Frage nach Zuständigkeit

Begonnen von Goran1, 06. November 2024, 12:51:43

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Goran1

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. November 2024, 17:44:46Goran1

Zitat von: Goran1 am 07. November 2024, 17:15:52es gibt kein Mietvertrag, sondern ein kurzes Schreiben, in dem die Wohnung beschrieben ist. Die Miete ist Pauschal, inklusive sogar Strom.
Also ein mündlicher MV. Der hat rechtlich auch Gültigkeit.
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R:
Eine Pauschalmiete ist gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II vom Leistungsträger zu übernehmen.

Zitat von: Goran1 am 07. November 2024, 11:16:11Wie soll man jetzt am besten vorgehen, damit das Angebot für die neue Wohnung übernommen wird?
Vorlegen und wenn es den Richtlinien des sozialen Wohnungsbaues der einzelnen Bundesländer
oder vllt. auch hier http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ zu finden ist
dann muss das JC die Angemessenheit bestätigen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. November 2024, 17:12:27Also auch keine Nachforderungen/Guthaben aus BK/NK Abrechnungen ergibt und das auch keine Anpassungen bei Preiserhöhungen gibt.
Zu deutsch das Risiko von höheren Kosten trägst du bei einem Pauschalmietvertrag.

MfG FN
Danke FN! und an Jens123 und Sheherazade:
Ja, es ist ein Angebot, das Schreiben ist ein Angebot, so wie es Jens schreibt, werde ich es einreichen, das geht am besten per E-Mail, weil das eine andere Stadt ist.
FN, Dankeschön, sehr gute Hilfestellung.
Die Notwendigkeit des Umzugs ist gegeben wegen Wohnungslosigkeit.