Erben, Vermögen, Zufluss, Überbezahlung

Begonnen von HHanni, 27. Oktober 2024, 23:12:03

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HHanni

#15
Hallo @Ottokar,

entschuldigung für die erst jetzt so späte Rückmeldung aber mich hatte eine Grippe mit heftiger Bronchitis als Bronchial Asthmatiker ganz böse niedergestreckt.

Ein wenig Vorgeschichte für dich: Anfang März 2024 bekam ich vom Amtsgericht die schriftliche Nachricht, dass mein Vater am 26.10.2023 verstorben ist, weil kein Kontakt bestand musste ich erst gesucht werden.

Zum endgültigen Abschluss der außergerichtlichen Erbauseinandersetzung kam es erst am 20.11.2024 nachdem noch  nachträglich offene Punkte des Einigungsvertrags geklärt wurden sind.

Am 22.11.2024 hatte ich das Schreiben als Einschreiben Einwurf bei der Post abgeschickt aber kurioserweise gab es eine Postlaufzeit von  vier Tagen anstatt einem Tag!?

In dem Einschreiben an das JC hatte ich den aussergerichtlichen Einigungsvertrag zwischen mir und der Erbin als Kopie beigelegt sowie Kopie Kontoauszug über Zufluss des Pflichtteils vom 08.11.24, weil dort alle relevanten Daten (Todestag, höhe Pflichtteil, RA Kosten die auf die Auszahlungssumme aufgestockt wurden, da Erbin mir diese Erstatten musste) enthalten sind.

Ja ich weiß, dass das von dir erwähnte vorauseilen somit schon von mir begangen wurde aber ich weiß aus Erfahrung mit meinen SB's das deren Bearbeitung dann auch jedesmal fehlerhaft ist und es mich dann auch jedesmal einiges an Porto und Briefen gekostet hat, bis der vorliegende Faktische Sachverhalt dann auch endlich verstanden wurde.

Im November 2024 habe ich ja im Grunde genommen ab 08.-30.11. für 22 Tage wegen dem Zufluss der Erbauszahlung (Pflichtteil) zu unrecht Leistungen (RS & KdU) erhalten.
Für Dezember 2024 wurde mir trotz meiner Veränderungsmitteilung vom 26.11.2024 die volle Leistung (RS&KdU) an Bürgergeld vom JC noch mal überwiesen anstatt gestoppt.

In meinem zuständigen JC scheinen nach meinen bisherigen Erfahrungen der letzten Jahre ständig irgendwelche Unterlagen, die auf dem Postwege dort eingehe, auf mysteriöser Weise verloren zu gehen.

Du schreibst, dass das JC eine Fristlaufzeit bis zum 26.11.2025 hat, um noch konkret Rückforderungen aus Nov.&Dez. 2024 stellen zu können.
Was könnte denn theoretisch auf mich zukommen sollte das JC wider erwartend plötzlich am 27.11.2025 versuchen doch noch Forderungen zu stellen?

Für den Fall der Fälle wäre es sicherlich sinnvoll, wenn ich mir vorab eine grobe Einschätzung der Höhe errechne die ich dann vorsorglich beiseite lege.

Müssen eigentlich die Beiträge der Krankenversicherung und Pflegeversicherung (170€? Pro Monat?) die das JC in dem Zeitraum bezahlt hat auch mit zurück Erstattet werden?

Ich rechne aber damit, spätestens wenn die Meldung über die Genossenschaftsanteile im JC eingeht, sollte das eine Regung auslösen.

Vielen lieben Dank schon mal für deine Antwort!

LG

HHanni






Hallo @Sheherazade,
an dich auch noch eine Entschuldigung für die sehr verspätete Rückmeldung, eine Grippe mit Bronchitis und Bronchial Asthma ist keine schöne Kombination.

Ich habe dir mal den Darlehensvertrag zur Durchsicht hier angehängt.
Das JC hatte damals die

Genossenschaftsanteile direkt an meinen Vermieter Genossenschaft überwiesen und ich musste das nicht von meinem Regelsatz abbezahlen.

Nach der Gesetzesänderung in der Mietkautionen und Genossenschaftsanteile per Darlehen nun doch vom Regelsatz abbezahlt werden müssen, versuchte das JC 2014 meinen bestehenden Darlehensvertrag plötzlich auf das neue Gesetz einseitig zu ändern.

Aber durch Ottokars Hilfe hier konnte ich das damals abwenden.

In der Kündigungsbestätigung für die Genossenschaftsanteile weist man mich darauf hin, dass sie die Genossenschaftsanteile direkt wieder zurück an den Einzahler dem JC ausgezahlt werden aber sollte ich das schon an das JC zurück bezahlt haben so dann braucht die Genossenschaft eine Bestätigung vom JC und sie überweisen dann direkt an mich.

