Hohe Betriebskostenachzahlung wegfall SGb 12 wie ist der Kv versichert?

Begonnen von Bimimaus5421, 25. Oktober 2024, 20:49:16

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Bimimaus5421

Meine Mutter ,hat hohe Betriebskostenachzahlung ethalten So das Sie 2 Monate nix mehr an Miete bezahlen muss .
Sie stockt mit Sgb 12 kapitel 4 auf .
Und ist in 264 sgb v
Wer übernimmt dann die Kv ?
Sie bekommt auch Hilfe zur Pflege das Pflegegeld .

Da sie dann wohl rausfällt wie ist dann der Kv gewährleistet ?

Rotti

Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Oktober 2024, 20:49:16Da sie dann wohl rausfällt wie ist dann der Kv gewährleistet ?
Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Oktober 2024, 20:49:16Und ist in 264 sgb v
Normal Überweist doch das Sozialamt direkt die KV an die Kasse. Steht da in ihrem Bescheid nix ?
Zitat§ 32 Bedarfe für eine Kranken- und Pflegeversicherung
(1) Angemessene Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung sind als Bedarf anzuerkennen, soweit Leistungsberechtigte diese nicht aus eigenem Einkommen tragen können. Leistungsberechtigte können die Beiträge so weit aus eigenem Einkommen tragen, wie diese im Wege der Einkommensbereinigung nach § 82 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 abzusetzen sind. Der Bedarf nach Satz 1 erhöht sich entsprechend, wenn bei der Einkommensbereinigung für das Einkommen geltende Absetzbeträge nach § 82 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 bis 6 zu berücksichtigen sind.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Bimimaus5421

Zitat von: Rotti am 25. Oktober 2024, 20:57:12
Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Oktober 2024, 20:49:16Da sie dann wohl rausfällt wie ist dann der Kv gewährleistet ?
Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Oktober 2024, 20:49:16Und ist in 264 sgb v
Normal Überweist doch das Sozialamt direkt die KV an die Kasse. Steht da in ihrem Bescheid nix ?
Zitat§ 32 Bedarfe für eine Kranken- und Pflegeversicherung
(1) Angemessene Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung sind als Bedarf anzuerkennen, soweit Leistungsberechtigte diese nicht aus eigenem Einkommen tragen können. Leistungsberechtigte können die Beiträge so weit aus eigenem Einkommen tragen, wie diese im Wege der Einkommensbereinigung nach § 82 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 abzusetzen sind. Der Bedarf nach Satz 1 erhöht sich entsprechend, wenn bei der Einkommensbereinigung für das Einkommen geltende Absetzbeträge nach § 82 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 bis 6 zu berücksichtigen sind.
Nein Sie ist Betreute nach 264 Sgb v unechte Versicherung .
Kv geht in Vorleistung und holt sich beim Sozialamt die Gelder zurück

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Lt. § 82 Abs. 7 SGB XII ist eine Einnahme, durch die der Anspruch entfallen würde, auf 6 Monate zu verteilen.
Es gibt keine Regelung, dass bei Guthabenverrechnungen anders zu verfahren ist, zumal der Mieter das Recht hat, sich das Guthaben jederzeit auszahlen zu lassen und es damit  als Einkommen verfügbar wird.
Die Mutter sollte also darauf bestehen, dass der Vermieter das Guthaben an sie ausgezahlt.
Der Vermieter hat keinen Rechtsanspruch darauf, dieses zu behalten und mit zukünftigen Mietforderungen zu verrechnen.

Die Mutter stockt mit GruSi auf. Trägt das Sozialamt die gesamten Kosten der Unterkunft und Heizung, oder nur einen Teil?
Wenn die Mutter wegen Einkommensanrechnung oder Unangemessenheit der Miete einen Teil der Miete selbst zahlt, dann ist dieser im Abrechnungszeitraum selbst gezahlte Anteil zunächst vom Guthaben anzuziehen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Noch eine Verständnisfrage
Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Oktober 2024, 20:49:16Meine Mutter ,hat hohe Betriebskostenachzahlung ethalten

Wohnst du immer noch bei deiner Mutter? Dann sollte sie dir noch deinen Anteil der Betriebskostennachzahlung nachweislich auszahlen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bimimaus5421

Zitat von: Ottokar am 26. Oktober 2024, 09:25:41Lt. § 82 Abs. 7 SGB XII ist eine Einnahme, durch die der Anspruch entfallen würde, auf 6 Monate zu verteilen.
Es gibt keine Regelung, dass bei Guthabenverrechnungen anders zu verfahren ist, zumal der Mieter das Recht hat, sich das Guthaben jederzeit auszahlen zu lassen und es damit  als Einkommen verfügbar wird.
Die Mutter sollte also darauf bestehen, dass der Vermieter das Guthaben an sie ausgezahlt.
Der Vermieter hat keinen Rechtsanspruch darauf, dieses zu behalten und mit zukünftigen Mietforderungen zu verrechnen.

