir sehr unsicher.

Hat sich hier schon mal jemand direkt beim Jobcenter bzw der Bundesagentur für Arbeit beworben?

Sheherazade

Nur Mut, Bewerbung hinschicken und abwarten. Was soll schon passieren?

Als damals 2005 ALGII an den Start gegangen ist, haben die Jobcenter überwiegend aus dem Pool von Langzeitarbeitslosen rekrutiert, da waren dann schon öfter Berufsfremde am Schalter anzutreffen. Wenn deine Qualifikationen jetzt auch noch zum Stellenprofil passen, umso besser.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tini911

Zitat von: Andy1989 am 19. Oktober 2024, 13:34:05Hat sich hier schon mal jemand direkt beim Jobcenter bzw der Bundesagentur für Arbeit beworben?

Ich habe da sogar meine Ausbildung gemacht, von 2000 - 2004 mit Mutterschutz/ Elternzeit Unterbrechung

Nur Mut, bin ebenfalls schwerbehindert

TripleH

Zitat von: Andy1989 am 19. Oktober 2024, 13:34:05Hat sich hier schon mal jemand direkt beim Jobcenter bzw der Bundesagentur für Arbeit beworben?

Ich habe etliche Kollegen, die davor im Leistungsbezug waren. Das ist definitiv kein Ausschlusskriterium. Darf es auch nicht sein, da im Öffentlichen Dienst das Prinzip der Bestenauslese gilt und man das im Fall der Fälle sogar gerichtlich durchsetzen kann.

anne

Zitat von: Andy1989 am 19. Oktober 2024, 13:34:05Hat sich hier schon mal jemand direkt beim Jobcenter bzw der Bundesagentur für Arbeit beworben?
Ja, als Postbearbeiter/Postverteiler im Internen Service
dem voraus ging ein Vermittlungsvorschlag meiner damaligen Ansprechpartnerin im Jobcenter. Der Job war zeitlich begrenzt.
Du musstest damals wirklich kein Genie sein, um im Jobcenter zu arbeiten. Beziehungen sind aber immer von Vorteil. Für den Bummeljob den ich damals gemacht habe, war aber nichtmal das nötig.

Andy1989

Zitat von: anne am 19. Oktober 2024, 14:25:28
Zitat von: Andy1989 am 19. Oktober 2024, 13:34:05Hat sich hier schon mal jemand direkt beim Jobcenter bzw der Bundesagentur für Arbeit beworben?
Ja, als Postbearbeiter/Postverteiler im Internen Service
dem voraus ging ein Vermittlungsvorschlag meiner damaligen Ansprechpartnerin im Jobcenter. Der Job war zeitlich begrenzt.
Du musstest damals wirklich kein Genie sein, um im Jobcenter zu arbeiten. Beziehungen sind aber immer von Vorteil. Für den Bummeljob den ich damals gemacht habe, war aber nichtmal das nötig.


Für genau diese Stelle habe ich auch einen Vermittlungsvorschlag erhalten, allerdings war die Bewerbungsfrist schon abgelaufen. Da habe ich mich auch gewundert, warum die mir ein Stellenangebot schicken bei dem die Bewerbungsfrist abgelaufen ist.
Zumindest bin ich dadurch auf die andere Stelle aufmerksam geworden  :grins:
Und die Bezahlung ist auch nicht schlecht für eine Call Center Tätigkeit.

Gut, dann werde ich mich aufjedenfall dort bewerben. Ein Versuch ist es wert.

Rotti

Zitat von: Andy1989 am 19. Oktober 2024, 13:34:05Allerdings bin ich mir trotzdem unsicher ob das überhaupt Sinn macht bzw mir nicht auch noch zum Nachteil wird. Die haben doch mit Sicherheit auch Einsicht in meine Akte oder?

Da braucht es dann nicht viele Bewerbung wenn alles in der Akte steht man schreibt dann nur warum wann gerne hier arbeiten will z.b. ich helfe gerne Leuten bei ihren beruflichen vorankommen.

Sheherazade

Zitat von: Rotti am 19. Oktober 2024, 16:22:00Da braucht es dann nicht viele Bewerbung wenn alles in der Akte steht

Vermutlich ist es auch für Jobcenter-Kunden erfolgversprechender, die BA bzw. das Jobcenter im Falle einer Bewerbung genau so mit einer ordentlichen Bewerbung zu "bedienen" wie jeden anderen Arbeitgeber auch.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Oktavius

Zitat von: Rotti am 19. Oktober 2024, 16:22:00Da braucht es dann nicht viele Bewerbung wenn alles in der Akte steht man schreibt dann nur warum wann gerne hier arbeiten will z.b. ich helfe gerne Leuten bei ihren beruflichen vorankommen.
Es braucht die gleiche Bewerbung, wie anderswo auch. Mit dem Hinweis, dass da irgendwo was in einer Akte steht, zeigt man (ungewollt) eine problematische Arbeitshaltung.

Auch und gerade wenn man Leuten bei ihrem beruflichen Vorankommen helfen möchte, sollte man nicht (unbeabsichtigt) den Eindruck hinterlassen, dass man nur das nötigste tun möchte..

Ronald BW

Also wenn ich sehe was die für "Sicherheitspersonal" haben sind die Anforderungen nicht hoch.
Beim Sicherheitspersonal ist das oft mehr Masse statt Klasse.
Auch eine vernünftige Fortbildung war auf Nachfrage nicht vorgesehen.
Auch die Optik ruinierte bei der von mir gemachten Erfahrung das Ansehen des Jobcenters nachhaltig.
Ich habe es mir nicht nehmen lassen das anzusprechen.
Kann ja nicht sein das der Empfang optisch durch herum-lümmeln besticht.
Das kann er wegen mir abends auf seinem Sofa machen.

TripleH

Das Sicherheitspersonal sind externe Firmen und die werden über öffentliche Ausschreibung generiert mit dem Zwang, den billigsten zu nehmen. Das kann man überhaupt nicht mit der Rekrutierung eigenen Personals vergleichen.

Ronald BW

Es besteht bei keiner Ausschreibung ein Zwang den billigsten zu nehmen.
Es kann immer das Angebot genommen werden das am günstigsten ist.
Also zum Beispiel geeignetes Personal beschäftigt.

TripleH

Klar, das weiß man ja auch vorher, ob diese Firma nur Spargeltarzane mit einem IQ von 60 beschäftigt. Zumindest für eine Periode wird die wirtschaftlich günstigste genommen. Und danach kann man vielleicht argumentieren, warum diese Firma die Anforderungen trotz wirtschaftlichen Preises nicht erfüllt. Mehrfach bei Reinigungsfirmen, Postzustellern und eben Wachschutz selbst erlebt.

Birgit63

Zitat von: Ronald BW am 21. Oktober 2024, 18:52:16Es besteht bei keiner Ausschreibung ein Zwang den billigsten zu nehmen.
Es kann immer das Angebot genommen werden das am günstigsten ist.
Also zum Beispiel geeignetes Personal beschäftigt.

Gerade im ÖD werden immer die günstigsten Firmen genommen. Ich arbeite selbst im ÖD und kenne das Problem bei der Reinigungsfirma. Auch da wird die günstigste genommen. Die arme Reinigungskraft hat für ein 3-stöckiges Bürogebäude mit Toiletten und Teeküche und Büros reinigen (Wischen, Saugen, Schreibtische abwischen) eine Stunde Zeit. Wie die das schafft, ist ihre Sache. Sie hängt jeden Tag Zeit, die sie nicht bezahlt bekommt, hintendran.