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Erbe und notwendige Ausgaben.

Begonnen von Milla, 07. November 2024, 10:13:16

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TripleH

Erbe ist kein Einkommen mehr. Nur noch Vermögen.

Fettnäpfchen

Milla

Zitat von: Milla am 07. November 2024, 19:01:25Ich glaube seit Corona, nach ihrem Arbeitslosengeld 1 Bezug,
Das war wichtig zu wissen denn jetzt kann man auch sagen das Ihr Schonvermögen bei 15 000.- Euro liegt.

Ratgeber Vermögen
ZitatErbschaften
Im laufenden Leistungsbezug eintretende Erbschaften oder zufließende Pflichtteile oder Vermächtnisse sind ab dem Folgemonat als Vermögen zu berücksichtigen (§ 11a Abs. 1 Nr 7 SGB II) und stellen eine mitteilungspflichtige Änderung dar, wenn die dadurch eingetretene Vermögensänderung leistungsrelevant ist.
Leistungsrelevant ist eine Vermögensänderung immer dann, wenn dadurch Teile des Vermögens nicht mehr durch Freibeträge und/oder Privilegierungen geschützt sind.

ZitatGenerell nicht zulässig ist es, Vermögen zu verschleudern oder zu verschenken, dies löst immer einen Ersatzanspruch wegen sozialwidrigem Verhalten aus (§ 34 SGB II).
Ob das JC nun die Ausgabe für diese Sanierung als korrekt oder als "verschleudern" (in dem Sinne als Hilfedürftiger muss die Mindestbehandlung ausreichen) wage ich nicht zu beurteilen bzw. hier im Thema zu schreiben mach es es kann nichts passieren.

MfG FN
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