Weiterbewilligung erhalten aber Leistung gekürzt

Begonnen von xbaal, 24. Oktober 2024, 11:16:51

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xbaal

Hallo

Ich, M, 33 Jahre, habe 2024 Job und Wohnung verloren und bin wieder in mein Elternhaus eingezogen und beziehe nun seit einem Jahr Bürgergeld.
Im August habe ich einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und musste ständig neue Sachen nachreichen. Kontoauszüge, Anlage VM, noch mehr Kontoauszüge, Paypalkonto, alle meine Versicherungsverträge (Unfall, Haftpflicht, Kfz), Anlage HG.

Danach bekam ich eine Einladung für ein Persönliches Gespräch, welches notwendig sei um über meinen Weiterbewilligungsantrag zu entscheiden.
In diesem Gespräch wurden mir komische Fragen gestellt, z.b.: Wie mein Alltag so aussieht oder wie mein Verhältnis zu meinen Eltern ist. Dann kam auch die Frage ob wir Lebensmittel Zusammen kaufen und konsumieren. Meine Antwort war: Ja ich gehe mit meinen Eltern zusammen einkaufen und wir Kochen und Essen gemeinsam. Mit diesen Fragen hatte man scheinbar das Ziel Gründe zu finden um meine Leistungen zu kürzen.

Jetzt nach nur 10 Wochen Bearbeitung hatte ich gestern die Bewilligung im Briefkasten. Und dort seht meine Regelleistung wird gekürzt mit folgender Begründung:
,,Die Regelleistung nach § 20 SGB II wird für Hilfsbedürftige gewährt, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Sie bekommen Kost und Logie von ihren Eltern unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Regelleistung ist somit um den Betrag für Nahrung, Getränke und Genusswaren in Höhe von 195,36 € zu kürzen."
Mein Regelsatz wird also von 563 € auf 367,64 € gekürzt.

Wie gehe ich jetzt dagegen vor, was kann ich tun?


Ich stellte auch vor einigen Monaten einen Antrag auf eine eigene Wohnung, doch dieser wurde abgelehnt mit folgender Begründung: ,,Wir sehen keine Notwendigkeit einer eigenen Wohnung da Sie Unentgeltlich bei ihren Eltern wohnen können"

Ich wohne in einem Dorf in Thüringen und hier in gibt es keine Arbeit vor Ort für mich.
Ich möchte umziehen um mein Leben zu verbessern und eine bessere Arbeit zu bekommen. Am liebsten würde ich sogar in ein anderes Bundesland umziehen.

Was kann ich tun, sollte ich einen neuen Antrag stellen?

Kann ich mit meinen Eltern einen Mietvertrag oder Kostenbeteiligung machen um Wohngeld auch fürs Elternhaus zu bekommen? Meine Eltern haben ja auch kosten wegen mir und das Jobcenter sieht das einfach als selbstverständlich an.


Ich hatte auch eine Umschulung beantragt, weil ich meinen Beruf wechseln möchte.
Mein Sachbearbeiter meinte zuerst muss ich beweisen, dass ich einen Geregelten Alltag hinbekomme und Zuverlässig bin. Dafür sollte ich an einer Maßnahme dranteilnehmen, diese Maßnahme besuchte ich dann täglich bis sie zu Ende war, ich hatte keine Fehlzeit und war immer pünktlich. Danach musste ich einen Psychologischen Test machen und dann sollte ich selber nach Umschulungsangeboten suchen und diese einreichen. Diese wurden dann alle abgelehnt mit der Begründung: ,,Umschulungen und Weiterbildungen sind Kannleistungen und keine Mussleistung, diese sind sehr teuer und wir sind hier nicht bei wünsch dir was"

Jetzt bekam ich einen neuen Sachbearbeiter zugewiesen und dieser weiß nix davon das ich eine Umschulung beantragt habe und wenn ich eine will dann muss ich folgendes dafür tun: ,,Zuerst müssen Sie beweisen, dass Sie einen Geregelten Alltag hinbekomme und Zuverlässig sind. Dafür sollten Sie an einer Maßnahme teilnehmen und einen Psychologischen Test machen"

Und täglich grüßt das Murmeltier.

Was kann ich dagegen tun?

Ich habe das Gefühl das Jobcenter nutzt meine Nettigkeit und Ehrlichkeit gegen mich. Was kann ich noch an Leistungen beantragen? Hat jemand eine Übersicht was es für Leistungen gibst und wie ich sie beantrage?