Die Mutter stockt mit GruSi auf. Trägt das Sozialamt die gesamten Kosten der Unterkunft und Heizung, oder nur einen Teil?
Wenn die Mutter wegen Einkommensanrechnung oder Unangemessenheit der Miete einen Teil der Miete selbst zahlt, dann ist dieser im Abrechnungszeitraum selbst gezahlte Anteil zunächst vom Guthaben anzuziehen.
Danke Ottokar
Das Sozialamt zahlt nur die Hälfte der Miete und Betriebskosten zur Zeit .
Welchen Vorteil hätte es wenn der Vermieter das Guthaben ausbezahlt ?
Bei der Anrechnung ?

Der Vermieter macht es laufend so das immer das Guthaben verrechnet wird mit der laufende Miete und nun soll Sie zwei Monate keine Miete zahlen ,damit fällt Sie doch aus der Bedürftigtkeit raus .
Nach 2 Monaten wäre Sie dann wieder Bedürftigt .
Und wie würde das jc es berechnen weil hälftigt kann ich ja keine Miete zahlen , wenn 2 Monate auch nix zahlen brauch ?
Auch 6 Monate verrechnen ?
Im 82 sgb 12 habe ich nichts von mietguthaben gelesen

Ottokar

Zitat von: Bimimaus5421 am 26. Oktober 2024, 14:25:06Welchen Vorteil hätte es wenn der Vermieter das Guthaben ausbezahlt ? Bei der Anrechnung ?
Das hatte ich bereits geschrieben.
Wenn der Vermieter das Guthaben auszahlt, muss sich das Sozialamt an § 82 Abs. 7 SGB XII halten, womit verhindert wird, das der Leistungsanspruch entfällt und somit auch die Probleme verhindert werden, die dann zusätzlich entstehen würden, u.a. beim Krankenversicherungsschutz.

Zitat von: Bimimaus5421 am 26. Oktober 2024, 14:25:06Der Vermieter macht es laufend so das immer das Guthaben verrechnet wird mit der laufende Miete
Dann handelt der Vermieter "laufend" rechtswidrig.

Zitat von: Bimimaus5421 am 26. Oktober 2024, 14:25:06Das Sozialamt zahlt nur die Hälfte der Miete und Betriebskosten zur Zeit .
Warum? Wegen der Einkommensanrechnung, oder weil die Miete auf zwei Personen aufgeteilt wird?

BTW ... lt. § 556 Abs. 2 BGB darf der Vermieter nur angemessene Vorauszahlungen verlangen. Grundlage ist dabei immer die letzte Betriebskostenabrechnung.
Wenn das Guthaben so hoch ist, dass es zwei Monatsmieten deckt, sind die Vorauszahlungen offensichtlich vollkommen unangemessen (grob geschätzt etwa doppelt so hoch wie sie sein dürften).
Deine Mutter sollte unbedingt vom Vermieter verlangen, dass die Vorauszahlungen entsprechend verringert werden, bzw. von ihem Recht gebrauch machen und - nach schr. Ankündigung - nur noch Vorauszahlungen in angemessener Höhe zahlen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bimimaus5421

Zitat von: Ottokar am 27. Oktober 2024, 08:35:25
Zitat von: Bimimaus5421 am 26. Oktober 2024, 14:25:06Welchen Vorteil hätte es wenn der Vermieter das Guthaben ausbezahlt ? Bei der Anrechnung ?
Das hatte ich bereits geschrieben.
Wenn der Vermieter das Guthaben auszahlt, muss sich das Sozialamt an § 82 Abs. 7 SGB XII halten, womit verhindert wird, das der Leistungsanspruch entfällt und somit auch die Probleme verhindert werden, die dann zusätzlich entstehen würden, u.a. beim Krankenversicherungsschutz.


Muss denn das Sozialamt nicht dran halten an 82 sgb x ,wenn das Guthaben mit der Miete verrechnet wird bzw nicht das Guthaben ausbezahlt wird ?
Wie gesagt macht der Vermieter seit Jahren so
Der Vermieter gehört der Stadt Hamburg die Saga
Zitat von: Bimimaus5421 am 26. Oktober 2024, 14:25:06Der Vermieter macht es laufend so das immer das Guthaben verrechnet wird mit der laufende Miete
Dann handelt der Vermieter "laufend" rechtswidrig.