In meinen Unterlagen über die einmal jährliche Dividenden Auszahlung aus dem Jahr 2013 steht Abtretung an die Behörde, nach altem Gesetz wurde mir das gar nicht überwiesen.

Punkt Tilgung:
Verstehe ich so, dass nach Kündigung die Genossenschaftsanteile fällig werden, wenn die Genossenschaftsanteile nach Satzungsbestimmung durch die Genossenschaft ausgezahlt werden und das ist der Juni 2026.
Sobald das JC die Genossenschaftsanteile im Juni 2026 vom Vermieter zurück ausbezahlt bekommen hat, ist somit das Darlehen getilgt und der Vertrag beendet.

In der Satzung steht zur Kündigung der Genossenschaftsanteile:

Ihre Kündigung muss schriftlich im Original per Post bis zum 30.09. eines Jahres zum Ablauf desselben Jahres eingehen. Bis zum 30.06. des Folgejahres findet die Vertreterversammlung statt, nach der Ihnen Ihre Anteile ausgezahlt werden.

Beispiel: Am 17.09.2022 ging die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft schriftlich bei uns ein. Ihre Mitgliedschaft endet zum 31.12.2022. Im Juni 2023 findet die nächste Vertreterversammlung statt, sodass Ihnen im Juni 2023 Ihre Genossenschaftsanteile ausgezahlt werden.

Laut der Kündigungsbestätigung der Genossenschaftsanteile mit dem Hinweis, vermute ich zwischen der Genossenschaft und dem JC wurde eine Abtretungsvereinbarung geschlossen (erinnere mich nicht mehr daran) denn warum sollte man mich sonst darauf hinweisen?

Bin mal gespannt wie du den Vertrag interpretierst!

Vielen Dank und LG
HHanni




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Ottokar

Zitat von: HHanni am 05. März 2025, 20:31:23Du schreibst, dass das JC eine Fristlaufzeit bis zum 26.11.2025 hat, um noch konkret Rückforderungen aus Nov.&Dez. 2024 stellen zu können. Was könnte denn theoretisch auf mich zukommen sollte das JC wider erwartend plötzlich am 27.11.2025 versuchen doch noch Forderungen zu stellen?
Das hatte ich doch schon geschrieben: das JC wird die Leistung für die Monate November und Dezember 2024 zurückfordern.

PS
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HHanni

Hallo Ottokar,

Vermutlich hast du meine Frage missverstanden: es ging um die Frage dabei was theoretisch auf mich zukommen könnte,  falls das JC am nächsten Tag des Fristablaufes also den 27.11.25 plötzlich dennoch versuchen sollte Ansprüche geltend zu machen? 

Denn ich habe da andere Fristen im Hinterkopf von 3 bis 10 Jahren, darüber stand was im Newsbereich der Hauptseite.

2 weitere Fragen hätte ich noch:

1. Müssen auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für den Rückforderungszeitraum von 170€ monatlich mit zurück bezahlt werden?

2. Darlehensvertrag über Genossenschaftsanteile Rückzahlung- Tilgung:

Fotos sind in meiner vorherigen Antwort an Sheherazade enthalten.

Wie ist denn der Vertragspunkt Tilgung zu verstehen?

Muss das JC bis zur Auszahlung im Juni 26 warten oder kann das JC aufgrund meines Vermögens durch das Erbe die Rückzahlung sofort von mir verlangen?

Vielen lieben Dank!

P.S: Sorry, Die Formatierung war durch mich nicht beabsichtigt, vermutlich war mir das durch die Fotos hinzuzufügen passiert?!

Ich bin jetzt von Smartphone auf Android Tablet gewechselt,  ich hoffe es ist jetzt besser.




Ottokar

Das JC kann zwar trotz Fristablauf Forderungen stellen und sogar klagen, wird aber wegen Fristablauf dabei keinen Erfolg haben.

Zitat von: HHanni am 07. März 2025, 12:40:071. Müssen auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für den Rückforderungszeitraum von 170€ monatlich mit zurück bezahlt werden?
Nein, das holt sich das JC von der KK zurück.

Zitat von: HHanni am 05. März 2025, 20:31:23In der Kündigungsbestätigung für die Genossenschaftsanteile weist man mich darauf hin, dass sie die Genossenschaftsanteile direkt wieder zurück an den Einzahler dem JC ausgezahlt werden aber sollte ich das schon an das JC zurück bezahlt haben so dann braucht die Genossenschaft eine Bestätigung vom JC und sie überweisen dann direkt an mich.
Die Genossenschaft schuldet allein dir die Auszahlung. Es gibt keine Rechtsgrundlage, wonach diese die Anteile an das JC auszahlen, oder die Auszahlung an dich von einer Bestätigung des JC abhängig machen kann.

Zitat von: HHanni am 07. März 2025, 12:40:07Wie ist denn der Vertragspunkt Tilgung zu verstehen?
Die Rückzahlung wird mit Auszahlung der Anteile an dich sofort fällig.
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