Gibt es auch außer dem Jobcenter andere Behörde, Leistungsträger, Private Dienstleister, Europäische Union, andere Hilfsangebote die mir irgendwie weiterhelfen können? 

Ich möchte doch nur eine Wohnung und eine Umschulung.
Ich habe den Willen meine Lebenssituation zu verbessern und ich habe jetzt gemerkt das, dass Jobcenter mir dabei keine große Hilfe ist.
Aber ich brauche Hilfe um aus diesem Mist wieder rauszukommen.



Mfg danke im Voraus

Bimimaus5421

Zitat von: xbaal am 24. Oktober 2024, 11:16:51Hallo

Ich, M, 33 Jahre, habe 2024 Job und Wohnung verloren und bin wieder in mein Elternhaus eingezogen und beziehe nun seit einem Jahr Bürgergeld.
Im August habe ich einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und musste ständig neue Sachen nachreichen. Kontoauszüge, Anlage VM, noch mehr Kontoauszüge, Paypalkonto, alle meine Versicherungsverträge (Unfall, Haftpflicht, Kfz), Anlage HG.

Danach bekam ich eine Einladung für ein Persönliches Gespräch, welches notwendig sei um über meinen Weiterbewilligungsantrag zu entscheiden.
In diesem Gespräch wurden mir komische Fragen gestellt, z.b.: Wie mein Alltag so aussieht oder wie mein Verhältnis zu meinen Eltern ist. Dann kam auch die Frage ob wir Lebensmittel Zusammen kaufen und konsumieren. Meine Antwort war: Ja ich gehe mit meinen Eltern zusammen einkaufen und wir Kochen und Essen gemeinsam. Mit diesen Fragen hatte man scheinbar das Ziel Gründe zu finden um meine Leistungen zu kürzen.

Jetzt nach nur 10 Wochen Bearbeitung hatte ich gestern die Bewilligung im Briefkasten. Und dort seht meine Regelleistung wird gekürzt mit folgender Begründung:
,,Die Regelleistung nach § 20 SGB II wird für Hilfsbedürftige gewährt, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Sie bekommen Kost und Logie von ihren Eltern unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Regelleistung ist somit um den Betrag für Nahrung, Getränke und Genusswaren in Höhe von 195,36 € zu kürzen."
Mein Regelsatz wird also von 563 € auf 367,64 € gekürzt.

Wie gehe ich jetzt dagegen vor, was kann ich tun?


Ich stellte auch vor einigen Monaten einen Antrag auf eine eigene Wohnung, doch dieser wurde abgelehnt mit folgender Begründung: ,,Wir sehen keine Notwendigkeit einer eigenen Wohnung da Sie Unentgeltlich bei ihren Eltern wohnen können"

Ich wohne in einem Dorf in Thüringen und hier in gibt es keine Arbeit vor Ort für mich.
Ich möchte umziehen um mein Leben zu verbessern und eine bessere Arbeit zu bekommen. Am liebsten würde ich sogar in ein anderes Bundesland umziehen.

Was kann ich tun, sollte ich einen neuen Antrag stellen?

Kann ich mit meinen Eltern einen Mietvertrag oder Kostenbeteiligung machen um Wohngeld auch fürs Elternhaus zu bekommen? Meine Eltern haben ja auch kosten wegen mir und das Jobcenter sieht das einfach als selbstverständlich an.


Ich hatte auch eine Umschulung beantragt, weil ich meinen Beruf wechseln möchte.
Mein Sachbearbeiter meinte zuerst muss ich beweisen, dass ich einen Geregelten Alltag hinbekomme und Zuverlässig bin. Dafür sollte ich an einer Maßnahme dranteilnehmen, diese Maßnahme besuchte ich dann täglich bis sie zu Ende war, ich hatte keine Fehlzeit und war immer pünktlich. Danach musste ich einen Psychologischen Test machen und dann sollte ich selber nach Umschulungsangeboten suchen und diese einreichen. Diese wurden dann alle abgelehnt mit der Begründung: ,,Umschulungen und Weiterbildungen sind Kannleistungen und keine Mussleistung, diese sind sehr teuer und wir sind hier nicht bei wünsch dir was"

Jetzt bekam ich einen neuen Sachbearbeiter zugewiesen und dieser weiß nix davon das ich eine Umschulung beantragt habe und wenn ich eine will dann muss ich folgendes dafür tun: ,,Zuerst müssen Sie beweisen, dass Sie einen Geregelten Alltag hinbekomme und Zuverlässig sind. Dafür sollten Sie an einer Maßnahme teilnehmen und einen Psychologischen Test machen"

Und täglich grüßt das Murmeltier.

