Erbe von meiner Mutter, Einsichtsrechte des Jobcenters.

Begonnen von Lektor, 10. November 2024, 18:00:45

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Lektor

Hallo liebes Bürgergeldforum,

meine Mutter ist  verstorben. Nun hat das Jobcenter von mir die Kontoauszüge, sowie alle Rechnungen, die ich ab Todestag von ihrem Konto beglichen habe verlangt. Diesem bin ich nachgekommen. Nach begleichen aller Rechnungen bleibt ein kleiner  € Betrag übrig. Jetzt konnte das Jobcenter aber sehen, dass meine Mutter Wohngeld bezogen hat.

Darf das Jobcenter jetzt die Akte meiner Mutter vom Wohngeldamt einsehen, um zu sehen was sie vor Jahren auf ihrem Konto hatte?

Danke für Antworten
Gruß Lektor

Sophiagirl


Lektor

Das Jobcenter könnte dort die Kontoauszüge meiner Mutter der letzten 10 Jahre einsehen. Jährliche Einreichung mit Kontoauszügen von drei Monaten. Man darf ja nur 15.000 € anrechnungsfrei erben. Vor einigen Jahren hatte sie da aber mehr, und da könnten Fragen aufkommen, wo das Geld so hin ist.

180

Zitat von: Lektor am 10. November 2024, 21:51:12Vor einigen Jahren hatte sie da aber mehr, und da könnten Fragen aufkommen, wo das Geld so hin ist.
Tote kann man nicht befragen.
So lange das Geld nicht auf dein Konto überwiesen wurde, kannst du einfach sagen "Ich weiß von nix" und schon ist es für das JC unmöglich etwas nachzuweisen - selbst wenn sie dir zig tausende Euro Bargeld zugesteckt hat.

Rotti

Zitat von: Lektor am 10. November 2024, 18:00:45Darf das Jobcenter jetzt die Akte meiner Mutter vom Wohngeldamt einsehen, um zu sehen was sie vor Jahren auf ihrem Konto hatte?
nein die wollen nur sehen, wie viel du geerbt hast und die Ausgaben der Beerdigung abziehen. Wenn die Wohngeldstelle die Zahlungen der Mutter eingestellt sind ist da alles ok für dich.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Ottokar

Tatsächlich ist es in Deutschland so, dass mit dem Tod sämtliche Schutzrechte für persönlichen Daten entfallen, da die DSGVO und alle zur Umsetzung erlassenen Gesetze nur für Lebende gelten. Für Tote hat der deutsche Gesetzgeber keine Regelung erlassen, obwohl die DSGVO dies ausdrücklich zulässt. Die Datenschutzrechte eines Verstorbenen gehen auch NICHT auf dessen Erben über, sie enden mit dem Tod.
Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG schützt Verstorbene lediglich vor Verunglimpfung ihres Andenkens.
D.h. dass das Jobcenter durchaus die Möglichkeit hat, die bei der Wohngeldstelle gespeicherten Daten deiner verstorbenen Mutter einzusehen, wenn die Wohngeldstelle das zulässt. Regeln oder Gesetze, wann die Wohngeldstelle das zulassen darf und wann nicht, existieren nicht bzw. allenfalls in Form interner Vorschriften.
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