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Frage zu Anspruch auf Bürgergeld

Begonnen von nlh, 01. November 2024, 13:34:12

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nlh

Hallo Forum,


meine Situation ist folgende: in den letzten Jahren habe ich im außer-europäischen Ausland gereist, gelebt und gearbeitet. Im Frühjahr bot sich mir eine Gelegenheit für einen gut bezahlten Saisonjob (Juni-September) in Deutschland. Da mein Bruder im September heiratete und ich mich sowieso wieder einmal habe blicken lassen wollen, entschied ich mich nach Deutschland zu kommen und den Job zu machen. Eigentlich wollte ich einen befristeten Vertrag und so war ausgemacht, dass ich von Juni bis September eingestellt werde. Als ich jedoch den Job antrat und den Vertrag vorgelegt bekam, sah ich, dass dies ein unbefristeter Vertrag war. Ich musste also selbst kündigen und dies habe ich zum 15. Oktober auch getan, da ich sowieso wieder zurück ins Ausland wollte. Soweit so gut. Nun haben sich jedoch innerhalb kürzester Zeit privat wie beruflich ein paar Dinge überschlagen, sodass ich voraussichtlich Mitte November nochmal nach Deutschland zurück muss und bis Jahresende bleiben werde. Da ich definitiv keinen Anspruch auf ALG1 habe, weil ich die letzten Jahre in Deutschland bzw im Schengenraum ja nicht gearbeitet habe, bleibt mir für diese Zeit nur der Gang zum Jobcenter, falls sich für diesen kurzen Zeitraum nicht etwas finden sollte.

Jetzt meine eigentliche Frage zur oben genannten Situation: da ich selbst gekündigt habe, bekomme ich da eine Sperrfrist von 3 Monaten oder gibt es trotzdem ein Möglichkeit dass ich  Anspruch auf Bürgergeld für diesen Zeitraum habe? Offiziell ist der Job ja grade erst vorbei, auch wenn ich den ganzen September plus halben Oktober nur Überstunden abgebummelt habe. Aber auf dem Papier war ich noch bis 15.10. angestellt.

Bin für jede schnelle Hilfe dankbar, da ich sonst erstmal gucken muss, ob ich mir die Zeit in Deutschland sonst überhaupt leisten kann. Beste Grüße


Sheherazade

Zitat von: nlh am 01. November 2024, 13:34:12bekomme ich da eine Sperrfrist von 3 Monaten

Bei Bürgergeld gibt es keine Sperrfrist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

nlh


Erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort! Okay, das wusste ich nicht und dann habe ich das wohl mit dem normalen ALG verwechselt. Das sind ja erstmal gute Neuigkeiten, weil es ja nicht nur um den Regelsatz geht... dachte zB auch, dass ich mich dann selbst krankenversichern müsste. Ich kenne mich mit dem System nicht so gut aus.

Eine Frage fällt mir noch ein: Ich bin die ganzen Jahre wohnhaft bei meinen Eltern gewesen. Ich benötige allein für die Auslands KV einen deutschen Wohnsitz, daher hat das immer Sinn gemacht. Müsste ich jetzt auch alle Verdienste meiner Eltern dem jobcenter einreichen zwecks Bedarfsgemeinschaft und dann wird erstmal geprüft ob die BG für mich aufkommt oder kann ich ganz normal zum zuständigen Jobcenter gehen und Bürgergeld beantragen? Ich bin 34 Jahre, da gibt es doch eine Altersgrenze oder?

Sheherazade

Zitat von: nlh am 01. November 2024, 14:43:21Müsste ich jetzt auch alle Verdienste meiner Eltern dem jobcenter einreichen zwecks Bedarfsgemeinschaft

Nein.

Zitat von: nlh am 01. November 2024, 14:43:21kann ich ganz normal zum zuständigen Jobcenter gehen und Bürgergeld beantragen?

Ja. Aber besorg dir vorsichtshalber schon mal die Negativbescheinigung von der Agentur für Arbeit, das Jobcenter will sehen, dass du keinen Anspruch auf ALGI hast.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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nlh

Tausend und einen Dank, auch das wusste ich nicht. Kann ich das online machen oder erst vor Ort? Ich weiß, dass dieses Jobcenter sehr klein ist und auch die Agentur für Arbeit im gleichen Haus ist. Vielleicht kann ich das ggf an einem Tag machen oder ich muss halt zwei mal dort hin. Weil noch bin ich ja im Ausland. Würde dann am ersten Werktag dorthin gehen sobald ich gelandet bin.

Sheherazade

Zitat von: nlh am 01. November 2024, 14:56:09Kann ich das online machen oder erst vor Ort?

Vermutlich (schon aus Identifikationsgründen) nur vor Ort.
 
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