Härtefall? Leistung wird eingestellt Erwerbsminderung

Begonnen von marco, 11. Oktober 2024, 16:31:24

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Kopfbahnhof

Zitat von: marco am 19. Oktober 2024, 17:13:07Ich bin jetzt 55 Jahre alt. Gesetzliches Rentenalter wäre 65 gluabe ich
Nö 67 :schock:

Abgesehen von allen, dein Antrag kann auch ohne diese Nachweise schon bearbeitet werden.
Damit erst mal ab November weiterhin Geld kommt.

Manches kann dann auch später noch nachgereicht werden.

Ottokar

Zitat von: marco am 20. Oktober 2024, 15:37:22Ottokar: sag da smal dem MKK Sozialamt...die bestehen auf diesem aktuellen EM Rente Bescheid/ oder Antrag
Ich hatte nicht geschrieben, dass das Sozialamt den EMR-Ablehnungsbescheid nicht einsehen darf, sondern das er für deinen Anspruch auf Leistungen des SGB XII nicht relevant ist. Hättest du eine Rentenanspruch, dann wäre der Bewilligungsbescheid relevant, weil die Rente als Einkommen berücksichtigt wird.
Was hier hingegen relevant ist, ist die Feststellung der vollen dauerhaften Erwerbsminderung durch die DRV, denn aufgrund dieser hast du schon jetzt Anspruch auf GruSi nach dem 4. Kap. SGB XII und nicht erst mit Eintritt der Altersrente. Diese Feststellung steht lt. deiner Aussage aber nicht im Ablehnungsbescheid, sondern in einer separaten sozialmedizinischen Stellungnahme der DRV.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


marco

Ufff Leute...... :mail:

Ich fülle gerade die zwei formulare vom Freitag aus, Familienangehörige, Eltern sind verstorben 2002 und 2011, mus sich angeben ob ich eine Schwester habe? Die lebt woanders arbeitet als kindergärtnerin und hat anderen Nachnamen... muss ich die angeben ? Kenne nihct einmal deren Wohnadresse (wir haben nichts zu tun miteinander)

Oder rechnen die meine sozialhilfe die mit Einkommen meiner Schwester an ? 
uffff.... ??? :weisnich:

Sheherazade

Zitat von: marco am 21. Oktober 2024, 17:45:08mus sich angeben ob ich eine Schwester habe?

Nein.

ZitatGrundsätzlich kann die Sozialhilfebehörde nur Unterhalt von Verwandten ersten Grades, also von Eltern oder Kindern, nicht jedoch von Großeltern, Enkeln oder Geschwistern fordern.
Quelle
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Oktavius

Zitat von: marco am 21. Oktober 2024, 17:45:08Oder rechnen die meine sozialhilfe die mit Einkommen meiner Schwester an ? 
uffff.... ??? :weisnich:
Geschwister sind nie unterhaltspflichtig- daher: Nein.