Was kann ich dagegen tun?

Ich habe das Gefühl das Jobcenter nutzt meine Nettigkeit und Ehrlichkeit gegen mich. Was kann ich noch an Leistungen beantragen? Hat jemand eine Übersicht was es für Leistungen gibst und wie ich sie beantrage?

Gibt es auch außer dem Jobcenter andere Behörde, Leistungsträger, Private Dienstleister, Europäische Union, andere Hilfsangebote die mir irgendwie weiterhelfen können? 

Ich möchte doch nur eine Wohnung und eine Umschulung.
Ich habe den Willen meine Lebenssituation zu verbessern und ich habe jetzt gemerkt das, dass Jobcenter mir dabei keine große Hilfe ist.
Aber ich brauche Hilfe um aus diesem Mist wieder rauszukommen.



Mfg danke im Voraus

Es ist unglaublich welche Tricks die Jobcenter anwenden um Gelder einzusparen .
Man könnte denken die haben persönlich mit Christian Lindner ( Fdp) gesprochen ?🙈

Gegen den Bescheid sofort zum Sozialgericht einstweilige Anordung beim Sozialgericht stellen auf Auszahlung des vollen Regelsatzes denn der Anspruch ist 563 € für dich und nicht was ein Sacharbeiter fantasiert.
Den Einstweiligen Rechtsschutz kannst du auch schriftlich mit dringend oer Fax beim Sg deiner Stadt einreichen ,da damit das Existenzminimum nicht gesichert ist .
Und natürlich auch den Widerspruch gegen den Rechtswidrigen Bescheid eingelegen mit der Begründung das der Rechtswidrig ist da dir der Regelsatz von 563 € zusteht , das Gesetz sieht nicht vor das
Zukünftigt keine Aussagen beim Sb machen ,damit haben Sie dich in eine Falle gelockt .
Nie alleine ins Jc nur mit Begleitung.
Kost und Logie steht nirgends im Gesetz das wenn man zusammen isst das man die Verantwortung an die Eltern abgibt .
Du hast Anrecht auf deinen eigenen Bedarf und der ist 563 euro und nicht unterdeckt mit gekürzt 195;36 € , auch bei der Bundesagentur für Arbeit und bei der Bmas sich beschweren das man dir den zuständigen Regelsatz von 563euro verwehrt
Zu den Umschulungen ,auch hier gegen den Bescheid Rechtsmittel widerspruch und dann Klage beim Sozialgericht einreichen .

Hast du schriftlich mit Namen auf Bescheid das du nachweißen sollst das du deinen Alltag hinbekommst ?
Eine unverfrohenheit das würde ich mir nicht gefallen lassen .
Hat das jc Ermessen ausgeübt mit der Umschulung ? Sicherlich nicht !! Eine Kann Leistung bedeutet sie müssen Ermessen ausüben dir bleibt nichts anderes übrig als den Rechtsweg über die Gerichte zu gehen
Es zeigt sich immer mehr das diese System an die wand gefahren werden soll

Du hast sehr viele möglichkeiten aktiv dagegen vorzugehen
Auch kannst du hubertus heil von der spd anschreiben und genau deinen Fall schildern das du gerne aus der Situtation raus möchtest und man seiten der Behörde steine in den Weg gelegt wird
Du gerne eine der Fachkräfte werden möchtest aber anscheinend möchte man junge Leute doch nicht die chance geben wo Deutschland doch so dringend die Fachkräfte braucht ...


Fettnäpfchen

xbaal

Zitat von: xbaal am 24. Oktober 2024, 11:16:51In diesem Gespräch wurden mir komische Fragen gestellt, z.b.: Wie mein Alltag so aussieht oder wie mein Verhältnis zu meinen Eltern ist. Dann kam auch die Frage ob wir Lebensmittel Zusammen kaufen und konsumieren. Meine Antwort war: Ja ich gehe mit meinen Eltern zusammen einkaufen und wir Kochen und Essen gemeinsam. Mit diesen Fragen hatte man scheinbar das Ziel Gründe zu finden um meine Leistungen zu kürzen.
Das waren Fangfragen um undedarfte neue Kunden über den Tisch ziehen zu können. Und da gehörst du aufgrund dessen das du keine Ahnung vom ALG 2 hast dazu. Rechtswidrig ist es m.M.n.auch. Passt aber zu dem Verhalten von JCtern in deinem Bundesland.
ZitatDer in Wohngemeinschaften häufig anzutreffende gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln und Sanitärartikeln aus einer Gemeinschaftskasse begründet noch keine Wirtschaftsgemeinschaft (BSG-Urteil vom 27.01.2009, Az. B 14 AS 6/08 R).
selbst ein gemeinsames Konto ist kein Hinweis auf eine HG! s. Anhang.

Zitat von: xbaal am 24. Oktober 2024, 11:16:51Wie gehe ich jetzt dagegen vor, was kann ich tun?
Klage EA wegen Antragsablehnung, BG unterstellt, Mitbewohner verweigern die Auskunft
Das wäre ein anzupassendes Muster von welchem du dir das passende raussuchst und dann in den richtigen Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) . mit einbauen kannst. Das stellst du aber als Muster hier ein, natürlich nur wenn du willst, bevor du das an das zuständige SG schickst.

Zitat von: xbaal am 24. Oktober 2024, 11:16:51Ich stellte auch vor einigen Monaten einen Antrag auf eine eigene Wohnung, doch dieser wurde abgelehnt mit folgender Begründung: ,,Wir sehen keine Notwendigkeit einer eigenen Wohnung da Sie Unentgeltlich bei ihren Eltern wohnen können"
Da hast ja ein super JC erwischt!
Man stellt keinen Antrag auf eine Whg.
Man geht mit einem Mietangebot oder einem noch nicht unterschriebenen MV zum JC und lässt ihn sich genehmigen. Dazu muss die Whg. aber in den Angemessenheitskriterien deines JC liegen! > https://www.harald-thome.de/informationen.html
Genaueres zum nachlesen > Ratgeber Umzug

Zitat von: xbaal am 24. Oktober 2024, 11:16:51Kann ich mit meinen Eltern einen Mietvertrag oder Kostenbeteiligung machen um Wohngeld auch fürs Elternhaus zu bekommen? Meine Eltern haben ja auch kosten wegen mir und das Jobcenter sieht das einfach als selbstverständlich an.
Selbstverständlich und das hättest du gleich machen sollen.
Kommt darauf an ob es Eigentum oder eine Mietwohnung der Eltern ist dann bietet sich dass Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt an.

Zitat von: xbaal am 24. Oktober 2024, 11:16:51Ich möchte umziehen um mein Leben zu verbessern und eine bessere Arbeit zu bekommen. Am liebsten würde ich sogar in ein anderes Bundesland umziehen.
Das musst du nur in Angriff nehmen und wenn du entsprechende Angebote (Jobzusage schriftlich neue Whg. muss dann innerhalb der dort geltenden Kriterien liegen ausser du verdienst so viel das du kein Bürgergeld mehr bekommst dann aber Einstiegsgeld beim alten JC beantragen.) hast kann das JC nicht ablehnen und muss dich dahingehend finanziell unterstützen, natürlich nur auf Antrag.

Zitat von: xbaal am 24. Oktober 2024, 11:16:51Jetzt bekam ich einen neuen Sachbearbeiter zugewiesen und dieser weiß nix davon das ich eine Umschulung beantragt habe und wenn ich eine will dann muss ich folgendes dafür tun: ,,Zuerst müssen Sie beweisen, dass Sie einen Geregelten Alltag hinbekomme und Zuverlässig sind. Dafür sollten Sie an einer Maßnahme teilnehmen und einen Psychologischen Test machen"
:wand: Ganz am Schluss noch was für dich!

Zitat von: xbaal am 24. Oktober 2024, 11:16:51Ich hatte auch eine Umschulung beantragt, weil ich meinen Beruf wechseln möchte.
Das ist mit am schwierigsten und ich habe da nicht viel Ahnung davon. Vllt. kommt da ja was von anderen Usern dazu.

Ratgeber nicht nur für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
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Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Nicht ohne Beistand zur Arge

MfG FN
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