Zitat von: Bimimaus5421 am 26. Oktober 2024, 14:25:06Das Sozialamt zahlt nur die Hälfte der Miete und Betriebskosten zur Zeit .
Warum? Wegen der Einkommensanrechnung, oder weil die Miete auf zwei Personen aufgeteilt wird?

Nein,nicht Einkommensanrechnung  Kopfteilige Kdu


BTW ... lt. § 556 Abs. 2 BGB darf der Vermieter nur angemessene Vorauszahlungen verlangen. Grundlage ist dabei immer die letzte Betriebskostenabrechnung.
Wenn das Guthaben so hoch ist, dass es zwei Monatsmieten deckt, sind die Vorauszahlungen offensichtlich vollkommen unangemessen (grob geschätzt etwa doppelt so hoch wie sie sein dürften).
Deine Mutter sollte unbedingt vom Vermieter verlangen, dass die Vorauszahlungen entsprechend verringert werden, bzw. von ihem Recht gebrauch machen und - nach schr. Ankündigung - nur noch Vorauszahlungen in angemessener Höhe zahlen.
Die Vorauszahlungen wurden so angepasst das keine Hohe Nachzahlung kommt weil die Regierung doch wegen der Corona Krise auf alle hohe Heizungkostennachzahlungen auf die Mieter angeblich zukommen sollten und Sozialamt und Jc haben dies akzeptiert .
Woher weiß man ob die Vorauszahlungen angemessen sind ?
Waren 95 euro im Monat

turbulent

Zitat von: Bimimaus5421 am 27. Oktober 2024, 10:08:57Die Vorauszahlungen wurden so angepasst das keine Hohe Nachzahlung kommt
Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Oktober 2024, 20:49:16Meine Mutter ,hat hohe Betriebskostenachzahlung ethalten
Du vermischst Rückzahlung und Nachforderung. Das ist NICHT dasselbe.

Zitat von: Bimimaus5421 am 27. Oktober 2024, 10:08:57Woher weiß man ob die Vorauszahlungen angemessen sind ?
Zitat von: Ottokar am 27. Oktober 2024, 08:35:25Grundlage ist dabei immer die letzte Betriebskostenabrechnung.
Die Jahressumme durch 12 teilen, ggf. runden.

TripleH

Aber das Betriebskostenguthaben ist doch keine Nachzahlung im Sinne des 82 Absatz 7 Satz 2 SGB XII. Sie wird ja für den Monat des Zuflusses erbracht.

Rotti

Zitat von: Bimimaus5421 am 27. Oktober 2024, 10:08:57Die Vorauszahlungen wurden so angepasst das keine Hohe Nachzahlung kommt weil die Regierung doch wegen der Corona Krise auf alle hohe Heizungkostennachzahlungen auf die Mieter angeblich zukommen sollten und Sozialamt und Jc haben dies akzeptiert . Woher weiß man ob die Vorauszahlungen angemessen sind ? Waren 95 euro im Monat
Darum geht es der VM muss das auszahlen bei uns wird das auch mit der nächsten Miete verrechnet, aber nicht bei solchen hohen Guthaben.
Zitat des VM: sollte das ausgewiesene Guthaben höher als die monatliche vereinbarte Miete sein, erfolgt keine Verrechnung mit der Lastschrift. Das Guthaben wird in diesem Fall vorher gesondert überwiesen. Wie sollte man auch 2 Monatsmieten dem Sozialamt zurückzahlen.
ZitatWenn ein Heizkostenguthaben mit der Miete im Wege einer Aufrechnung geltend gemacht werden soll, dann sollte das bei der Überweisung kenntlich gemacht werden,
z.B. "Miete Mai abzüglich Guthaben HK 90,00 €",
Noch besser ist es, wenn dem Vermieter zuvor die Aufrechnung mit einem kurzen Schreiben angekündigt wird,
z.B. "von der Mietzahlung für Mai habe ich das Guthaben aus Ihrer Heizkostenabrechnung vom ... in Höhe von 90,00 € abgezogen".
Einzugsermächtigung für die Miete verhindert die Aufrechnung eines Guthabens
Ist es wegen einer erteilten Abbuchungsermächtigung nicht möglich ein Guthaben zu verrechnen, dann fordern Sie den Vermieter zur Überweisung des Guthabens auf, setzen Sie eine Frist.
Erfolgt keine Berücksichtigung des Guthabens bei der Abbuchung der Miete, so können Sie die Einzugsermächtigung ggf. widerrufen, dann das Guthaben verrechnen.
https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsergebnis/Guthaben/
Heizkostenguthaben-Verrechnung-mit-Mietzahlung-der-Wohnung-E2451.htm
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu